11.05.2014, 12:04
Wenn Lehrer für Betreuungsaufgaben (z. B. Hausaufgaben) eingesetzt werden, werden ihnen diese Stunden nur zur Hälfte angerechnet (und damit auch bezahlt).
Diese Information haben wir vom Kultusministerium bekommen, auch nachzulesen im Leitfaden Ganztagsschule www.ls-bw.de/Handreichungen/pub_online/GTS.pdf auf S. 14. Ehrlich gesagt, konnten wir das erst nicht glauben, es wurde uns aber von mehreren Lehrern bestätigt.
"Die Tätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, die im Ganztagsbetrieb einer öffentlichen
Schule eingesetzt werden, sind wie folgt umzurechnen:
a) Bei einem Einsatz, der eine Vor- und Nachbereitung wie für den Unterricht
erfordert:
Eine dieser Stunden à 45 Minuten entspricht in der Regel einer Wochenstunde des Regelstundenmaßes.
b) Einsatz mit unterrichtsähnlichem Angebot, für das jedoch eine Vor- und Nachbereitung
nur eingeschränkt erforderlich ist:
1,5 dieser Stunden à 45 Minuten entsprechen in der Regel einer Wochenstunde des
Regelstundenmaßes.
c) Einsatz im Betreuungsbereich (z. B. Betreuung von Spielangeboten, auch mit Beratung),
für die keine oder nur eine geringfügige Vor- und Nachbereitung (z. B. Materialbeschaffung)
erforderlich ist:
Zwei dieser Stunden à 45 Minuten entsprechen in der Regel einer Wochenstunde des
Regelstundenmaßes.
Die Schulleitung ist verpflichtet, diese Maßstäbe bei der Umrechnung der Arbeitszeit der
Lehrkräfte, die im Ganztagsbetrieb eingesetzt sind, anzuwenden."
09.05.2014, 11:49
Wie per Rundmail im Detail kommuniziert und im Blog nachzulesen:
Wir haben vom Kultusministerium erfahren, dass die KOMMUNE entscheidet, welche Form der GTS (nur gebundene GTS oder Wahlform, dh Halb- u. Ganztag in einer Schule) angeboten wird. Da das sicher nicht allen bewusst ist, haben wir die Information hinzugefügt, ebenso dass Schulen in der bisherigen Form bestehen bleiben können.
Die ersten Orte überdenken das Thema Nachmittagsbetreuung. Wir haben daher „Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ein.“ aktualisiert: „Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ganz oder teilweise ein oder denken darüber nach.“
Lt. detaillierter Übersicht des Statist. Landesamts ist die Teilzeitquote der Grundschulmütter noch höher, nämlich 84%. Wir haben den Absatz aktualisiert und bzgl. Bedarf konkretisi
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Kretschmann,
die baden-württembergische Landesregierung treibt den flächendeckenden Ausbau der gebundenen (also verpflichtenden) Ganztagsgrundschulen voran, indem diese künftig deutlich mehr Mittel bzw. Personal erhalten. Im Gegenzug gibt es keine Zuschüsse mehr vom Land für die flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, die Ganztagsschule werden. Details siehe Pressemitteilung Kultusministerium www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Ganztagsgrundschule/?LISTPAGE=344894
Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ein. ganz oder teilweise ein oder denken darüber nach.
Die Mehrheit der Eltern möchte aber für ihre Kinder keine Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht, sondern freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung.
Wir fordern die Landesregierung auf, das Schulgesetz so zu gestalten, dass die Ganztagsbetreuung an Grundschulen dem Bedarf aller Familien entspricht: mit freiwilligen, flexiblen Betreuungsangeboten, damit jede Familie selber entscheiden kann, wieviel Betreuung sie in Anspruch nimmt. Nur so haben wir Eltern echte Wahlfreiheit und können Beruf und Familie vereinbaren! Neue Begründung: Mit der Änderung des Schulgesetzes, die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten soll, werden die Landeszuschüsse für die flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, die Ganztagsschule werden, gestrichen. Dafür erhalten Kommunen bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen bis zu 50 % zusätzliche Lehrerwochenstunden / Klasse.
