Bildung

Änderung des Einschulungs-Stichtags in NRW vom 30. September auf den 30. Juni!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtags NRW & Ministerium für Schule und Bildung
42.206 Unterstützende 40.152 in Nordrhein-Westfalen

Der Petition wurde teilweise entsprochen

42.206 Unterstützende 40.152 in Nordrhein-Westfalen

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg






08.02.2019, 15:43

Ich habe noch einige Artikel und Studien eingefügt, die unsere Forderung unterstützen.


Neue Begründung: **Laut geltender Rechtslage werden in NRW derzeit alle Kinder, die bis zum 30. September ihr 6. Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres bereits schulpflichtig.**
Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
**Das bedeutet, dass derzeit also auch im Extremfall bereits 5-jährige Kinder schulpflichtig werden oder solche, die bei ihrem Schuleintritt gerade erst vor wenigen Tagen 6 Jahre alt geworden sind.**
Diese Kinder sind in der Schule oftmals schlichtweg überfordert und erleben möglicherweise unnötige schulische Misserfolge, da sie zwar eventuell schulpflichtig sind, nicht aber unbedingt auch schulreif.
**Bis 2008 war dies nicht so. Damals galt in NRW als Stichtag für die Schulpflicht der 30. Juni des gleichen Jahres.** Auf diese Weise gab es keine 5-jährigen Grundschüler und jedes Kind war bei Schuleintritt zumindest einen ganzen Monat lang bereits 6 Jahre alt.
Ab dem Schuljahr 2007/2008 wurde der Stichtag für den Schuleintritt häppchenweise nach hinten verlagert, bis er auf den 30. September eingefroren wurde.
Das aktuelle Recht besagt, dass schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden dürfen.
Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens.
Die Eltern sind zwar inzwischen zwecks Entscheidungsfindung anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz), haben jedoch weitestgehend kein Mitspracherecht.
**NRW gehört damit (zusammen mit Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg) zu den wenigen Bundesländern in Deutschland, die an dem Stichtag 30. September weiter festhalten.**
In den meisten anderen Bundesländern gilt als Stichtag für die Schulpflicht der 30. Juni.
In Niedersachsen hat eine Petition vor kurzem dafür gesorgt, dass der Stichtag vom 30. September auf den 30.06 zurück verlegt wurde.
Eine weitere Petition in Bayern mit beinahe 20.000 Unterstützern hat dazu geführt, dass eine Änderung auf den Stichtag 30. Juni im bayerischen Landtag derzeit ebenfalls zur Diskussion steht.
Wir hoffen daher, auch einen Gedankenanstoß für eine Reform in NRW zu geben.
Folgende Studien und Artikel zu diesem Thema unterstützen und begründen unsere Forderung:
*Langfristig nachteilige Folgen einer frühen Einschulung / In Finnland werden alle Kinder nach dem 7. Geburtstag eingeschult: *
www.pisa-kritik.de/langfristig-nachteilige-folgen-einer-fruhen-einschulung?fbclid=IwAR1x5ZELFQDRDkyQ_WHzeLdV3PVLWWG4QNGbPJxeaSdRWcExK_XSUzDKDnc
*Einschulung schon mit fünf Jahren - Der frühe Vogel verfehlt den Wurm:*
www.wiwo.de/erfolg/trends/einschulung-schon-mit-fuenf-jahren-der-fruehe-vogel-verfehlt-den-wurm/10289392.html?fbclid=IwAR1dgiPEgGObwqkV921aW2LKAjoDwx5FoBJhJ_JuPegzJbBhkVQC8yiHj14
*The Harvard Gazette: The difference a year makes:*
news.harvard.edu/gazette/story/2018/11/when-starting-school-younger-children-are-more-likely-to-be-diagnosed-with-adhd-study-says/?fbclid=IwAR3R3I9bj1xWxaod1fDr3NHpICg4Y8r2ndPjPdvWJsQYJS7iF7fXCstnkTc
*Keine 5-Jährigen in die ersten Klassen:*
www.zeit.de/gesellschaft/schule/2014-09/frueheinschulung-bildungssystem?fbclid=IwAR1kEURob0ycFzInfqBCNoo-bI8BbAy7IODWymVOqwnzB-bDMTbyDAJFYLk
*September-Kinder sind besser in der Schule – woran liegt das?:*
m.brigitte.de/familie/schlau-werden/fruehe-einschulung--studie-zeigt-nachteile-fuer-kinder-10962724.html?fbclid=IwAR1RJbgjSVy8ribAtQa_SMDjecQnXAmY8pcZu-Z3Z2rbUL2ejtUTyLha8M4
*Die Jüngeren in einer Schulklasse werden besonders häufig zur Zielscheibe von Mobbing und Gewalt:*
www.zew.de/presse/pressearchiv/die-juengeren-in-einer-schulklasse-werden-besonders-haeufig-zur-zielscheibe-von-mobbing-und-gewalt/?fbclid=IwAR0HhSjnM-vIn2tWCkMJwTzBdxkcVjQj7C0W4eenelZCYn6ZxfUyNFl2mcM
*Einschulung schon mit fünf: Chance oder Überforderung?:*
www.herder.de/kizz/einschulung/einschulung-schon-mit-fuenf-chance-oder-ueberforderung/?fbclid=IwAR0Q0B8FqS7eQRPXiOiR4xZnsAsfk1sidxUZpaD-y1CMFB-N4dscXfGfqwg
*„So hat das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) mittels einer Untersuchung von 10.000 hessischen Schülern herausgefunden, dass früh eingeschulte Kinder nach der vierten Grundschulklasse seltener aufs Gymnasium wechseln als ihre Klassenkameraden, die nach der "alten" Stichtagregelung Erstklässler geworden sind. Die Wahrscheinlichkeit ist sogar um ein Drittel geringer.“*

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10329 (9825 in Nordrhein-Westfalen)


07.02.2019, 23:45

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Formulierung "6. Geburtstag feiern" eventuell aufgrund einer juristischen Feinheit nicht gleichlautend sein könnte mit "das 6. Lebensjahr vollenden". Da selbstverständlich Letzteres gemeint ist, habe ich die Formulierung sicherheitshalber korrigiert, um Probleme zu vermeiden.


