15.09.2023, 05:02
Sehr geehrte Unterstützer,
leider haben zu wenig Menschen die Petition unterschrieben sodass eine Einreichnung wohl völlig sinnlos sein wird.
Also werden wir auch weiterhin bei Anwalts, Notar und Steuerberatungrechnungen bezahlen.
Schon traurig, auch wenn nur ein Brief geschrieben wird, sind die meisten Menschen wohl dazu bereit, dafür
die Pauschale von 20 € zu bezahlen.
Ich habe es versucht, aber allein Ihre/Deine Unterstützung ist halt einfach zu wenig. Trotzdem vielen Dank
für die Bereitschaft zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Jakob
26.04.2023, 11:39
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
24.04.2023, 16:56
Ich habe die Quelle in welcher ersichtlich ist, dass Dienstleistungen mit bis zu 20 € erhoben werden können,
ergänzt.
Neuer Petitionstext:
So gut wie alle Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. nutzen die Pauschale für Entgelte für Post-und Telekommunikationsleistungen zu ihren GunstenGunsten.
Was ist diese Pauschale die im Gesetz zugrunde gelegt ist?
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__16.html
lxgesetze.de/stbvv/15
Die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können wahlweise pauschal oder konkret
abgerechnet werden. Bei pauschaler Abrechnung sind 20 % der abrechenbaren Gebühren,
maximal jedoch 20 € je Angelegenheit pauschal gemäß Nr. 7002 VV-RVG abrechenbar.
Neues Zeichnungsende: 24.08.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Deutschland)
24.04.2023, 10:37
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie folgende Aussagen mit Quellen (Link/ URL):
- "So gut wie alle Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. nutzen die Pauschale für Entgelte für Post-und Telekommunikationsleistungen zu ihren Gunsten"
- "Die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können wahlweise pauschal oder konkretabgerechnet werden. Bei pauschaler Abrechnung sind 20 % der abrechenbaren Gebühren, maximal jedoch 20 € je Angelegenheit pauschal gemäß Nr. 7002 VV-RVG abrechenbar."
- "Heißt: Oben genannte dürfen bis zu 20 € für z.B. NUR einen geschriebenen Großbrief vom 2,70 €, oder NUR ein Telefonat diese 20 € berechnen und diese in der Rechnung aufführen. Selbst wenn man selber dort anruft und nicht von den Kanzleien angerufen wird. Auch wenn man seine Unterlagen selber dort abgibt, erscheint der Betrag dann auf der Rechnung."