Umwelt

Rettet den Wildgarten in Bornheim-Brenig!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Sebastian Schuster, Amt für Umwelt- und Naturschutz Rhein-Sieg-Kreis

1.306 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.306 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

13.02.2021, 15:45

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Neuer Petitionstext:

Seit mehr als 18 Jahren ist der Wildgarten in Bornheim-Brenig ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche Natur kennen und schätzen lernen. Für ihre pädagogische Arbeit, erhielt Elisabeth Hillebrand-Guessant 2019 eine Auszeichnung der UN -Dekade für biologische Vielfalt. Nun soll der Garten für immer schließen – aus Gründen des Naturschutzes. Das wollen wir verhindern!

Wer den Wildgarten am Hang des idyllischen Mühlenbachtals in Bornheim-Brenig betritt, fühlt sich ein wenig in eine andere Welt versetzt. Die überraschend abwechslungsreiche Naturoase liegt inmitten eines ansonsten überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebietes. Man kann sich dem Zauber, den das ca. 2 ha große Gelände versprüht, kaum entziehen. Zu jeder Jahreszeit erzählt uns der Garten eine andere sinnliche Geschichte. Im Frühling erzählt er von blühenden Bäumen und summenden Sträuchern. Im Sommer, von wilden Kräutern, schmackhaftem Gemüse und duftender Erde. Im Herbst offenbart er uns die süßesten Früchte und die prachtvollsten Farben. Und im Winter erklärt er uns, was es heißt, zur Ruhe zu kommen. Mit jedem Besuch lernen wir die Natur von einer neuen Seite kennen.

Die kontinuierlich Pflege und sanft-ökologische Bewirtschaftung des Geländes durch Elisabeth Hillebrand-Guessant (61), der Eigentümerin des Grundstücks, hat aus einer anfänglich monotonen Brombeerfläche, eine bunte und lebendige Naturlandschaft geformt. Hier haben zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ihr Zuhause gefunden. Darunter auch seltene Arten, wie das wunderschöne Knabenkraut. Schlange, Hase, Dachs, Fuchs und Reh fühlen sich hier genauso wohl, wie die vielen kleinen und großen Vogelarten, die an Nistmöglichkeiten auf dem vielfältigen Gelände keinen Mangel haben. Vor allem aber ist der Wildgarten ein Raum, der unzähligen Insekten bis in den späten Herbst hinein Nahrung verspricht und ihnen im Winter Schutz vor Kälte bietet.

Aber nicht nur für die heimische Tier- und Pflanzenwelt ist der Wildarten zu einem kostbaren Ort geworden. Seit 2002 bietet Frau Hillebrand-Guessant auf ihrem Gelände naturpädagogische Projekte für Kinder und Jugendliche an. In Kooperation mit Jugendämtern aus dem Kölner Stadtgebiet, ermöglichten es ihre Waldprojekte, sozial benachteiligten Kindern außergewöhnliche Momente mit der Natur zu erleben. Für viele der Kinder, war es das erste Mal, dass sie mit der Natur in Berührung kommen. Dabei lag der Schwerpunkt von Frau Hillebrand-Guessants Arbeit stets im subtilen Bereich der Naturerfahrung. Zu den Inhalten gehörten u.a. das Ernten und Zubereitung von Obst und Gemüse, die Beobachtung der Tiere und Pflanzen, die Arbeit und der Umgang mit Naturmaterialien und das freie Spiel in Wald und Wiese. In diesen Projekten lernten die Kinder auf vielfältige und selbstverständliche Weise etwas über sich und die Natur kennen. Schließlich war es das Ziel, einen Platz zu schaffen, an dem die Menschen in direkten Kontakt mit der Natur treten können. Nach dem Motto: nur wer die Natur schätzt, schützt sie auch. Für die Projekte im Wildgarten erhielt Elisabeth Hillebrand-Guessant im Jahr 2019 eine Auszeichnung der UN-Dekade für biologische Vielfalt innerhalb des Sonderwettbewerbs „Soziale Natur – Natur für alle“.

