Region: Mannheim
Erfolg
Verkehr

Mannheim Feudenheim Hauptstraße - Beantragung Tempo 30 und Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg
251 Unterstützende 195 in Mannheim

Der Petition wurde entsprochen

251 Unterstützende 195 in Mannheim

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

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12.08.2017, 05:26

zunächst unsere Anfrage:

Sehr geehrter Herr Benz,
gestern fand ein Treffen von Anliegern mit Frau Wacker und Herrn Born statt.
Daraus haben sich 2 Bitten an Sie ergeben:
1. die Anlieger wünschen sich mindestens! eine weitere Fußgängerampel auf der Hauptstraße und zwar zwischen Hauptstr. 161 bis 123, denn hier beträgt der Abstand der Ampeln 400 m.
Es gab schon einmal eine Ampel dort, als D&S gebaut hat, das war sehr hilfreich besonders für Kinder und ältere Menschen, die nicht mal schnell über diese stark befahrene Straße flitzen können.
2. Da die Autofahrer häufig schnell fahren wären "intelligente Ampeln", die bei erhöhter Geschwindigkeit auf rot schalten, wünschenswert. Ist das in Feudenheim machbar?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre ausführliche Auskunft.

Und hier die Antwort:

Sehr geehrte Frau Reiser,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu 1.

Sicher verstehen Sie, dass im Prinzip gleichgeartete Wünsche häufiger an die Stadtverwaltung herangetragen werden. Der Standardablauf in diesem Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

1. Prüfung durch die Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich Stadtplanung; die wichtigsten Kriterien in Stichworten: Verkehrsstärken Fußgänger und Kfz-Verkehr, andere Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit wie z.B. zulässige Höchstgeschwindigkeit, Sichtbeziehungen.

2. Abstimmung des Ergebnisses mit weiteren befassten Stellen wie der Polizei (Stabstelle Verkehr), FB 31 (Sicherheit und Ordnung), FB 68 (Tiefbau).

3. Sofern die Prüfung ergibt, dass die Verkehrssicherheit nur durch einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Lichtsignalanlage (Ampel) gewährleistet werden kann, werden die erforderlichen Finanzmittel beantragt.

4. Nach Gewährung der Mittel wird das Projekt umgesetzt.

Ich werde Ihren Wunsch also intern weitergeben. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie vom Ergebnis unterrichten. Falls erforderlich erlauben wir uns für Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Aufgrund der bevorstehenden Urlaubszeit, der oben beschriebenen Abstimmungen und einer sehr hohen Auslastung bitte ich jedoch bereits vorab um Verständnis, dass es Oktober werden kann, bis Sie Antwort dazu erhalten.

Zu 2.

Um ohne Umschweife auf Ihre Frage einzugehen: Ampeln (Lichtsignalanlagen) die bei überhöhter Geschwindigkeit auf Rot schalten sind grundsätzlich nicht zulässig. Eine derartige Schaltung zur Durchsetzung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit auf das zulässige Niveau ist mit dem Zweck, aus dem Ampeln üblicherweise errichtet werden nicht vereinbar, denn …

Lichtsignalanlagen sind gemäß StVO dort erforderlich,

- wo es wegen fehlender Übersicht immer wieder zu Unfällen kommt und es nicht möglich ist, die Sichtverhältnisse zu verbessern oder den kreuzenden oder einmündenden Verkehr zu verbieten,

- wo immer wieder die Vorfahrt verletzt wird, ohne dass dies mit schlechter Erkennbarkeit der Kreuzung oder mangelnder Verständlichkeit der Vorfahrtregelung zusammenhängt, was jeweils durch Unfalluntersuchungen zu klären ist,

- wo auf einer der Straßen, sei es auch nur während der Spitzenstunden, der Verkehr so stark ist, dass sich in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten ein großer Rückstau bildet oder einzelne Wartepflichtige unzumutbar lange warten müssen.

(Quelle: StVO, Verwaltungsvorschrift zu §37 Lichtsignalanlagen)

Signalanlagen dürfen per Definition nicht dazu eingesetzt werden, um direkt regulierend auf die Einhaltung der Fahrgeschwindigkeit einzuwirken. Vergleichbare Schaltungen mussten andernorts aufgrund einer Weisung übergeordneter Behörden wieder rückgängig gemacht werden.

Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss mit den dafür vorgesehenen Mitteln durchgesetzt werden!

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Benz
---
Stadt Mannheim ² - Fachbereich Tiefbau
Collinistraße 1 - 68161 Mannheim
Tel. 0621/293-7303 - Fax. 0621/293-7142
E-Mail: Frank.Benz@Mannheim.de


21.07.2017, 17:27

Liebe Mitunterstützer,
bei der Ortsbegehung kam noch ein wichtiger Punkt auf.
Es ist für die Verkehrsbehörde in Zusammenhang mit unserem Anliegen sehr hilfreich, wenn Vergehen auf der Hauptstraße angezeigt werden. D. h. falls Sie gefährdet wurden, erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei, damit es in den Akten ist - am Besten mit einem Zeugen. Falls Ihnen der Weg zur Wache zu weit ist oder diese gerade geschlossen ist haben Sie die Möglichkeit unter www.polizei-bw.de/internetwache/ Anzeige zu erstatten.
Oder Sie schicken eine mail an: MANNHEIM.PP.VD@polizei.bwl.de zu Händen Herrn Dieter Schäfer.
Heute wurde wieder eine Mitstreiterin bei grüner Ampel fast überfahren - sie hat sofort Anzeige erstattet.