Die Folge: viele Kommunen stellen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule etc) ein. ganz oder teilweise ein oder denken darüber nach. Dafür gibt es dann die Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht, denn die wird vom Land finanziert. Der Ganztagsbetrieb findet an 3 oder 4 Tagen für 7 oder 8 Stunden statt, z.B. 8-15 oder 16 Uhr. Die Anzahl d. Tage und Stunden entscheidet zwar die Schule/Kommune, aber je mehr Tage und Stunden, umso mehr zusätzliche Lehrerstunden zahlt das Land, umso attraktiver wird es also finanziell.
Es kann auch Halbtagszüge geben, allerdings (s. oben) vielerorts ohne Nachmittagsbetreuung. Die Kommune entscheidet, ob die Ganztagsgrundschule in der gebundenen (nur Ganztag) oder der Wahlform (Halb- und Ganztag) angeboten wird. Schulen können ausserdem auch in ihrer bisherigen Form bestehen bleiben.
Die meisten Familien brauchen aber an einzelnen Tagen flexible Nachmittagsbetreuung:
75 Über 80 % aller berufstätigen der erwerbstätigen Grundschulmütter (und immer mehr Väter) in Baden-Württemberg arbeiten lt. Statist. Landesamt in Teilzeit, im Schnitt 21 Std./Woche, meist nicht nur vormittags sondern einzelne ganze Tage, in jeder Familie andere Tage vormittags, an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten. Uhrzeiten – und haben damit unterschiedlichen Betreuungsbedarf! Diese Eltern haben bewusst entschieden, Teilzeit zu arbeiten, um Zeit für ihre Kinder zu haben. Trotzdem sind sie künftig gezwungen, ihre Kinder in den Ganztag zu tun, da wenn es sonst keine Betreuung an den benötigten Nachmittagen gibt. Wie lange es dann noch Halbtagszüge geben wird, ist fraglich.
Jede Familie ist anders, jedes Kind auch – nicht für jedes 6-10-jährige Kind ist eine 36-und-mehr-Stunden Schulwoche das Richtige, bei vielen Familien passt dieses starre System nicht zum Alltag.
Etwa die Hälfte der Kinder macht irgendwann eine Therapie (Logopädie, Physiotherapie etc). Das lässt sich nicht in den Schulalltag integrieren, muss also danach stattfinden. Das trifft auch die Kinder, die künftig im Rahmen der Inklusion Regelschulen besuchen.
Es überrascht nicht, dass lt. Umfragen (forsa, emnid etc.) nur 20-30 % der Familien die verpflichtende Form der Ganztagsschule wollen.
Die grosse Mehrheit der Familien möchte und braucht keine Schule mit Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr, sondern zuverlässige, qualitativ hochwertige Angebote für Nachmittagsbetreuung, die freiwillig und flexibel sind, mit der Möglichkeit eines warmen Mittagessens sowie möglicher Betreuung bis 18 Uhr und in den Schulferien. Eltern wollen selber entscheiden, wann sie Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wünschen sich so viel Fremdbetreuung wie nötig, aber so wenig Fremdbetreuung wie möglich!
Kinder nur an den tatsächlich benötigten Tagen zu betreuen statt täglich, oder freiwillig statt mit Anwesenheitspflicht, ist nicht teurer.
Auch aus pädagogischer Sicht ist eine Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht wohl nicht nötig: der Aktionsrat Bildung, ein Gremium aus anerkannten Bildungsforschern, stellt im Gutachten vom Nov. 2013 (siehe Link) fest: „Aufgrund der geringen Verbreitung von rhythmisierten Ganztagsgrundschulen liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Ergebnisse durch empirische Studien in diesem Bereich vor, ....“ Sowie: „...keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Schülerleistungen in den Domänen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften an Halb- oder Ganztagsgrundschulen nachweisen lassen.“ Und “Auch der Test hinsichtlich herkunftsbedingter Ungleichheiten zeigt keine überzufälligen Unterschiede zwischen Ganz- und Halbtagsschulen und den drei Kompetenzbereichen.” Vergleichbares besagt auch die Bertelsmann-Studie (August 2013).
