Umwelt

Rettet den Wildgarten in Bornheim-Brenig!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Sebastian Schuster, Amt für Umwelt- und Naturschutz Rhein-Sieg-Kreis

1.306 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.306 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

10.02.2021, 17:07

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Rhein-Sieg-Kreis Siegburg, den 20.01.2021
Der Landrat
- Amt für Umwelt- und Naturschutz -
An die
SPD-Kreistagsfraktion
nachrichtlich:
CDU-Kreistagsfraktion
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
FDP-Kreistagsfraktion
Kreistagsfraktion Die Linke
AfD-Kreistagsfraktion

Schriftliche Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.01.2021 zum Wildgarten
im Naturschutzgebiet in Bornheim-Brenig

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung
Bei dem von der Eigentümerin so bezeichneten Wildgarten im NSG „Mühlbachtal"
handelt es sich um eine ungenehmigte Gartenanlage, um für Kindergruppen Spielund Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Die Gartenanlage umfasst insbesondere
das Einbringen gebietsfremder Pflanzen, insbesondere Bambus, sowie zahlreiche
kleinere und größere bauliche Anlagen in Form von Hütten, Sitz- und Spielgeräten,
Treppen und landschaftliche Umgestaltungen, für die die Eigentümerin ursprünglich
noch als „Bändigung des Wildwuchses" auf ihrer Homepage geworben hatte. Zur
Verdeutlichung sind einige Fotos der Ausgangslage beigefügt.
Insbesondere wegen der aggressiven Ausbreitung des Bambus über Wurzelausläufer war nach Bekanntwerden der Gartenanlage 2017 sofortiges Handeln der
Naturschutzbehörde geboten. Als Entgegenkommen wurde der Eigentümerin in
Kenntnis ihrer Tätigkeiten für Kindergruppen im Jahr 2017 ein zeitlich abgestufter
Rückbauplan angeboten. Dieser Plan sieht in jährlichen Schritten die Entnahme des
Bambus und den Rückbau der baulichen Anlagen sowie die Gestaltung des
Geländes als Streuobstwiese bis Ende 2021 vor. Die Eigentümerin hat den
entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag 2017 unterzeichnet. Auf die Erhebung
von Bußgeldern wurde seitens der Verwaltung verzichtet. Die angesprochene
Auszeichnung im Rahmen der UN-Dekade hatte den sozialen Aspekt zum Anlass
und erfolgte in Unkenntnis der Lage in einem NSG und der fehlenden Genehmigung.
huster
(Landrat)
1.Auf openpetition.de haben jüngst Unterstützer*innen des Wildgartenprojekts
eine Petition zum Erhalt des Projektes gestartet. Ist dem Landrat bzw. dem
Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises die Petition
bereits bekannt?
Die gestartete Online-Petition ist durch einen Presseartikel bekannt, weil derlei
Initiativen von der Kreisverwaltung nicht beobachtet werden. Soweit bekannt, ging
sie in diesem Falle auch von der Eigentümerin aus.
2.Laut Medienberichten gab es in der Vergangenheit bereits Begehungen des
Grundstücks durch das zuständige Amt. Für den Rückbau und Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Streuobstwiese bekam die Grundstückseigentümerin laut der Petition Zeit bis Ende 2021. Außerdem soll der Wildgarten
dann auch nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Welchen rechtlichen Spielraum sieht die Kreisverwaltung vor dem Hintergrund geltender
rechtlicher Regelung (Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz
NRW, Landschaftsplan Nr. 2), um den Wildgarten über 2021 hinaus in seiner
heutigen Nutzung (einschließlich Umweltbildung für sozial benachteiligte
Kinder und Jugendliche) zu erhalten?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Für die Fortsetzung der Nutzung des NSG als
Gartenanlage besteht kein rechtlicher Spielraum. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist
bindend und vollstreckbar. Es handelt sich um den falschen Standort für den
angestrebten Zweck. Das NSG bleibt wie bisher auf den dafür vorgesehenen Wegen
allgemein zugänglich, die Streuobstwiese darf zu Pflegezwecken selbstverständlich
betreten werden.

Anhang: Fotos, Ausgangszustand 2017.


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