Die 1996 beim Deutschen Patentamt geschützte Wortmarke Astrosophie (Registernummer 39603924), ist am 03.07.2023 wieder gelöscht worden und kann somit wieder frei von jede Personverwendet werden.
Siehe: Löschung Astrosophie: register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396039243/DE
Mit der Markenanmeldungsnummer 3020201105556 vom 04.08.2020, versucht Randolf Schäfer mit Patentanwälten eine neue Wortbildmarke für Astrosophie zu schützen. Wer mit dem neuen Schutz für eine einzelne Person Randolf Schäfer, für Astrosophie als Wortbildmarke nicht einverstanden ist, kann unter Berufung auf § 37 Markengesetz, www.gesetze-im-internet.de/markeng/__37.html - nach Absatz VI dieses Paragrafen, dem Deutschen Patentamt DPMA mitteilen, welche Einwende er gegen die Eintragung einer neuen Marke einzuwenden hat.
Laut Gerichtsurteil des LG Frankenthal vom 11.08.2020, Aktenzeichen A O 213/19, darf der Begriff Astrosophie als Oberbegriff für Gestirnkunde trotz der eingetragenen Marke von Randolf Schäfer aus dem Jahr 1996, von Dritten verwendet werden. Das Gericht verweist u. a. darauf, dass der Begriff Astrosophie bereits seit mehr als hundert Jahren in diversen Büchern und Publikationen von zahlreichen Akteuren mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt und publiziert wurde. Der Patentinhaber kann eine Verwendung durch andere Personen die diese Gestirnkunde ausüben nicht unterbinden, da bereits zahlreiche Personen und Institutionen vor der Eintragung der Marke diesen Begriff verwendet und veröffentlicht haben.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Die Anwälte von Randolf Schäfer haben - trotz zahlreicher Belege für die Existenz der Astrosophie und der astrosophischen Archetypenlehre und Symbolsprache, bereits vor dem Patent 1996 von Randolf Schäfer - erneut eine neue Klage beim LG Frankenthal eigereicht und fordern als Strafe u.a. bis zu 250.000,00 € , bzw. eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten bei Verwendung der Wortmarken „Astrosophie“, „Astrosoph“, beziehungsweise „beratender Astrosoph“.
Neuer Petitionstext: Einem Randolf M. Schäfer gelang es 1996 die Begriffe „Astrosophie“ und „Astrosoph“, welche seit Jahrhunderten für eine Interessens- und Berufsbezeichnung stehen, als Individualmarke für sich patentieren zu lassen.
Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung wurden nun viele Astrosophen sowie eine Heilpraktikerschule in Deutschland von den beauftragten Anwälten von Herrn Schäfer aufgefordert jeweils 6000 € zu zahlen, sowie weitere 1500 € für das Anwaltsschreiben.
Im Interesse der Allgemeinheit kann und darf es nicht sein, dass Begriffe patentiert werden, die schon seit Jahrhunderten zu einem gängigen Sprachgebrauch gehören und einen eigenen Berufsstand beschreiben, wie die nachfolgenden Quellen verdeutlichen: anthrowiki.at/Astrosophie astro.com/astrowiki/de/Astrosophie archive.org/search.php?query=astrosophie&sin=TXT
Die Petition fordert entsprechend eine Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph / beratender Astrosoph“ beim DPMA. Sollten weitere persönliche Patente anderer Personen auf alt bekannte Schulen und Interessensgemeinschaften bestehen, wird auch deren Löschung gefordert. register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396039243/DE register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396067395/DE
...