Es ist somit nicht ersichtlich, warum der Mehrheit der Familien künftig die Möglichkeit genommen werden soll, ihre Kinder so betreuen zu lassen, wie sie es tatsächlich brauchen!
Links:
www.initiative-gute-grundschule.de/
www.aktionsrat-bildung.de/fileadmin/Dokumente/Gutachten_Zwischenbilanz-Ganztagsgrundschulen.pdf
www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-CE8E9BD8-6E660A1D/bst/xcms_bst_dms_38554_38555_2.pdf
09.05.2014, 11:36
Liebe Unterzeichner unserer Petition für den Erhalt der flexiblen und freiwilligen Nachmittagsbetreuung an Baden-Württembergs Grundschulen,
zunächst möchten wir uns ganz herzlich für schon über 2.000 Unterschriften bedanken.
Es gab Fragen und es gibt Neues:
1. Warum 10.000 Unterschriften? Ein erfahrener Politiker hat uns gesagt, dass bei einer Stadt wie Stuttgart die Politiker ab 1.000 Unterschriften aufmerksam werden. Das haben wir dann grob hochgerechnet.
2. Wer entscheidet, welche Schulform vor Ort angeboten wird? Diese Frage kam konkret von Eltern. Wir haben beim Kultusministerium (KM) nachgefragt. Antwort: die KOMMUNE entscheidet, welche Form der Ganztagsgrundschule angeboten wird: nur die gebundene oder (auch) die Wahlform (also Halbtags- und Ganztagszüge in einer Schule). Die Schulkonferenz (d.h. auch die Eltern) entscheidet, ob sie den Antrag auf Ganztagsgrundschule stellt. Wenn es nur die gebundene Form geben soll und die Schule diese beantragt, können die Familien, die das nicht wollen, lt. KM auf eine andere Schule ausweichen. Für viele nicht ideal, zumal wenn es nur eine Schule am Ort gibt. Wichtig daher nochmal für alle, die mit dem bisherigen System zufrieden sind: Schulen können auch in der bisherigen Form bestehen bleiben! Das KM geht aber davon aus, dass 70 % der Schulen sich in den nächsten Jahren wandeln werden.
Wir nehmen daher in unsere Begründung auf: „Die Kommune entscheidet, ob die Ganztagsgrundschule in der gebundenen (nur Ganztag) oder der Wahlform (Halb- und Ganztag) angeboten wird. Schulen können ausserdem auch in ihrer bisherigen Form bestehen bleiben.“. Ausserdem nehmen wir die Pressemitteilung des Kultusministeriums als Link auf.
3. Was tut sich? Wir hören von den ersten Kommunen, dass sie (wohl u.a. aufgrund von Elternprotest) die Problematik flexible Nachmittagsbetreuung überdenken. Wir aktualisieren daher in Petition und Begründung den Satz „Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ein.“ auf „Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ganz oder teilweise ein oder denken darüber nach.“
4. Laut einer detaillierten Aufschlüsselung des Statist. Landesamts ist die Teilzeitquote der erwerbstätigen Grundschulmütter sogar noch höher als in der Statistik, auf die wir uns bisher bezogen hatten, nämlich 84 % (siehe www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/FaFo/Familien_in_BW/R20114.pdf).
Wir aktualisieren daher diesen Abschnitt und konkretisieren auch nochmal hinsichtlich flexiblem Bedarf: „Über 80 % der erwerbstätigen Grundschulmütter (und immer mehr Väter) arbeiten Teilzeit, meist nicht nur vormittags, an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten – und haben damit unterschiedlichen Betreuungsbedarf!“
5. Machen wirklich so viele Kinder eine Therapie? Nachzulesen im „Kinder- und Jugendarzt 5/2010“ oder www.presseportal.de/pm/6910/1564168/kindsein-ist-kein-kinderspiel-fast-jedes-zweite-schulkind-in-therapie
6. Wo findet man die Umfragen zum Elternbedarf? Hier www.initiative-gute-grundschule.de/?page_id=158 haben wir sie mit Links aufgelistet.
