11.05.2014, 12:04
Wenn Lehrer für Betreuungsaufgaben (z. B. Hausaufgaben) eingesetzt werden, werden ihnen diese Stunden nur zur Hälfte angerechnet (und damit auch bezahlt).
Diese Information haben wir vom Kultusministerium bekommen, auch nachzulesen im Leitfaden Ganztagsschule www.ls-bw.de/Handreichungen/pub_online/GTS.pdf auf S. 14. Ehrlich gesagt, konnten wir das erst nicht glauben, es wurde uns aber von mehreren Lehrern bestätigt.
"Die Tätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, die im Ganztagsbetrieb einer öffentlichen
Schule eingesetzt werden, sind wie folgt umzurechnen:
a) Bei einem Einsatz, der eine Vor- und Nachbereitung wie für den Unterricht
erfordert:
Eine dieser Stunden à 45 Minuten entspricht in der Regel einer Wochenstunde des Regelstundenmaßes.
b) Einsatz mit unterrichtsähnlichem Angebot, für das jedoch eine Vor- und Nachbereitung
nur eingeschränkt erforderlich ist:
1,5 dieser Stunden à 45 Minuten entsprechen in der Regel einer Wochenstunde des
Regelstundenmaßes.
c) Einsatz im Betreuungsbereich (z. B. Betreuung von Spielangeboten, auch mit Beratung),
für die keine oder nur eine geringfügige Vor- und Nachbereitung (z. B. Materialbeschaffung)
erforderlich ist:
Zwei dieser Stunden à 45 Minuten entsprechen in der Regel einer Wochenstunde des
Regelstundenmaßes.
Die Schulleitung ist verpflichtet, diese Maßstäbe bei der Umrechnung der Arbeitszeit der
Lehrkräfte, die im Ganztagsbetrieb eingesetzt sind, anzuwenden."