Doch jetzt soll der Wildgarten ausgerechnet aus Gründen des Natur- und Artenschutzes geschlossen werden. Weil ihr Grundstück im Naturschutzgebiet Mühlenbachtal liegt, darf es nur eingeschränkt betreten und nicht bewirtschaftet werden. Während die kahlen Flächen auf den Nachbargrundstücken völlig legal als Pferdekoppeln genutzt werden dürfen, fordert die Umweltbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Frau Hillebrand-Guessant dazu auf, die Anlage vollständig zurück zu bauen und für die Öffentlichkeit unzugänglich zu machen. Für den Rückbau und Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Streuobstwiese bekam die Grundstückseigentümerin von der Behörde Zeit bis Ende 2021. Ihre Naturbildungsprojekte, die sie u.a. mit dem Ziel des Schutzes der Natur vereinte, stehen mit der Schließung des Gartens vor dem Aus. Fällt die Pflege und Betreuung des Geländes weg, sind auch die Lebensräume in Gefahr, die daran hängen. Innerhalb kürzester Zeit würden zurückgeschnittene Brombeerhecken das Gebiet überwuchern. Die Vielfalt der Pflanzenarten ginge zurück und mit ihnen auch die Vielfalt an Insekten und anderen Kleintieren, die sich von ihnen ernähren.

Der General-Anzeiger berichtete über die Entwicklungen: ga.de/region/koeln-und-rheinland/kompromiss-streuobstwiese_aid-42935745ga.de/region/koeln-und-rheinland/kompromiss-streuobstwiese_aid-42935745 ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/bornheim/breniger-wildgarten-erhaelt-auszeichnung_aid-44340707ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/bornheim/breniger-wildgarten-erhaelt-auszeichnung_aid-44340707



Neue Begründung:

1.1. Weil der Wildgarten eine besondere ökologische Bedeutung hat\,hat, fordern wir erstens den Erhalt des Geländes in seiner derzeitigen Form.Form. Wir möchten die Zerstörung dieses Naturparadieses verhindern. Das Entwicklungsziel 2 des Landschaftsplans Nr. 2 für Bornheim legt die, so wörtlich, „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest. Die Umweltbehörde des Rhein-Sieg-Kreises kann demnach Maßnahmen in Naturschutz-gebieten genehmigen, die den Zielen des Landschaftsplanes dienen. Wir sind der Ansicht, dass die Anreicherung der Landschaft mit dem Erhalt des Gartens eindeutig vereinbar ist. Aus diesem Grund fordern wir das Amt für Umwelt und Naturschutz konkret dazu auf, dass der Wildgarten nachträglich Legalisiertlegalisiert wird. Die Petition betont hierbei das große öffentliche Interesse, das an dessen Erhaltung liegt

2.2. Weil Naturbildung für eine nachhaltige Entwicklung des Planeten essentiell ist\,ist, fordern wir zweitens\,zweitens, dass der Wildgarten für die Öffentlichkeit im Rahmen von Bildungsprojekten zugänglich bleibt.bleibt. Die Förderung ökologischer Kompetenzen ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Dabei kommt der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit besondere Bedeutung zu. Im Bericht „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ zur Landesstrategie der Landesregierung NRW heißt es: „Die Kinder- und Jugendarbeit einschließlich der außerschulischen Jugendbildung wird mit Blick auf BNE als besonders anschlussfähiges und langfristig erprobtes Aktionsfeld verstanden. . Deshalb berücksichtigt der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) 2018-2022 in der Position 5.3 „Bildung für nachhaltige Entwicklung […]“. Mit ihrer jahrelangen Kooperation mit Jugendamtsträgern der Stadt Köln, leistete Frau Hillebrand-Guessant einen wichtigen Beitrag zum Kinder- und Jugendförderplan, sowie zu Landesstrategie für BNE in Nordrhein-Westfahlen.

Für weitere Informationen zur Arbeit von Frau Hillebrand-Guessant und ihren Garten besuchen Sie die Homepage des Breniger Wildgartens: www.der-wildgarten.com

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Aura-Shirin Riedel aus Bornheim
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.120 (497 in Rhein-Sieg-Kreis)


10.02.2021, 17:07

Dokument anzeigen

Rhein-Sieg-Kreis Siegburg, den 20.01.2021
Der Landrat
- Amt für Umwelt- und Naturschutz -
An die
SPD-Kreistagsfraktion
nachrichtlich:
CDU-Kreistagsfraktion
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
FDP-Kreistagsfraktion
Kreistagsfraktion Die Linke
AfD-Kreistagsfraktion

Schriftliche Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.01.2021 zum Wildgarten
im Naturschutzgebiet in Bornheim-Brenig

