Das macht doch Hoffnung: das Verwaltungsgericht Mannheim kippt am 20.11. die Windkraft-Pläne für die Region Mittlerer Oberrhein. Ob die Planungen für Kraichtal konkret auch davon "betroffen" sind, ist mir noch nicht klar. Aber: wir gehören auch zu dieser Region und profitieren zumindest von diesem Urteil.
seit gestern gibt es einen Beitrag zum Windkraftprojekt in Kraichtal auf www.huegelhelden.de. Diesen will ich Euch nicht vorenthalten. Das Video im Beitrag ist nicht ganz einfach zu finden. ;-) Viel Spaß beim Anschauen.
wer verhindern möchte, dass zukünftig Windräder ohne Recht auf Einwand der betroffenen Bürger/innen gebaut werden können, sollte den u.a. Textvorschlag - oder besser: einen individuell angepassten - an seinen entsprechenden Bundestagsabgeordneten senden. Zu finden unter: www.bundestag.de/abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter ……,
ich wende mich an Sie mit der eindringlichen Bitte um Unterstützung. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur EEG-Novellierung zeichnet sich eine äußerst besorgniserregende Entwicklung ab. Im aktuellen Entwurf zur Novelle des EEG-Gesetzes sind Passagen zu finden, wonach die Errichtung neuer Windkraftanlagen der nationalen Sicherheit dienen würde und damit höchstes öffentliches Interesse darstellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage, und ich bitte Sie deswegen die anbei verlinkten Stellungnahme der Bundesinitiative Vernunftkraft ab Seite 4 (unter "B. Ergänzende Anmerkungen") aufmerksam zu lesen.
Sollte dieser Passus zum Gesetz werden, kann die Windindustrie von der Politik kaum noch kontrolliert werden. Es stellt aus meiner Sicht eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung der wirtschaftlichen Interessen der Windkraftindustrie dar. Damit verbunden werden die demokratischen Rechte von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern fundamental eingeschränkt. Einsprüche von verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die sich durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf in ihrer Gesundheit bedroht sehen, haben dann kaum mehr eine Chance anerkannt zu werden. Darüber hinaus wird das Töten von Tieren billigend in Kauf genommen, und Naturschutzbelange werden unaufhaltbar vernachlässigt - denn weder geschützte Tiere noch Naturschutzbelange dürfen sich der „öffentlichen Sicherheit“ in den Weg stellen. Jedes Bemühen um eine vernünftige Energiepolitik ist damit zum Scheitern verurteilt.
Das ist nicht akzeptabel. Darum bitte ich Sie dringend um Unterstützung. Der Wortlaut:
„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“
darf keine parlamentarische Mehrheit finden!
Bitte verhindern Sie, dass dieser Passus rechtskräftig wird.
Einen solchen Gesetzesentwurf empfinde ich als eine inakzeptable Beschneidung der demokratischen Rechte von uns Menschen zugunsten einer durch jahrelange Subventionen stark gewordenen Lobby.
Aufschlussreich ist auch, wie der Text nach der Verbändeanhörung nochmals zugunsten der Windlobby verändert wurde. Dieser Text lag der Verbändeanhörung vom 14.09.2020 bis zum 17.09.2020 zugrunde:
„§1 Absatz (5) Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“
Aus der „Nutzung von Energie“ wurde in der Zwischenzeit die „Errichtung von Anlagen“.
Vermutlich ist diese versteckte, gleichwohl fundamentale Änderung in dem 160-seitigen Werk nur von wenigen MdBs bemerkt worden.
Im Energiewirtschaftsgesetz §1 Abs. 4, Nr. 3 ist seit vielen Jahren bereits definiert, wie eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten ist:
3) (...) dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netz-verträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, (...)
Im Übrigen steht zu befürchten, dass der zur Diskussion stehende Passus (rot markiert) nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Ein entsprechendes Rechtsgutachten wird derzeit erstellt. Zum formellen Beteiligungsverfahren ist anzumerken, dass die am 14.09.2020 eingeleitete Länder- und Verbändeanhörung bis zum 17.09.2020 mit nur drei (!) Tagen Zeit inakzeptabel, da viel zu kurzfristig für die meist ehrenamtlich tätigen Verbandsmitglieder ist. Bei der EEG-Novelle handelt es sich um einen maßgebenden Gesetzentwurf mit 160 Seiten und gravierenden gesamtgesellschaftlichen sowie langfristig einschneidenden Auswirkungen.
Ich frage mich: Quo vadis Demokratie, wenn die Bürger nichts mehr zu sagen haben und die Interessen einer finanzstarken Lobby, die von den staatlichen Subventionen gut lebt, Vorrang haben.
Bitte lassen Sie nicht zu, dass wir in unseren Grundrechten eingeschränkt werden. Bitte beschädigen Sie nicht unseren Rechtsstaat.
Ich bitte Sie daher inständig: Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, unser Land und die Demokratie wahr und stimmen Sie der EEG-Novelle in dieser Form nicht zu.
Wer verhindern möchte, dass zukünftig Windräder ohne Recht auf Einwand der betroffenen Bürger/innen gebaut werden können, sollte den u.a. Textvorschlag - oder besser: einen individuell angepassten - an seinen entsprechenden Bundestagsabgeordneten senden. Zu finden unter: www.bundestag.de/abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter ……,
ich wende mich an Sie mit der eindringlichen Bitte um Unterstützung. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur EEG-Novellierung zeichnet sich eine äußerst besorgniserregende Entwicklung ab. Im aktuellen Entwurf zur Novelle des EEG-Gesetzes sind Passagen zu finden, wonach die Errichtung neuer Windkraftanlagen der nationalen Sicherheit dienen würde und damit höchstes öffentliches Interesse darstellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage, und ich bitte Sie deswegen die anbei verlinkten Stellungnahme der Bundesinitiative Vernunftkraft ab Seite 4 (unter "B. Ergänzende Anmerkungen") aufmerksam zu lesen.
