21.09.2017, 19:29
Sehr geehrte Frau Reiser,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Herr Benz zur weiteren Prüfung an die Verkehrsplanung weiter geleitet hat.
Zu den wesentlichen Elementen im Fußgängerverkehr gehören selbstverständlich sichere Querungsstellen in einer angemessen Anzahl. Ob eine Querungsstelle erforderlich ist und welche Ausführungsart dafür geeignet ist, hängt von vielfältigen Umfeldbedingungen und Nutzungsansprüchen ab. Dazu gehören zum Beispiel die Bedeutung der Querungsstelle für Fußgänger, die Fahrzeugverkehrsstärke, die Anzahl der Fußgänger, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die besondere Schutzbedürftigkeit von Fußgängern, wie z.B. Kinder und ältere Menschen.
In der Hauptstraße sind durch die vorhandene Kfz-Verkehrsstärke von mehr als 1.000 Kfz/h und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h tagsüber Überquerungsanlagen notwendig. An den Knotenpunkten Am Aubuckel/Hauptstraße und Liebfrauenstraße/Hauptstraße bestehen verkehrssichere Querungsmöglichkeiten mit Lichtsignalanlagen (Ampeln). Der Abstand zwischen beiden Ampeln beträgt rund 400 m.
Eine weitere signalisierte Fußgängerfurt (Fußgängerampel) zwischen den beiden Knotenpunkten, wie von Ihnen gewünscht, kommt nach den Richtlinien nur in Frage, wenn der Abstand zum nächsten Knotenpunkt mindestens 200 m beträgt. Im vorliegenden Fall bewegen wir uns demnach in einem Grenzbereich. Es muss also ein besonderer Querungsbedarf für die dauerhafte Einrichtung einer weiteren Furt nachgewiesen werden. Besondere Gründe sind z. B. eine hohe Anzahl an querenden Fußgängern, eine beidseitig geschlossene Wohnbebauung oder wichtige Einrichtungen wie Geschäfte, Arztpraxen, Seniorenwohnheime. Im betrachteten Abschnitt der Hauptstraße liegen dafür keine ausreichenden Gründe vor.
Andere Querungshilfen wie z. B. Mittelinseln, vorgezogene Gehwege oder Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind durch die vorhandene Straßenbahn ebenfalls nicht möglich.
Uns sind darüber hinaus keine auffälligen Unfälle, insbesondere mit Fußgängern, bekannt.
Wir bedauern, dass wir Ihrem Wunsch nach einer weiteren signalisierten Fußgängerfurt nicht nachkommen können. Wir hoffen jedoch, dass Sie für die genannten Gründe Verständnis haben.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kaiser
STADTMANNHEIM2 - Fachbereich Stadtplanung
Abteilung 61.3.2
Verkehrsplanung
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