Gesundheit

Minister Laumann, retten Sie die Geburtshilfe im Rhein-Sieg-Kreis!

Petition richtet sich an
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) in persona Minister Laumann
1.211 Unterstützende 648 in Rhein-Sieg-Kreis
18% von 3.600 für Quorum
1.211 Unterstützende 648 in Rhein-Sieg-Kreis
18% von 3.600 für Quorum
  1. Gestartet März 2024
  2. Sammlung noch 13 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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06.06.2024, 13:08

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Die IKK hat auf unsere Mail reagiert. Sie sagen, dass die erneute Verhandlungsrunde sich nur auf die Zentrumsbildungen beziehe. Eine erneute Verhandlung zu Geburtstationen scheint daher nicht möglich zu sein. Ausgemacht wurde jedoch ein Gespräch mit der IKK und der aok am 20.6..

Am 14.6. wird das MAGS seine Vorschläge zu den für sie nicht zur Grundversorgung gehörenden Leistungsgruppen, darunter die Geburten, an die direkt Beteiligten versenden. Ich hoffe, dass wir bis zu den Gesprächen Klarheit haben, was das MAGS für Vorstellungen für die Geburtshilfe im Rhein-Sieg-Kreis hat.

Es besteht aus meiner Sicht die große Gefahr, dass einfach die unzureichenden Ergebnisse der ersten Verhandlungsrunde in die Vorstellungen des MAGS übernommen werden. Deswegen haben wir an die IKK in der Antwort die folgenden Fragen gestellt:

(1) Wie werden sich IKK und die Krankenhausträger verhalten, wenn das MAGS seinerseits für z.B. das St. Franziskus Krankenhaus in Eitorf eine dreistellige Zahl von Geburten vorsehen würde, um die gravierendste Lücke zu schließen?
(2) Rechnen Sie mit einer solchen "Korrektur" durch das MAGS?
(3) Wird die IKK als Vertreterin der Versicherten bei der Anhörung ab Mitte Juni eine Geburtshilfe im ländlichen Bereich des Rhein-Sieg-Kreise fordern wie die Kreistagsresolution es vorsieht? (sessionnet.owl-it.de/rhein-sieg-kreis/BI/getfile.asp?id=110839&type=do S.21)

Wir werden sehen, wie die IKK die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherten für wohnortnahe Kreißsäle wahrnehmen wollen.

Die Einhaltung der 40 min ist natürlich nur ein erster Schritt, Geburten gehören in die Grundversorgung. Dazu auch die Stellungnahme des Hebammenverbands zum KHVVG:
hebammenverband.de/wp-content/uploads/2024/04/2024_04_29-DHV-SteNa-KHVVG.pdf (S.7)


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