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung
Bei dem von der Eigentümerin so bezeichneten Wildgarten im NSG „Mühlbachtal"
handelt es sich um eine ungenehmigte Gartenanlage, um für Kindergruppen Spielund Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Die Gartenanlage umfasst insbesondere
das Einbringen gebietsfremder Pflanzen, insbesondere Bambus, sowie zahlreiche
kleinere und größere bauliche Anlagen in Form von Hütten, Sitz- und Spielgeräten,
Treppen und landschaftliche Umgestaltungen, für die die Eigentümerin ursprünglich
noch als „Bändigung des Wildwuchses" auf ihrer Homepage geworben hatte. Zur
Verdeutlichung sind einige Fotos der Ausgangslage beigefügt.
Insbesondere wegen der aggressiven Ausbreitung des Bambus über Wurzelausläufer war nach Bekanntwerden der Gartenanlage 2017 sofortiges Handeln der
Naturschutzbehörde geboten. Als Entgegenkommen wurde der Eigentümerin in
Kenntnis ihrer Tätigkeiten für Kindergruppen im Jahr 2017 ein zeitlich abgestufter
Rückbauplan angeboten. Dieser Plan sieht in jährlichen Schritten die Entnahme des
Bambus und den Rückbau der baulichen Anlagen sowie die Gestaltung des
Geländes als Streuobstwiese bis Ende 2021 vor. Die Eigentümerin hat den
entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag 2017 unterzeichnet. Auf die Erhebung
von Bußgeldern wurde seitens der Verwaltung verzichtet. Die angesprochene
Auszeichnung im Rahmen der UN-Dekade hatte den sozialen Aspekt zum Anlass
und erfolgte in Unkenntnis der Lage in einem NSG und der fehlenden Genehmigung.
huster
(Landrat)
1.Auf openpetition.de haben jüngst Unterstützer*innen des Wildgartenprojekts
eine Petition zum Erhalt des Projektes gestartet. Ist dem Landrat bzw. dem
Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises die Petition
bereits bekannt?
Die gestartete Online-Petition ist durch einen Presseartikel bekannt, weil derlei
Initiativen von der Kreisverwaltung nicht beobachtet werden. Soweit bekannt, ging
sie in diesem Falle auch von der Eigentümerin aus.
2.Laut Medienberichten gab es in der Vergangenheit bereits Begehungen des
Grundstücks durch das zuständige Amt. Für den Rückbau und Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Streuobstwiese bekam die Grundstückseigentümerin laut der Petition Zeit bis Ende 2021. Außerdem soll der Wildgarten
dann auch nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Welchen rechtlichen Spielraum sieht die Kreisverwaltung vor dem Hintergrund geltender
rechtlicher Regelung (Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz
NRW, Landschaftsplan Nr. 2), um den Wildgarten über 2021 hinaus in seiner
heutigen Nutzung (einschließlich Umweltbildung für sozial benachteiligte
Kinder und Jugendliche) zu erhalten?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Für die Fortsetzung der Nutzung des NSG als
Gartenanlage besteht kein rechtlicher Spielraum. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist
bindend und vollstreckbar. Es handelt sich um den falschen Standort für den
angestrebten Zweck. Das NSG bleibt wie bisher auf den dafür vorgesehenen Wegen
allgemein zugänglich, die Streuobstwiese darf zu Pflegezwecken selbstverständlich
betreten werden.

Anhang: Fotos, Ausgangszustand 2017.





08.02.2021, 18:53

Liebe UnterstützerInnen,

nach gut einem Monat Laufzeit hat unsere Petition zur Rettung des Wildgartens in Bornheim-Brenig die 1000ste Unterschrift gesammelt. Zunächst wollen wir daher allen Menschen, die bisher so zahlreich an der Petition teilgenommen haben, einen großen Dank auszusprechen!
Für Elisabeth Hillebrand-Guessant und mich ist die Initiative damit schon ein großartiger Erfolg. Zudem haben eure Kommentare, Leserbriefe und Zuschriften uns weiter darin bestärkt, dass der Wildgarten für viele Menschen ein wichtiger Ort ist. Er erfüllt neben seiner ökologischen Bedeutung auch eine wesentliche soziale Funktion. Damit geht es hier nicht nur um den Wildgarten, sondern auch um die grundsätzliche Frage, in welchem Verhältnis wir zur Natur stehen wollen.