Wir hoffen, dass unsere Aktualisierungen für alle bisherigen und künftigen Unterzeichner informativ und hilfreich sind und freuen uns auf weitere zahlreiche Unterschriften!
Die Eltern der Initiative Gute Grundschule
12.04.2014, 19:44
Da es hierzu auf Facebook eine Diskussion gab: unsere Petition bezieht sich, wie wir ja schreiben, auf die Schulen, die Ganztagsschule werden. Dort werden die Landeszuschüsse eingestellt.
Wenn eine Grundschule so bleibt wie sie ist, hat sie Bestandsschutz für die Landeszuschüsse zu bestehenden Angeboten. Wichtig ist aber, dass die Eltern das wissen - es gibt leider schon Kommunen, die Fakten schaffen, bevor die Eltern richtig informiert sind. Völlig verständlich allerdings, wenn man sich die Kosten anschaut:
Für die Kommunen sieht die Kostenverteilung im bisherigen Modell etwa so aus: 50 % Kommune, 25 % Landeszuschüsse, 25 % Eltern (natürlich überall unterschiedlich, das sind grobe Richtwerte). Wenn die Kommune beim alten Modell bleibt, bleiben auch die Kosten genauso. Wenn die Kommune umstellt auf Ganztagsschule, zahlt 100 % das Land. Es ist also sowohl für die Eltern als auch für die Kommune deutlich günstiger - aber mit dem Nachteil, dass es dann keine Flexibilität und Freiwilligkeit in der Betreuung mehr gibt.
12.04.2014, 11:03
Wir haben die Zitate aus Aktionsrat Bildung und Bertelsmann Stiftung etwas gekürzt, da der Text zu lang war und wir die Links zu beiden vollständigen Studien unten angehängt haben.
12.04.2014, 11:01
www.kultusportal-bw.de/Kultusministerium,Lde/Startseite/Service/Ganztagsgrundschule/?LISTPAGE=776825
12.04.2014, 01:37
Text etwas gekürzt
Neue Begründung: Mit der Änderung des Schulgesetzes, die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten soll, werden die Landeszuschüsse für die flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, die Ganztagsschule werden, gestrichen. Dafür erhalten Kommunen bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen bis zu 50 % zusätzliche Lehrerwochenstunden / Klasse.
Die Folge: viele Kommunen stellen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule etc) ein. Dafür gibt es dann die Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht, denn die wird vom Land finanziert. Der Ganztagsbetrieb findet an 3 oder 4 Tagen für 7 oder 8 Stunden statt, z.B. 8-15 oder 16 Uhr. Die Anzahl d. Tage und Stunden entscheidet zwar die Schule/Kommune, aber je mehr Tage und Stunden, umso mehr zusätzliche Lehrerstunden zahlt das Land, umso attraktiver wird es also finanziell.
Es kann auch Halbtagszüge geben, allerdings (s. oben) vielerorts ohne Nachmittagsbetreuung.
Die meisten Familien brauchen aber an einzelnen Tagen Nachmittagsbetreuung:
75 % aller berufstätigen Grundschulmütter (und immer mehr Väter) in Baden-Württemberg arbeiten lt. Statist. Landesamt in Teilzeit, im Schnitt 21 Std./Woche, meist nicht nur vormittags sondern einzelne ganze Tage, in jeder Familie andere Tage und Uhrzeiten. Diese Eltern haben bewusst entschieden, Teilzeit zu arbeiten, um Zeit für ihre Kinder zu haben. Trotzdem sind sie künftig gezwungen, ihre Kinder in den Ganztag zu tun, da es sonst keine Betreuung an den benötigten Nachmittagen gibt. Wie lange es dann noch Halbtagszüge geben wird, ist fraglich.
