09.05.2014, 11:49
Wie per Rundmail im Detail kommuniziert und im Blog nachzulesen:
Wir haben vom Kultusministerium erfahren, dass die KOMMUNE entscheidet, welche Form der GTS (nur gebundene GTS oder Wahlform, dh Halb- u. Ganztag in einer Schule) angeboten wird. Da das sicher nicht allen bewusst ist, haben wir die Information hinzugefügt, ebenso dass Schulen in der bisherigen Form bestehen bleiben können.
Die ersten Orte überdenken das Thema Nachmittagsbetreuung. Wir haben daher „Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ein.“ aktualisiert: „Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ganz oder teilweise ein oder denken darüber nach.“
Lt. detaillierter Übersicht des Statist. Landesamts ist die Teilzeitquote der Grundschulmütter noch höher, nämlich 84%. Wir haben den Absatz aktualisiert und bzgl. Bedarf konkretisi
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Kretschmann,
die baden-württembergische Landesregierung treibt den flächendeckenden Ausbau der gebundenen (also verpflichtenden) Ganztagsgrundschulen voran, indem diese künftig deutlich mehr Mittel bzw. Personal erhalten. Im Gegenzug gibt es keine Zuschüsse mehr vom Land für die flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, die Ganztagsschule werden. Details siehe Pressemitteilung Kultusministerium www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Ganztagsgrundschule/?LISTPAGE=344894
Dadurch stellen viele Kommunen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule/Kernzeit etc.) ein. ganz oder teilweise ein oder denken darüber nach.
Die Mehrheit der Eltern möchte aber für ihre Kinder keine Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht, sondern freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung.
Wir fordern die Landesregierung auf, das Schulgesetz so zu gestalten, dass die Ganztagsbetreuung an Grundschulen dem Bedarf aller Familien entspricht: mit freiwilligen, flexiblen Betreuungsangeboten, damit jede Familie selber entscheiden kann, wieviel Betreuung sie in Anspruch nimmt. Nur so haben wir Eltern echte Wahlfreiheit und können Beruf und Familie vereinbaren! Neue Begründung: Mit der Änderung des Schulgesetzes, die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten soll, werden die Landeszuschüsse für die flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, die Ganztagsschule werden, gestrichen. Dafür erhalten Kommunen bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen bis zu 50 % zusätzliche Lehrerwochenstunden / Klasse.
Die Folge: viele Kommunen stellen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule etc) ein. ganz oder teilweise ein oder denken darüber nach. Dafür gibt es dann die Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht, denn die wird vom Land finanziert. Der Ganztagsbetrieb findet an 3 oder 4 Tagen für 7 oder 8 Stunden statt, z.B. 8-15 oder 16 Uhr. Die Anzahl d. Tage und Stunden entscheidet zwar die Schule/Kommune, aber je mehr Tage und Stunden, umso mehr zusätzliche Lehrerstunden zahlt das Land, umso attraktiver wird es also finanziell.
Es kann auch Halbtagszüge geben, allerdings (s. oben) vielerorts ohne Nachmittagsbetreuung. Die Kommune entscheidet, ob die Ganztagsgrundschule in der gebundenen (nur Ganztag) oder der Wahlform (Halb- und Ganztag) angeboten wird. Schulen können ausserdem auch in ihrer bisherigen Form bestehen bleiben.
Die meisten Familien brauchen aber an einzelnen Tagen flexible Nachmittagsbetreuung:
75 Über 80 % aller berufstätigen der erwerbstätigen Grundschulmütter (und immer mehr Väter) in Baden-Württemberg arbeiten lt. Statist. Landesamt in Teilzeit, im Schnitt 21 Std./Woche, meist nicht nur vormittags sondern einzelne ganze Tage, in jeder Familie andere Tage vormittags, an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten. Uhrzeiten – und haben damit unterschiedlichen Betreuungsbedarf! Diese Eltern haben bewusst entschieden, Teilzeit zu arbeiten, um Zeit für ihre Kinder zu haben. Trotzdem sind sie künftig gezwungen, ihre Kinder in den Ganztag zu tun, da wenn es sonst keine Betreuung an den benötigten Nachmittagen gibt. Wie lange es dann noch Halbtagszüge geben wird, ist fraglich.
Jede Familie ist anders, jedes Kind auch – nicht für jedes 6-10-jährige Kind ist eine 36-und-mehr-Stunden Schulwoche das Richtige, bei vielen Familien passt dieses starre System nicht zum Alltag.
Etwa die Hälfte der Kinder macht irgendwann eine Therapie (Logopädie, Physiotherapie etc). Das lässt sich nicht in den Schulalltag integrieren, muss also danach stattfinden. Das trifft auch die Kinder, die künftig im Rahmen der Inklusion Regelschulen besuchen.
Es überrascht nicht, dass lt. Umfragen (forsa, emnid etc.) nur 20-30 % der Familien die verpflichtende Form der Ganztagsschule wollen.
Die grosse Mehrheit der Familien möchte und braucht keine Schule mit Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr, sondern zuverlässige, qualitativ hochwertige Angebote für Nachmittagsbetreuung, die freiwillig und flexibel sind, mit der Möglichkeit eines warmen Mittagessens sowie möglicher Betreuung bis 18 Uhr und in den Schulferien. Eltern wollen selber entscheiden, wann sie Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wünschen sich so viel Fremdbetreuung wie nötig, aber so wenig Fremdbetreuung wie möglich!
Kinder nur an den tatsächlich benötigten Tagen zu betreuen statt täglich, oder freiwillig statt mit Anwesenheitspflicht, ist nicht teurer.
Auch aus pädagogischer Sicht ist eine Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht wohl nicht nötig: der Aktionsrat Bildung, ein Gremium aus anerkannten Bildungsforschern, stellt im Gutachten vom Nov. 2013 (siehe Link) fest: „Aufgrund der geringen Verbreitung von rhythmisierten Ganztagsgrundschulen liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Ergebnisse durch empirische Studien in diesem Bereich vor, ....“ Sowie: „...keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Schülerleistungen in den Domänen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften an Halb- oder Ganztagsgrundschulen nachweisen lassen.“ Und “Auch der Test hinsichtlich herkunftsbedingter Ungleichheiten zeigt keine überzufälligen Unterschiede zwischen Ganz- und Halbtagsschulen und den drei Kompetenzbereichen.” Vergleichbares besagt auch die Bertelsmann-Studie (August 2013).
Es ist somit nicht ersichtlich, warum der Mehrheit der Familien künftig die Möglichkeit genommen werden soll, ihre Kinder so betreuen zu lassen, wie sie es tatsächlich brauchen!
Links:
www.initiative-gute-grundschule.de/
www.aktionsrat-bildung.de/fileadmin/Dokumente/Gutachten_Zwischenbilanz-Ganztagsgrundschulen.pdf
www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-CE8E9BD8-6E660A1D/bst/xcms_bst_dms_38554_38555_2.pdf