20.07.2017, 17:13

Teilnehmer:

Frau Wacker, Verkehrsbehörde
Herr Born, Verkehrsbehörde
Frau Dr. Klitzke, SPD
Anwohner

1. Herr Born gab die Daten der Geschwindigkeitsmessungen vor dem Trailer
(gemessen mit Impactor):

30 % über Tempo 30 bei Nacht

0,1 % über Tempo 50 bei Tag

sowie mit dem Trailer:

14,1 % über Tempo 30 bei Nacht

0,2 % über Tempo 50 bei Tag

bekannt

@Herr Born: in unregelmäßigen Abständen wird der Trailer für 1-2 Wochen
auf der Hauptstraße an verschiedenen Stellen zu weiteren Messungen
aufgestellt. Zusätzlich werden mobile Messungen durchgeführt.

2. Es wird geprüft, ob eine Anzeigentafel mit Geschwindigkeitsanzeige,
die gleichzeitig Daten aufnimmt, aufgestellt wird. Evtl. mit "Smileys"
DANKE bzw. LANGSAM!

@Herr Born

3. Bzgl. eines Austauschs des Kopfsteinpflasters gegen eine geräuscharme
Alternative erkundigt sich Frau Wacker und gibt Rückmeldung

@Frau Wacker

4. Anfrage an Herrn Frank Benz, Verkehrssignaltechnik, ob intelligente
Ampeln in Feudenheim möglich sind

@Frau Reiser

5. Fazit: Die Verkehrsbehörde ist Tempo 30 gegenüber sehr
aufgeschlossen. Leider fehlen die gesetzlichen Grundlagen (Altenheim,
Kindergarten etc.) um Tempo 30 anzuordnen, da die Hauptstraße eine
Kreisstraße ist.


14.07.2017, 12:03

Liebe Mitunterstützer,
eben hat uns Herr Born von der Verkehrsbehörde angerufen.
Es gibt nochmals einen Ortstermin, die Abteilungsleitung der Verkehrsbehörde kommt auch mit. Ebenso werden die Zahlen der Messungen vor und mit dem Trailer dort besprochen.
Wir treffen uns am Mittwoch, 19.07.2017 um 17:30 vor der Hauptstraße 159.
Wenn Sie Fragen haben können Sie mir gerne mailen heike_h_reiser@web.de
Wir würden uns freuen, wenn eine große Gruppe unser Anliegen vertritt.




24.06.2017, 17:44

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verkehrsplanung überprüft im Zusammenhang mit A262/2016 derzeit die T-30-Strecken Regelungen stadtweit und erstellt in Abstimmung mit FB 31 (Verkehrsbehörde) dazu eine Vorlage.
Die Gesetzesänderung der STVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift erleichtert künftig jedoch nur die Einrichtung von T-30-Strecken im direkten Umfeld (300m) schutzwürdiger Nutzungen, wie z.B. Schulen und Altersheimen. Allerdings zeichnet sich ab, dass dies für Feudenheim keine Änderung bringt, da in der Hauptstraße direkt an den schutzwürdigen
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Nutzungen bereits Tempo -30 km/h angeordnet ist.
Vor dem Hintergrund das auch andere relevante Abstimmungen noch durchgeführt werden müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt dieses Thema für eine Behandlung in der öffentlichen Sitzung nicht geeignet.
Dr. Kurz
Quelle: buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=8156
TOP 5
Dokument: BBR-Sitzungsvorlage_Infosysteme 367 KB



20.05.2017, 16:23

Sehr geehrter Herr Specht,

bitte beachten Sie unser beiliegendes Schreiben bzgl. Ihres Schreiben an Fr. Reiser zum Thema Petition Tempo 30 in der Hauptstraße von Mannheim Feudenheim.
Gerne freuen wir uns auf Ihr Feedback.

