Region: Mannheim
Erfolg
Verkehr

Mannheim Feudenheim Hauptstraße - Beantragung Tempo 30 und Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg

251 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

251 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Neuigkeiten


16.01.2018, 13:10

Dieser Antrag wurde vom BBR gestellt:

"Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand bezüglich Tempo 30 in der Feudenheimer Hauptstraße zu berichten. Trotz der bereits bekannten verwaltungstechnischen Umsetzungsprobleme unterstützt der Feudenheimer BBR die Einführung von Tempo 30 mehrheitlich.

In der letzten öffentlichen Bezirksbeiratssitzung wurde darüber hinaus angeregt, die Verfugung der Pflastersteine auf der Hauptstraße für eine Lärmreduzierung zu erneuern. Die Verwaltung wird gebeten diesbezüglich einen Sachstandsbericht zu geben."

Wir hoffen, daß dem Antrag stattgegeben wird und die Punkte behandelt werden. Aktuell finden Sie die TOP auf buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/si0041.asp?__ctopic=gr&__kgrnr=1201

Wir würden uns freuen, wenn Sie auch teilnehmen und so unser Anliegen unterstützen.
Herzliche Grüße
Ihre Reisers



30.11.2017, 09:32

Liebe Unterstützer,
gestern haben wir Karlsruhe angeschrieben und nachgefragt, wie der Stand bzgl. unserer Petition ist.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit
Ihre Reisers


19.10.2017, 00:50

Das Thema Tempo 30 in der Hauptstraße wurde im Rahmen von TOP 1 (Lärm in Feudenheim) nur kurz angeschnitten. Es wurde vom BBR angeregt, daß dies nochmals als separater Punkt in einer der nächsten Sitzungen erneut besprochen wird.




05.10.2017, 15:09

Auf Rückfrage zum Stand der Petition haben wir folgende Nachricht erhalten:

"Die Ermittlungen in Ihrer Petitionssache sind noch nicht abgeschlossen. Ich muss Sie daher noch um Geduld bitten"


21.09.2017, 19:29

Sehr geehrte Frau Reiser,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Herr Benz zur weiteren Prüfung an die Verkehrsplanung weiter geleitet hat.

Zu den wesentlichen Elementen im Fußgängerverkehr gehören selbstverständlich sichere Querungsstellen in einer angemessen Anzahl. Ob eine Querungsstelle erforderlich ist und welche Ausführungsart dafür geeignet ist, hängt von vielfältigen Umfeldbedingungen und Nutzungsansprüchen ab. Dazu gehören zum Beispiel die Bedeutung der Querungsstelle für Fußgänger, die Fahrzeugverkehrsstärke, die Anzahl der Fußgänger, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die besondere Schutzbedürftigkeit von Fußgängern, wie z.B. Kinder und ältere Menschen.

In der Hauptstraße sind durch die vorhandene Kfz-Verkehrsstärke von mehr als 1.000 Kfz/h und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h tagsüber Überquerungsanlagen notwendig. An den Knotenpunkten Am Aubuckel/Hauptstraße und Liebfrauenstraße/Hauptstraße bestehen verkehrssichere Querungsmöglichkeiten mit Lichtsignalanlagen (Ampeln). Der Abstand zwischen beiden Ampeln beträgt rund 400 m.

Eine weitere signalisierte Fußgängerfurt (Fußgängerampel) zwischen den beiden Knotenpunkten, wie von Ihnen gewünscht, kommt nach den Richtlinien nur in Frage, wenn der Abstand zum nächsten Knotenpunkt mindestens 200 m beträgt. Im vorliegenden Fall bewegen wir uns demnach in einem Grenzbereich. Es muss also ein besonderer Querungsbedarf für die dauerhafte Einrichtung einer weiteren Furt nachgewiesen werden. Besondere Gründe sind z. B. eine hohe Anzahl an querenden Fußgängern, eine beidseitig geschlossene Wohnbebauung oder wichtige Einrichtungen wie Geschäfte, Arztpraxen, Seniorenwohnheime. Im betrachteten Abschnitt der Hauptstraße liegen dafür keine ausreichenden Gründe vor.

Andere Querungshilfen wie z. B. Mittelinseln, vorgezogene Gehwege oder Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind durch die vorhandene Straßenbahn ebenfalls nicht möglich.

Uns sind darüber hinaus keine auffälligen Unfälle, insbesondere mit Fußgängern, bekannt.

Wir bedauern, dass wir Ihrem Wunsch nach einer weiteren signalisierten Fußgängerfurt nicht nachkommen können. Wir hoffen jedoch, dass Sie für die genannten Gründe Verständnis haben.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Kaiser

STADTMANNHEIM2 - Fachbereich Stadtplanung

Abteilung 61.3.2

Verkehrsplanung

Collinistraße 1, 68161 Mannheim

Tel.: 0621 / 293-7785 - Fax: 0621 / 293-477785

E-Mail: petra.kaiser@mannheim.de


04.09.2017, 19:10

Sehr geehrter Herr Born,

herzlichen Dank, daß Sie unserem Wunsch zur erneuten Aufstellung des Trailers nachgekommen sind und für Ihre heutige Nachricht auf unserem AB mit den folgenden Meßdaten:

- Stelldauer 29 Tage

- 337 Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, das macht im Schnitt 11,5/Tag

Viele Grüße

Fam. Reiser


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