Umwelt

Rettet den Wildgarten in Bornheim-Brenig!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Sebastian Schuster, Amt für Umwelt- und Naturschutz Rhein-Sieg-Kreis

1.306 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.306 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

08.02.2021, 18:53

Liebe UnterstützerInnen,

nach gut einem Monat Laufzeit hat unsere Petition zur Rettung des Wildgartens in Bornheim-Brenig die 1000ste Unterschrift gesammelt. Zunächst wollen wir daher allen Menschen, die bisher so zahlreich an der Petition teilgenommen haben, einen großen Dank auszusprechen!
Für Elisabeth Hillebrand-Guessant und mich ist die Initiative damit schon ein großartiger Erfolg. Zudem haben eure Kommentare, Leserbriefe und Zuschriften uns weiter darin bestärkt, dass der Wildgarten für viele Menschen ein wichtiger Ort ist. Er erfüllt neben seiner ökologischen Bedeutung auch eine wesentliche soziale Funktion. Damit geht es hier nicht nur um den Wildgarten, sondern auch um die grundsätzliche Frage, in welchem Verhältnis wir zur Natur stehen wollen.

Bedauerlicherweise hat uns trotz des großen Zuspruchs die Kreisverwaltung bisher kein Entgegenkommen signalisiert. Die Haltung habe sich dadurch nicht geändert, heißt es dort.
Aber wir haben in den vergangenen Wochen auch viel Unterstützung erfahren. Der Breniger Ortsvorsteher Wilfried Hanft setzt sich zusammen mit der Kreistagsabgeordneten der SPD, Anna Peters, für den Erhalt des Wildgartens ein. Außerdem können wir auf die Unterstützung der LINKEN hoffen. Viel persönlichen Zuspruch gab es von Breniger BürgerInnen, die den Garten sehr gut kennen und schätzen. Außerdem berichtete der General-Anzeiger, die Kölnischen Rundschau, sowie das regionalen Online-Magazin Bornheim.report über die Petition. Als Reaktion erreichten die Zeitungen Leserbriefe von UnterstützerInnen. Heute erschien im GA ein weiterer Artikel, in dem auf den illegalen Status der Anlage verwiesen wird, der jedoch nicht mehr aktuell ist. Inzwischen sind viele der beanstandeten Bauten verschwunden, andere haben Bestandschutz. Der Bambus wurde vollständig entfernt.

Wie geht es nun weiter?
Erstens müssen wir noch Überzeugungsarbeit leisten. Verantwortliche, die den Garten und dessen Hintergründe nicht persönlich kennen und nur auf das Papier schauen, schätzen die Situation womöglich falsch ein. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt gemeinsam in den direkten Dialog treten. Dazu könnt ihr Landrat Sebastian Schuster erklären, warum es euch wichtig ist, dass der Garten erhalten bleibt (kontakt@sebastian-schuster.net oder über www.sebastian-schuster.net). Natürlich setzt ein erfolgreicher Diskurs einen respektvollen und freundlichen Umgang voraus.
Außerdem wird es wichtig sein, auch einen Teil des Naturschutzbeirats, der die Behörde berät, für uns zu gewinnen. Der Vorsitzende im Naturschutzbeirat ist Dr. Norbert Möhlenbruch. Dazu gehören auch Mitglieder aus den Naturschutzverbänden NABU und BUND. Der NABU ist vertreten durch die Vorsitzende Hannegret Krion (www.nabu-rhein-sieg.de/kontakt/). Die nächste öffentliche Sitzung des Beirats findet am Donnerstag, den 28. Februar statt.

Zweitens benötigen wir noch mehr UnterstützerInnen für unsere Petition. Dazu brauchen wir unbedingt eure Hilfe. Bitte leitet die Petition an Freunde, Familie, Bekannte und KollegInnen weiter und teilt sie breit in den sozialen Netzwerken. Oft finden sich Unterstützerinnen außerdem in (natur-)pädagogischen Einrichtungen oder in anderen sozialen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Aber auch ortsnahe Vereine und andere Organisationen könnten darauf aufmerksam gemacht werden. Je mehr Reichweite und Aufmerksamkeit unser Anliegen bekommt, desto besser. Auf diese Weise können wir das Quorum für die Petition noch erreichen.

Warum ist das wichtig?
Ist die Petition abgeschlossen, werden wir sie zusammen mit einem Antrag auf eine Sondergenehmigung nach Artikel 67 des Bundesnaturschutzgesetzes einreichen, der eine Befreiung von den Verboten in Naturschutzgebieten vorsieht. Nach §67 Absatz 1 (BNatSchg) kann diese gewährt werden, wenn „dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist“. Mit der Zahl an Unterschriften, steigt die Beweiskraft dafür, dass im Erhalt des Wildgartens tatsächlich ein großes öffentliches Interesse besteht, wodurch der Erfolg unseres Antrags wahrscheinlicher wird. Außerdem werden wir darin den sozialen Aspekt des Gartens, der in den Naturbildungsprojekten liegt, hervorheben. Schließlich ist Frau Hillebrand-Guessant bereit, hierfür gewisse Auflagen der Behörde zu erfüllen, z.B. den Rückbau der Zelte, etc.; Entfernung gebietsfremder Pflanzen.

Wir hoffen, dass wir durch die Petition den Druck auf die Politik noch einmal erhöhen. Damit auch künftige Generationen aus der Region die Möglichkeit haben, mit diesem Ort und seiner vielfältigen Natur in Kontakt treten zu können. Das wäre mehr als fair. Denn durch Umweltzerstörung und Artensterben haben wir unseren Kindern bereits mehr an Naturerfahrung genommen, als wir es ihnen je wieder zurückgeben könnten. Naturschutz und Naturpädagogik schließen sich nicht aus. Im Gegenteil.

Eure Aura-Shirin Riedel (Initiatorin der Petition)


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