20.08.2024, 09:20
Presseschau von openPetition
19.08.2024, 11:22
openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Deutscher Bundestag eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben
Warum fragen wir das Parlament?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.
16.08.2024, 17:00
Presseschau von openPetition
16.08.2024, 16:36
Presseschau von openPetition
15.08.2024, 14:39
Liebe Unterstützer*innen der Petition,
ich möchte Ihnen in aller Kürze mitteilen, dass für Quoren seit 1. Juli 2024 nur noch 30 000 Stimmen notwendig sind.
Deshalb wurde das Quorum von openpetition.de an diese Bestimmung angepasst.
Wenn wir das Quorum (sehr bald!) erreicht haben, sammeln wir aber selbstverständlich bis zur Einreichung der Petition weiterhin Stimmen!
Ich werde das Sammelziel dann anpassen - die Petition läuft weiter und will unbedingt aktiv verbreitet werden, damit wir große Stimmkraft entwickeln.
Denn die Einreichung in den Bundesrat ist nur einer von mehreren weiteren Schritten, welche der Regierungsentwurf durchlaufen wird.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht in Deutschland (Art. 17 Grundgesetz) nicht an Volljährigkeit gebunden ist.
Sie dürfen die Petition überaus gerne an Ihre Schüler*innen weiterleiten.
Jede*r, der den Inhalt verstehen kann und das Anliegen aus eigenem Willen unterstützen möchte, darf unterzeichnen.
Mit vielen lieben Grüßen und großem Dank für die breite Unterstützung!
Saskia Saegeler
14.08.2024, 14:38
Betreff: Mitmach-Aktion: Bild teilen
Liebe Unterstützende,
damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Instagram und Facebook veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:
+++ Instagram: www.instagram.com/p/C-poNVXSJLX/
+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/videos/8047630225292081
Vor allem wenn die Beiträge geteilt werden, erfahren noch mehr Menschen von der Petition.
Wer nicht in den Sozialen Netzwerken aktiv ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:
+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/umsatzsteuerfreiermu
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
14.08.2024, 11:44
Liebe Unterstützende,
Bitte senden Sie Ihre Nachricht nicht an mich, sondern direkt an die Landtagsabgeordneten.
Ich kann Ihre Nachrichten, allein schon aus Gründen der Glaubewürdigkeit, leider nicht für Sie weiterleiten.
Wirksam ist, wenn die Nachrichten von unterschiedlichsten Menschen an die Politiker*innen gesendet werden.
Sie finden die Mailadressen der Landtagsabgeordneten oder Kontaktformulare auf den jeweiligen Internetseiten des Ausschuss für Wissenschaft, Kunst & Kultur ihres Bundeslandes.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Mit vielen Grüßen, Saskia Saegeler
13.08.2024, 20:36
Liebe Unterstützende der Petition "Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!",
vielen Dank für jede Ihrer Unterschriften und dafür, dass Sie das Anliegen so entschlossen weiterverbreiten!
Nun soll bereits noch in dieser Woche (am 16. August!) die Übergabe des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 an den Bundesrat stattfinden.
Damit die Landesregierungen auf unsere Forderungen aufmerksam werden und in unserem Interesse abstimmen, wäre es enorm hilfreich, wenn Sie die Landtagsabgeordneten auch durch eine persönliche Nachricht kontaktieren würden.
Je aktiver wir sind, umso größer ist unsere Chance, gehört zu werden.
In diesem Sinne ganz herzlichen Dank für Ihren Einsatz!
Mit den allerbesten Grüßen,
Saskia Saegeler
13.08.2024, 16:37
Presseschau von openPetition
31.07.2024, 11:22
Lieber Unterstützende der Petition "Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben",
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe in diesem Anliegen!
Ich hoffe, die Gesetzesänderung tritt nicht ein und wir tragen einen Teil dazu bei, dass die Forderungen des Deutschen Musikrats Erfolg haben.
Ich habe nun die Darstellung der Sachlage in meiner Beschreibung nochmal angepasst, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es geht bei der Änderung darum, das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz abzuschaffen. Dadurch würde die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht als hochschulvorbereitende "Bildungsleistung" oder als "anspruchsvolle Freizeitgestaltung" (Ust-pflichtig) eingestuft wird, den Finanzämtern obliegen.
Dass "Musikunterricht an Kinder im Alter ab 3 Jahren als begünstigungsfähige Bildungsleistung anerkannt wurde, vor allem auch, dass das Motiv für die Inanspruchnahme des Unterrichts unerheblich war" (DTKV), würde dann nicht mehr generell gelten, sondern je nach Einzelfall geprüft.
Auf den Seiten des DTKV befindet sich eine Auflistung der Änderungen, auf die ich verweisen möchte.
Wesentlich ist, dass eine Befreiung für private Pädagog*innen "„nur“ für Schul- und Hochschulunterricht vorgesehen" (DTKV) wäre.
Mir ist wichtig, dass sich privat Unterrichtende nicht einzeln rechtfertigen müssen und die Einstufung der Tätigkeit fachfremd beurteilt wird. Die Gefahr, dass in vielen Fällen dann die Umsatzsteuerpflicht greift, ist zu groß.
Qualifizierter Musikunterricht ist immer Bildungsleistung und soll auch weiterhin generell als dieser umsatzsteuerfrei bleiben. Deshalb ist es wichtig, das bisher geltende Bescheinigungsverfahren beizubehalten.
Nochmals vielen Dank für jede Unterstützung und herzliche Grüße,
Saskia Saegeler