Wirtschaft

Reduzierung der Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Politiker der Bundesrepublik Deutschland

33 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

33 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet April 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

24.04.2023, 16:56

Ich habe die Quelle in welcher ersichtlich ist, dass Dienstleistungen mit bis zu 20 € erhoben werden können,
ergänzt.


Neuer Petitionstext:

So gut wie alle Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. nutzen die Pauschale für Entgelte für Post-und Telekommunikationsleistungen zu ihren GunstenGunsten.

Was ist diese Pauschale die im Gesetz zugrunde gelegt ist?

Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__16.html

lxgesetze.de/stbvv/15

Die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können wahlweise pauschal oder konkret

abgerechnet werden. Bei pauschaler Abrechnung sind 20 % der abrechenbaren Gebühren,

maximal jedoch 20 € je Angelegenheit pauschal gemäß Nr. 7002 VV-RVG abrechenbar.

 



Neues Zeichnungsende: 24.08.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Deutschland)


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