Sehr geehrter Herr Specht,
wir selbst sind Unterstützer der Petition „Feudenheim Hauptstraße – Beantragung Tempo 30, sowie Betroffene des unsäglichen Straßenverkehrslärms durch die Nichtanordnung der Stadt Mannheim.
Ihr ablehnendes Schreiben vom 11.04.2017 an Frau Reiser bezüglich unserer Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Hauptstraße von 50 auf 30 Stundenkilometer veranlasst uns in der Sache Stellung zu beziehen.
Ihre gesamte Argumentation baut lediglich auf dem Vergleich der Mittelstraße zur Feudenheimer Hauptstraße auf. Dies ist weder logisch noch kann in der Sache bezüglich unserer Forderung zu Ihrem Vergleich ein Zusammenhang festgestellt werden. Es ist lediglich ein Beispiel.
Soweit Sie ausführen, dass keine Gründe für die Reduzierung von 50 km/h auf 30 km/h vorlägen, so möchten wir Ihnen einige stichhaltige Argumente an die Hand geben:

Reduzierung des Straßenverkehrslärms. Unabhängig ob Straßenschlucht oder nicht. Dies ist ein Grundrecht aller Bürger. Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass der Verkehrslärm bei 30 km/h sehr viel niedriger ist, als bei 50 km/h.
Erhöhung der Sicherheit insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Radfahrer
Erhöhung der Attraktivität der Feudenheimer Hauptstraße als „Einkaufs-Straße“
Weitere Belebung des Einzelhandels
Erhöhung der Wohnqualität der Hauptstraße und Verhinderung der Entvölkerung durch Nichtanordnung

Weiterhin führen Sie aus, dass es bereits eine Reduzierung von 22 – 6 Uhr auf 30 km/h gibt und diese aktuell durch eine Geschwindigkeitsmessanlage in einem Anhänger kontrolliert wird.
Dazu möchten wir folgendes feststellen:
Grundsätzlich halten wir eine dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle für sehr effektiv und zielführend.
Allerdings stellen wir fest, dass die Verkehrsteilnehmer sich sehr schnell auf die neue Situation eingestellt haben, und lediglich in dem Bereich des Anhängers ihre Geschwindigkeit reduzieren, um danach zum Teil ungehemmt wieder zu beschleunigen
Gerade die weit einsehbare und breite Fahrbahn verleitet viele Verkehrsteilnehmer zu deutlichen Überschreitungen der 30 Km/h von 22 – 6 Uhr
Auch zwischen 6 und 22 Uhr wird, soweit es die Verkehrssituation zulässt, zum Teil deutlich schneller als 50 Km/h gefahren
Gerne laden wir Sie persönlich zum Ortstermin ab 4 Uhr nachts ein, wenn der Autoverkehr durch Schichtarbeiter beginnt, die mit weit überhöhten Geschwindigkeiten die Hauptstraße Richtung Innenstadt entlang rasen.
Weiterhin können Sie sich dann gerne auch ein Bild von der nächtlichen Raserei insbesondere an den Wochenenden, gerade in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag machen.
Das unsägliche „Kopfsteinpflaster“ multipliziert“ den Verkehrslärm, je höher die Geschwindigkeit steigt.
Die einzige Möglichkeit (das Entfernen des Pflasters würde auch dazu beitragen) diesen Lärm zu reduzieren, ist die konsequente Einhaltung und natürlich auch konsequente und dauerhafte Kontrolle von 30 Km/h, nicht nur am Ortseingang, sondern auch an anderen Stellen der Hauptstraße, sowohl tags- als auch nachts.
Von daher sehen wir sehr wohl einen Anlass und natürlich auch Gründe auf Anordnung von 30 km/h.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das (Un)-Recht derjenigen, die sich nicht an die nächtliche reduzierte Geschwindigkeit halten, höher angesetzt wird, als dem Recht der Anwohner der Hauptstraße und des näheren Umfelds auf Nachtruhe.
Gleiches gilt für die derzeit gültige Geschwindigkeitsgrenze von 50 km/h tagsüber. Ist das Recht auf zügiges Vorankommen höher zu bewerten, als die Lärmbeeinträchtigungen und die Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und anderen Anwohnern und Einkaufskunden?
Selbst bei idealen Voraussetzungen beträgt der „Zeitgewinn“ bzw. „Zeitverlust“ bei dem betroffenen Straßenabschnitt von rd. 1 km bei einer Reduzierung von 50 auf 30 Km/h lediglich 42 Sekunden. Und dies wohlgemerkt bei idealen Voraussetzungen. In der Praxis wird sich wegen Ampelschaltungen, Straßenbahn, usw. der Zeitverlust bei 20 – 30 Sekunden einpendeln.
Von daher bitten wir Sie, unser Anliegen ernst zu nehmen und alle betroffenen Anwohner hinsichtlich Ihrer Forderung nach einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung zu unterstützen sowie die Kontrolle und Sicherstellung der Einhaltung zu gewährleisten.
Bezüglich der Vereinbarung eines Ortstermins melden Sie sich doch bitte unter xxx
Freundliche Grüße


05.05.2017, 13:46

Auszug aus einer mail von Herrn Kamrad für Sie zur Info, bzw. Vormerkung des Termins. Ich halte Sie auf dem Laufenden, ob unser Anliegen als TOP aufgenommen wird. MfG Heike Reiser

"Hallo Frau Reiser,
wir haben einstimmig ( BBR) beantragt für die nächste öff. BBR Sitzung das auf die Tagesordnung zu nehmen.
Die ist am 28.06. 19:00 Uhr in der Kulturhalle .
Die Verwaltung kann dies aber auch
nicht zulassen."


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