Bedauerlicherweise hat uns trotz des großen Zuspruchs die Kreisverwaltung bisher kein Entgegenkommen signalisiert. Die Haltung habe sich dadurch nicht geändert, heißt es dort.
Aber wir haben in den vergangenen Wochen auch viel Unterstützung erfahren. Der Breniger Ortsvorsteher Wilfried Hanft setzt sich zusammen mit der Kreistagsabgeordneten der SPD, Anna Peters, für den Erhalt des Wildgartens ein. Außerdem können wir auf die Unterstützung der LINKEN hoffen. Viel persönlichen Zuspruch gab es von Breniger BürgerInnen, die den Garten sehr gut kennen und schätzen. Außerdem berichtete der General-Anzeiger, die Kölnischen Rundschau, sowie das regionalen Online-Magazin Bornheim.report über die Petition. Als Reaktion erreichten die Zeitungen Leserbriefe von UnterstützerInnen. Heute erschien im GA ein weiterer Artikel, in dem auf den illegalen Status der Anlage verwiesen wird, der jedoch nicht mehr aktuell ist. Inzwischen sind viele der beanstandeten Bauten verschwunden, andere haben Bestandschutz. Der Bambus wurde vollständig entfernt.

Wie geht es nun weiter?
Erstens müssen wir noch Überzeugungsarbeit leisten. Verantwortliche, die den Garten und dessen Hintergründe nicht persönlich kennen und nur auf das Papier schauen, schätzen die Situation womöglich falsch ein. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt gemeinsam in den direkten Dialog treten. Dazu könnt ihr Landrat Sebastian Schuster erklären, warum es euch wichtig ist, dass der Garten erhalten bleibt (kontakt@sebastian-schuster.net oder über www.sebastian-schuster.net). Natürlich setzt ein erfolgreicher Diskurs einen respektvollen und freundlichen Umgang voraus.
Außerdem wird es wichtig sein, auch einen Teil des Naturschutzbeirats, der die Behörde berät, für uns zu gewinnen. Der Vorsitzende im Naturschutzbeirat ist Dr. Norbert Möhlenbruch. Dazu gehören auch Mitglieder aus den Naturschutzverbänden NABU und BUND. Der NABU ist vertreten durch die Vorsitzende Hannegret Krion (www.nabu-rhein-sieg.de/kontakt/). Die nächste öffentliche Sitzung des Beirats findet am Donnerstag, den 28. Februar statt.

Zweitens benötigen wir noch mehr UnterstützerInnen für unsere Petition. Dazu brauchen wir unbedingt eure Hilfe. Bitte leitet die Petition an Freunde, Familie, Bekannte und KollegInnen weiter und teilt sie breit in den sozialen Netzwerken. Oft finden sich Unterstützerinnen außerdem in (natur-)pädagogischen Einrichtungen oder in anderen sozialen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Aber auch ortsnahe Vereine und andere Organisationen könnten darauf aufmerksam gemacht werden. Je mehr Reichweite und Aufmerksamkeit unser Anliegen bekommt, desto besser. Auf diese Weise können wir das Quorum für die Petition noch erreichen.

Warum ist das wichtig?
Ist die Petition abgeschlossen, werden wir sie zusammen mit einem Antrag auf eine Sondergenehmigung nach Artikel 67 des Bundesnaturschutzgesetzes einreichen, der eine Befreiung von den Verboten in Naturschutzgebieten vorsieht. Nach §67 Absatz 1 (BNatSchg) kann diese gewährt werden, wenn „dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist“. Mit der Zahl an Unterschriften, steigt die Beweiskraft dafür, dass im Erhalt des Wildgartens tatsächlich ein großes öffentliches Interesse besteht, wodurch der Erfolg unseres Antrags wahrscheinlicher wird. Außerdem werden wir darin den sozialen Aspekt des Gartens, der in den Naturbildungsprojekten liegt, hervorheben. Schließlich ist Frau Hillebrand-Guessant bereit, hierfür gewisse Auflagen der Behörde zu erfüllen, z.B. den Rückbau der Zelte, etc.; Entfernung gebietsfremder Pflanzen.

Wir hoffen, dass wir durch die Petition den Druck auf die Politik noch einmal erhöhen. Damit auch künftige Generationen aus der Region die Möglichkeit haben, mit diesem Ort und seiner vielfältigen Natur in Kontakt treten zu können. Das wäre mehr als fair. Denn durch Umweltzerstörung und Artensterben haben wir unseren Kindern bereits mehr an Naturerfahrung genommen, als wir es ihnen je wieder zurückgeben könnten. Naturschutz und Naturpädagogik schließen sich nicht aus. Im Gegenteil.

Eure Aura-Shirin Riedel (Initiatorin der Petition)




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