Das würde an Freiheitsberaubung grenzen...
Nach § 1 der Verordnung über die Stundentafel der Grundschulen in BW haben Grundschüler gesetzlich verpflichtend im Umfang von 22 (1. Klasse) bis 26 Schulstunden (4. Klasse) pro Woche Unterricht. Nach dem neuen Modell würden sie aber bis zu 42!!! Schulstunden pro Woche zwangsbetreut. Grundlos, weil außerhalb des Bildungsauftrages! Wenn Eltern und Kindern so etwas gegen ihren Willen aufgezwungen werden soll, dann grenzt das für mich an Freiheitsberaubung.
Quelle: § 1 GrSchulStTafelV BW - <a href="http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrSchulStTafelV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GrSchulStTafelVBWpP1" rel="nofollow">www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrSchulStTafelV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GrSchulStTafelVBWpP1</a>