Region: Besigheim
Umwelt

Lehmgrube Besigheim

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat Besigheim

633 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

633 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.07.2020
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

02.06.2020, 22:32

Der Naturschutz fand sich bislang nicht in den Forderungen an den Gemeinderat. Deswegen wurde dieser nun ergänzt.


Neuer Petitionstext: Mitte April 2020 wurde in der Besigheimer Lehmgrube planiert, an einem Ort also, wo dutzende WildbienenARTEN (nicht Individuen!) und viele andere Tiere wie Dorngrasmücken und Grauspechte leben und der deshalb unter Schutz steht. Die untere Naturschutzbehörde schritt ein, untersagte die Weiterarbeit und schickte die Arbeiter nach Hause. Nur: Die erheblichen Zerstörungen bleiben, sind irreparabel (siehe Bild). Die Bienen dort sind tot.
Die Lehmgrube steht unter Schutz. Es wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Eine erwartbare Geldstrafe dürfte verhältnismäßig gering sein im Vergleich zum erwartbaren Gewinn bei Entstehung eines Baugebietes.
Das berührt nicht nur die Zerstörung sensibler Lebensräume, die immer seltener werden – man erinnere an die Studie, die in Deutschland einen 75 prozentigen Rückgang der Insektenmasse seit 1990 feststellt (Hallmann et al. 2017). Das berührt auch den Rechtsstaat: Nur weil jemand genug Geld hat darf er nicht über dem Gesetz stehen.
Der Gemeinderat Besigheim möge beschließen:
- Geschäfte, **Geschäfte**, insbesondere im Bereich Immobilien, nur **nur noch mit Unternehmen zu tätigen, die sich an geltendes Recht und ethische Grundsätze halten. halten.** „Unzuverlässige Unternehmen müssen ausgeschlossen werden, um zuverlässige Unternehmen zu schützen.“ www.transparency.de/themen/vergabe/?L=0
- Von seinem Vorkaufsrechts **Vorkaufsrechts** Gebrauch machen. Heidelberg hat es bei der Passivhaussiedlung Bahnstadt vorgemacht. So wird es möglich, gesetzestreue und ethisch handelnde Unternehmen zu fördern und solche, die dies nicht tun, nach Rücksprache mit dem Landratsamt auf eine schwarze Liste zu setzen und für 10 Jahre von Vergaben auf dem Stadtgebiet auszuschließen.
- die zuständigen Ämter zu veranlassen, die Lehmgrube Besigheim zum **Naturdenkmal** zu machen, da die Voraussetzungen hierfür nach § 22 Abs. 3 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben sind.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 151 (71 in Besigheim)


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