24.06.2017, 17:44
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verkehrsplanung überprüft im Zusammenhang mit A262/2016 derzeit die T-30-Strecken Regelungen stadtweit und erstellt in Abstimmung mit FB 31 (Verkehrsbehörde) dazu eine Vorlage.
Die Gesetzesänderung der STVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift erleichtert künftig jedoch nur die Einrichtung von T-30-Strecken im direkten Umfeld (300m) schutzwürdiger Nutzungen, wie z.B. Schulen und Altersheimen. Allerdings zeichnet sich ab, dass dies für Feudenheim keine Änderung bringt, da in der Hauptstraße direkt an den schutzwürdigen
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Nutzungen bereits Tempo -30 km/h angeordnet ist.
Vor dem Hintergrund das auch andere relevante Abstimmungen noch durchgeführt werden müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt dieses Thema für eine Behandlung in der öffentlichen Sitzung nicht geeignet.
Dr. Kurz
Quelle: buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=8156
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