23.09.2020, 21:40
Laut Gerichtsurteil des LG Frankenthal vom 11.08.2020, Aktenzeichen A O 213/19, darf der Begriff Astrosophie als Oberbegriff für Gestirnkunde trotz der eingetragenen Marke von Randolf Schäfer aus dem Jahr 1996, von Dritten verwendet werden. Das Gericht verweist u. a. darauf, dass der Begriff Astrosophie bereits seit mehr als hundert Jahren in diversen Büchern und Publikationen von zahlreichen Akteuren mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt und publiziert wurde. Der Patentinhaber kann eine Verwendung durch andere Personen die diese Gestirnkunde ausüben nicht unterbinden, da bereits zahlreiche Personen und Institutionen vor der Eintragung der Marke diesen Begriff verwendet und veröffentlicht haben.