Wirtschaft

Reduzierung der Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Politiker der Bundesrepublik Deutschland

33 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

33 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet April 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

24.04.2023, 10:37

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- "So gut wie alle Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. nutzen die Pauschale für Entgelte für Post-und Telekommunikationsleistungen zu ihren Gunsten"
- "Die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können wahlweise pauschal oder konkretabgerechnet werden. Bei pauschaler Abrechnung sind 20 % der abrechenbaren Gebühren, maximal jedoch 20 € je Angelegenheit pauschal gemäß Nr. 7002 VV-RVG abrechenbar."
- "Heißt: Oben genannte dürfen bis zu 20 € für z.B. NUR einen geschriebenen Großbrief vom 2,70 €, oder NUR ein Telefonat diese 20 € berechnen und diese in der Rechnung aufführen. Selbst wenn man selber dort anruft und nicht von den Kanzleien angerufen wird. Auch wenn man seine Unterlagen selber dort abgibt, erscheint der Betrag dann auf der Rechnung."


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