Die Anwälte von Randolf Schäfer haben derweil eine „Einstweilige Verfügung“ beim Landgericht Frankenthal beantragt. Damit fordern sie noch vor der Gerichtsverhandlung die Durchsetzung, dass sich niemand außer Randolf Schäfer und dessen Schüler das Wort Astrosophie benutzen und / oder sich als Astrosoph bezeichnen darf. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 250.000 € oder 6 Monate „Ordnungshaft“. Bisher hat diese Androhung nur die Heilpraktikerschule erhalten. Falls ich auch noch angeschrieben werde, lasse ich es gerne darauf ankommen und gönne mir mal ein halbes Jahr „Urlaub“ als illegaler Astrosoph auf Kosten des Steuerzahlers. Ich habe gehört einige Gefängnisse haben sogar Schwimmbäder und Zeit zum Meditieren bleibt mir dann auch reichlich… Eine mündliche (Vor)Verhandlung ist für den 16.04.2019 angesetzt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 450 (439 in Deutschland)
Neuer Petitionstext: Einem Randolf M. Schäfer gelang es 1996 die Begriffe „Astrosophie“ und „Astrosoph“, welche seit Jahrhunderten für eine Interessens- und Berufsbezeichnung stehen, als Individualmarke für sich patentieren zu lassen.
Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung wurden nun viele Astrosophen sowie eine Heilpraktikerschule in Deutschland von den beauftragten Anwälten von Herrn Schäfer aufgefordert jeweils 6000 € zu zahlen, sowie weitere 1500 € für das Anwaltsschreiben.
Im Interesse der Allgemeinheit kann und darf es nicht sein, dass Begriffe patentiert werden, die schon seit Jahrhunderten zu einem gängigen Sprachgebrauch gehören und einen eigenen Berufsstand beschreiben, wie die nachfolgenden Quellen verdeutlichen: anthrowiki.at/Astrosophie astro.com/astrowiki/de/Astrosophie archive.org/search.php?query=astrosophie&sin=TXT
Die Petition fordert entsprechend eine Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph / beratender Astrosoph“ beim DPMA. Sollten weitere persönliche Patente anderer Personen auf alt bekannte Schulen und Interessensgemeinschaften bestehen, wird auch deren Löschung gefordert. register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396039243/DE register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396067395/DE
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Die Anwälte von Randolf Schäfer haben derweil eine „Einstweilige Verfügung“ beim Landgericht Frankenthal beantragt. Damit fordern sie noch vor der Gerichtsverhandlung die Durchsetzung, dass sich niemand außer Randolf Schäfer und dessen Schüler als Astrosoph bezeichnen darf. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 250.000 € oder 6 Monate „Ordnungshaft“. Bisher hat diese Androhung nur die Heilpraktikerschule erhalten. Falls ich auch noch angeschrieben werde, lasse ich es gerne darauf ankommen und gönne mir mal ein halbes Jahr „Urlaub“ als illegaler Astrosoph auf Kosten des Steuerzahlers. Ich habe gehört einige Gefängnisse haben sogar Schwimmbäder und Zeit zum Meditieren bleibt mir dann auch reichlich…
Neues Zeichnungsende: 18.02.2020 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 428 (417 in Deutschland)
Links vom Markenregister des DPMA wurden als Quellenangaben hinzugefügt.
Neuer Petitionstext: Einem Randolf M. Schäfer gelang es 1996 die Begriffe „Astrosophie“ und „Astrosoph“, welche seit Jahrhunderten für eine Interessens- und Berufsbezeichnung stehen, als Individualmarke für sich patentieren zu lassen.
Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung wurden nun viele Astrosophen sowie eine Heilpraktikerschule in Deutschland von den beauftragten Anwälten von Herrn Schäfer aufgefordert jeweils 6000 € zu zahlen, sowie weitere 1500 € für das Anwaltsschreiben.
Im Interesse der Allgemeinheit kann und darf es nicht sein, dass Begriffe patentiert werden, die schon seit Jahrhunderten zu einem gängigen Sprachgebrauch gehören und einen eigenen Berufsstand beschreiben, wie die nachfolgenden Quellen verdeutlichen: anthrowiki.at/Astrosophie astro.com/astrowiki/de/Astrosophie archive.org/search.php?query=astrosophie&sin=TXT
Die Petition fordert entsprechend eine Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph / beratender Astrosoph“ beim DPMA. Sollten weitere persönliche Patente anderer Personen auf alt bekannte Schulen und Interessensgemeinschaften bestehen, wird auch deren Löschung gefordert. register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396039243/DE register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396067395/DE
Neues Zeichnungsende: 30.04.2019 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 50 (48 in Deutschland)