Jede Familie ist anders, jedes Kind auch – nicht für jedes 6-10-jährige Kind ist eine 36-und-mehr-Stunden Schulwoche das Richtige, bei vielen Familien passt dieses starre System nicht zum Alltag.
Etwa die Hälfte der Kinder macht irgendwann eine Therapie (Logopädie, Physiotherapie etc). Das lässt sich nicht in den Schulalltag integrieren, muss also danach stattfinden. Das trifft auch die Kinder, die künftig im Rahmen der Inklusion Regelschulen besuchen.
Es überrascht nicht, dass lt. Umfragen (forsa, emnid etc.) nur 20-30 % der Familien die verpflichtende Form der Ganztagsschule wollen.
Die grosse Mehrheit der Familien möchte und braucht keine Schule mit Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr, sondern zuverlässige, qualitativ hochwertige Angebote für Nachmittagsbetreuung, die freiwillig und flexibel sind, mit der Möglichkeit eines warmen Mittagessens sowie möglicher Betreuung bis 18 Uhr und in den Schulferien. Eltern wollen selber entscheiden, wann sie Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wünschen sich so viel Fremdbetreuung wie nötig, aber so wenig Fremdbetreuung wie möglich!
Kinder nur an den tatsächlich benötigten Tagen zu betreuen statt täglich, oder freiwillig statt mit Anwesenheitspflicht, ist nicht teurer.
Auch aus pädagogischer Sicht ist eine Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht wohl nicht nötig: der Aktionsrat Bildung, ein Gremium aus anerkannten Bildungsforschern, stellt im Gutachten vom Nov. 2013 fest: „Aufgrund der geringen Verbreitung von rhythmisierten Ganztagsgrundschulen liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Ergebnisse durch empirische Studien in diesem Bereich vor, ....“ Sowie: „...hinsichtlich der Frage, inwiefern es den Ganztagsschulen gelingt, die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere derer „mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen“ ... – zu fördern, keine „...keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Schülerleistungen in den Domänen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften an Halb- oder Ganztagsgrundschulen nachweisen lassen.“ Und “Auch der Test hinsichtlich herkunftsbedingter Ungleichheiten zeigt keine überzufälligen Unterschiede zwischen Ganz- und Halbtagsschulen und den drei Kompetenzbereichen.” Vergleichbares besagt auch die Bertelsmann-Studie (August 2013).
Es ist somit nicht ersichtlich, warum der Mehrheit der Familien künftig die Möglichkeit genommen werden soll, ihre Kinder so betreuen zu lassen, wie sie es tatsächlich brauchen!
Links:
www.initiative-gute-grundschule.de/
www.aktionsrat-bildung.de/fileadmin/Dokumente/Gutachten_Zwischenbilanz-Ganztagsgrundschulen.pdf
www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-CE8E9BD8-6E660A1D/bst/xcms_bst_dms_38554_38555_2.pdf
12.04.2014, 01:36
Text etwas gekürzt
Neue Begründung: Mit der Änderung des Schulgesetzes, die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten soll, werden die Landeszuschüsse für die flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, die Ganztagsschule werden, gestrichen. Dafür erhalten Kommunen bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen bis zu 50 % zusätzliche Lehrerwochenstunden / Klasse.
Die Folge: viele Kommunen stellen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule etc) ein. Dafür gibt es dann die Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht, denn die wird vom Land finanziert. Der Ganztagsbetrieb findet an 3 oder 4 Tagen für 7 oder 8 Stunden statt, z.B. 8-15 oder 16 Uhr. Die Anzahl d. Tage und Stunden entscheidet zwar die Schule/Kommune, aber je mehr Tage und Stunden, umso mehr zusätzliche Lehrerstunden zahlt das Land, umso attraktiver wird es also finanziell.
Es kann auch Halbtagszüge geben, allerdings (s. oben) vielerorts ohne Nachmittagsbetreuung.