Neue Begründung: **Laut geltender Rechtslage werden in NRW derzeit alle Kinder, die bis zum 30. September ihren ihr 6. Geburtstag feiern, Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres bereits schulpflichtig.**
Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
**Das bedeutet, dass derzeit also auch im Extremfall bereits 5-jährige Kinder schulpflichtig werden oder solche, die bei ihrem Schuleintritt gerade erst vor wenigen Tagen 6 Jahre alt geworden sind.**
Diese Kinder sind in der Schule oftmals schlichtweg überfordert und erleben möglicherweise unnötige schulische Misserfolge, da sie zwar eventuell schulpflichtig sind, nicht aber unbedingt auch schulreif.
**Bis 2008 war dies nicht so. Damals galt in NRW als Stichtag für die Schulpflicht der 30. Juni des gleichen Jahres.** Auf diese Weise gab es keine 5-jährigen Grundschüler und jedes Kind war bei Schuleintritt zumindest einen ganzen Monat lang bereits 6 Jahre alt.
Ab dem Schuljahr 2007/2008 wurde der Stichtag für den Schuleintritt häppchenweise nach hinten verlagert, bis er auf den 30. September eingefroren wurde.
Das aktuelle Recht besagt, dass schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden dürfen.
Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens.
Die Eltern sind zwar inzwischen zwecks Entscheidungsfindung anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz), haben jedoch weitestgehend kein Mitspracherecht.
**NRW gehört damit (zusammen mit Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg) zu den wenigen Bundesländern in Deutschland, die an dem Stichtag 30. September weiter festhalten.**
In den meisten anderen Bundesländern gilt als Stichtag für die Schulpflicht der 30. Juni.
In Niedersachsen hat eine Petition vor kurzem dafür gesorgt, dass der Stichtag vom 30. September auf den 30.06 zurück verlegt wurde.
Eine weitere Petition in Bayern mit beinahe 20.000 Unterstützern hat dazu geführt, dass eine Änderung auf den Stichtag 30. Juni im bayerischen Landtag derzeit ebenfalls zur Diskussion steht.
Wir hoffen daher, auch einen Gedankenanstoß für eine Reform in NRW zu geben.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8384 (7963 in Nordrhein-Westfalen)


06.02.2019, 10:09

Liebe Unterstützer,

ich möchte ein herzliches Dankeschön an Euch richten für die unglaublich vielen Unterschriften, die die Petition schon am Beginn des 5. Tages nach Erstellung erhalten hat. Es sind bereits über 1.000 und werden minütlich mehr.

Bitte helft, das Anliegen noch weiter zu verbreiten, indem Ihr selbst den Link zur Petition teilt, an der Facebook-Veranstaltung teilnehmt, der Facebook-Gruppe beitretet oder - falls möglich - selbst die Unterschriftenliste herunterladet und ausgedruckt verteilt (in Euren Kitas, bei Kinderärzten, überall, wo Eltern an dem Thema interessiert sind). Die Liste kann anschliessend als PDF entweder mir zugesandt werden oder direkt hochgeladen werden in der Petition. (Es ist nur wichtig, dass die Angaben alle ECHT und LESERLICH sind, denn sie müssen auch noch in ein Formular eingegeben werden).

PS: Auch Minderjährige dürfen unterschreiben (auch online natürlich), sofern sie in einem Alter sind, in dem sie den Sinn der Petition erfassen können. Es ist also anzunehmen, dass auch 5Jährige, die kurz vor der Einschulung stehen, das können.
Sie brauchen keine eigene Emailadresse, sondern es können bis zu 5 Personen unter der gleichen Emailadresse verifiziert werden (natürlich unter eigenem Namen). Bitte seid hier ehrlich und provoziert keine ungültigen Unterschriften. Aber wer ein Kind mit Meinung hat, der darf sie auch kundtun. :-)

Danke!!


05.02.2019, 13:56

Ich habe unsere 2. Forderung den Einschulungs"korridor" betreffend auf Anregung hin geändert und den Zusatz "gern auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens" gestrichen. Ein Gutachten als Basis würde möglicherweise die Gefahr bergen, dass die Entscheidung der Eltern eventuell doch nicht völlig frei wäre.


Neuer Petitionstext: **Unsere Forderung an den Landtag und das Kultusministerium in NRW lautet:**
- Die Rückverlagerung des Stichtags für die Einschulung auf den 30. Juni des gleichen Jahres, beginnend spätestens mit dem Schuljahr 2020/2021
- Die Einführung eines Einschulungs“korridors“ für Kinder mit Geburtsdaten zwischen dem 01. Juli und dem 30. September, während dessen die Eltern die freie Entscheidung treffen dürfen (gern auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens), dürfen, ob Ihr Kind im gleichen Jahr bereits eingeschult werden soll oder ein Jahr später.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 388 (368 in Nordrhein-Westfalen)


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