09.01.2020, 10:54
Die Anwälte von Randolf Schäfer haben - trotz zahlreicher Belege für die Existenz der Astrosophie und der astrosophischen Archetypenlehre und Symbolsprache, bereits vor dem Patent 1996 von Randolf Schäfer - erneut eine neue Klage beim LG Frankenthal eigereicht und fordern als Strafe u.a. bis zu 250.000,00 € , bzw. eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten bei Verwendung der Wortmarken „Astrosophie“, „Astrosoph“, beziehungsweise „beratender Astrosoph“.