Die meisten Familien brauchen aber an einzelnen Tagen Nachmittagsbetreuung:
75 % aller berufstätigen Grundschulmütter (und immer mehr Väter) in Baden-Württemberg arbeiten lt. Statist. Landesamt in Teilzeit, im Schnitt 21 Std./Woche, meist nicht nur vormittags sondern einzelne ganze Tage, in jeder Familie andere Tage und Uhrzeiten. Diese Eltern haben bewusst entschieden, Teilzeit zu arbeiten, um Zeit für ihre Kinder zu haben. Trotzdem sind sie künftig gezwungen, ihre Kinder in den Ganztag zu tun, da es sonst keine Betreuung an den benötigten Nachmittagen gibt. Wie lange es dann noch Halbtagszüge geben wird, ist fraglich.
Jede Familie ist anders, jedes Kind auch – nicht für jedes 6-10-jährige Kind ist eine 36-und-mehr-Stunden Schulwoche das Richtige, bei vielen Familien passt dieses starre System nicht zum Alltag.
Etwa die Hälfte der Kinder macht irgendwann eine Therapie (Logopädie, Physiotherapie etc). Das lässt sich nicht in den Schulalltag integrieren, muss also danach stattfinden. Das trifft auch die Kinder, die künftig im Rahmen der Inklusion Regelschulen besuchen.
Es überrascht nicht, dass lt. Umfragen (forsa, emnid etc.) nur 20-30 % der Familien die verpflichtende Form der Ganztagsschule wollen.
Die grosse Mehrheit der Familien möchte und braucht keine Schule mit Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr, sondern zuverlässige, qualitativ hochwertige Angebote für Nachmittagsbetreuung, die freiwillig und flexibel sind, mit der Möglichkeit eines warmen Mittagessens sowie möglicher Betreuung bis 18 Uhr und in den Schulferien. Eltern wollen selber entscheiden, wann sie Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wünschen sich so viel Fremdbetreuung wie nötig, aber so wenig Fremdbetreuung wie möglich!
Kinder nur an den tatsächlich benötigten Tagen zu betreuen statt täglich, oder freiwillig statt mit Anwesenheitspflicht, ist nicht teurer.
Auch aus pädagogischer Sicht ist eine Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht wohl nicht nötig: der Aktionsrat Bildung, ein Gremium aus anerkannten Bildungsforschern, stellt im Gutachten vom Nov. 2013 fest: „Aufgrund der geringen Verbreitung von rhythmisierten Ganztagsgrundschulen liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Ergebnisse durch empirische Studien in diesem Bereich vor, da keine der vorliegenden Studien eine hinreichende Datengrundlage an Schülerinnen und Schülern in rhythmisierten Ganztagsgrundschulen aufweist.“ ....“ Sowie: „Aus bildungspolitischer Perspektive ist zu resümieren, dass sich hinsichtlich „...hinsichtlich der Frage, inwiefern es den Ganztagsschulen gelingt, die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere derer „mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen“ ... – zu fördern, keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Schülerleistungen in den Domänen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften an Halb- oder Ganztagsgrundschulen nachweisen lassen.“ Und “Auch der Test hinsichtlich herkunftsbedingter Ungleichheiten zeigt keine überzufälligen Unterschiede zwischen Ganz- und Halbtagsschulen und den drei Kompetenzbereichen.” Vergleichbares besagt auch die Bertelsmann-Studie (August 2013).
Es ist somit nicht ersichtlich, warum der Mehrheit der Familien künftig die Möglichkeit genommen werden soll, ihre Kinder so betreuen zu lassen, wie sie es tatsächlich brauchen!
Links:
www.initiative-gute-grundschule.de/
www.aktionsrat-bildung.de/fileadmin/Dokumente/Gutachten_Zwischenbilanz-Ganztagsgrundschulen.pdf
www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-CE8E9BD8-6E660A1D/bst/xcms_bst_dms_38554_38555_2.pdf