Sollte dieser Passus zum Gesetz werden, kann die Windindustrie von der Politik kaum noch kontrolliert werden. Es stellt aus meiner Sicht eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung der wirtschaftlichen Interessen der Windkraftindustrie dar. Damit verbunden werden die demokratischen Rechte von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern fundamental eingeschränkt. Einsprüche von verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die sich durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf in ihrer Gesundheit bedroht sehen, haben dann kaum mehr eine Chance anerkannt zu werden. Darüber hinaus wird das Töten von Tieren billigend in Kauf genommen, und Naturschutzbelange werden unaufhaltbar vernachlässigt - denn weder geschützte Tiere noch Naturschutzbelange dürfen sich der „öffentlichen Sicherheit“ in den Weg stellen. Jedes Bemühen um eine vernünftige Energiepolitik ist damit zum Scheitern verurteilt.
Das ist nicht akzeptabel. Darum bitte ich Sie dringend um Unterstützung. Der Wortlaut:
„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“
darf keine parlamentarische Mehrheit finden!
Bitte verhindern Sie, dass dieser Passus rechtskräftig wird.
Einen solchen Gesetzesentwurf empfinde ich als eine inakzeptable Beschneidung der demokratischen Rechte von uns Menschen zugunsten einer durch jahrelange Subventionen stark gewordenen Lobby.
Aufschlussreich ist auch, wie der Text nach der Verbändeanhörung nochmals zugunsten der Windlobby verändert wurde. Dieser Text lag der Verbändeanhörung vom 14.09.2020 bis zum 17.09.2020 zugrunde:
„§1 Absatz (5) Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“
Aus der „Nutzung von Energie“ wurde in der Zwischenzeit die „Errichtung von Anlagen“.
Vermutlich ist diese versteckte, gleichwohl fundamentale Änderung in dem 160-seitigen Werk nur von wenigen MdBs bemerkt worden.
Im Energiewirtschaftsgesetz §1 Abs. 4, Nr. 3 ist seit vielen Jahren bereits definiert, wie eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten ist:
3) (...) dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netz-verträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, (...)
Im Übrigen steht zu befürchten, dass der zur Diskussion stehende Passus (rot markiert) nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Ein entsprechendes Rechtsgutachten wird derzeit erstellt. Zum formellen Beteiligungsverfahren ist anzumerken, dass die am 14.09.2020 eingeleitete Länder- und Verbändeanhörung bis zum 17.09.2020 mit nur drei (!) Tagen Zeit inakzeptabel, da viel zu kurzfristig für die meist ehrenamtlich tätigen Verbandsmitglieder ist. Bei der EEG-Novelle handelt es sich um einen maßgebenden Gesetzentwurf mit 160 Seiten und gravierenden gesamtgesellschaftlichen sowie langfristig einschneidenden Auswirkungen.
Ich frage mich: Quo vadis Demokratie, wenn die Bürger nichts mehr zu sagen haben und die Interessen einer finanzstarken Lobby, die von den staatlichen Subventionen gut lebt, Vorrang haben.
Bitte lassen Sie nicht zu, dass wir in unseren Grundrechten eingeschränkt werden. Bitte beschädigen Sie nicht unseren Rechtsstaat.
Ich bitte Sie daher inständig: Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, unser Land und die Demokratie wahr und stimmen Sie der EEG-Novelle in dieser Form nicht zu.
Laut einer Meldung von "WELT" soll Nutzung erneuerbarer Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit werden. Die Bundesregierung arbeitet an einem entsprechenden Gesetz. Die Entscheidung ist von enormer Tragweite – besonders im Streit über Windräder. Hier der gesamte Wortlaut:
Eine Energiewende unter Beachtung des Schutzes von Mensch und Natur, das fordern die CDU-Gemeinderatsfraktionen von Baden-Baden, Ettlingen, Malsch und Forbach. In einem gemeinsamen Schreiben an die Landespartei sowie an mehrere Vertreter der CDU-Landtagsfraktion fordern sie die Einführung der 10H-Regel zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere gegen Lärm und Infraschall von Windkraftanlagen.
Unabhängig von der steigenden Höhe der Windkraftanlagen sind in Baden-Württemberg derzeit 700 Meter Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen, bei Einzelgehöften nur 450 Meter. In Bayern gilt zum Schutz der Menschen ein Mindestabstand zu Wohngebieten, der mit der Höhe der Anlagen wächst: Die 10H-Regel, die zehnfache Höhe der Gesamtanlage.
Die Initiatoren von 10H-für-BW verweisen unter anderem auf eine Studie der Uniklinik Mainz, die belegt, dass Infraschall von Windkraftanlagen die Herzleistung des Menschen um bis zu 20 Prozent schwächen kann. Aber auch immer mehr Fälle von persönlich Betroffenen weisen darauf hin, dass Infraschall von zu wohnortnahen Windkraftanlagen gesundheitsschädigende Auswirkungen haben kann. Neben dem Gesundheitsschutz wird zudem der Schutz von Wald, Natur, Landschaft, Tieren, Eigentum und Wirtschaft als Begründung für die Forderung nach 10H genannt.
„Lärm, Infraschall und andauernder Stress machen krank. Erholung in der Freizeit ohne Lärm und Schall, in freier und ruhiger Natur sind Eckpfeiler unserer Gesundheit“, betont die Baden-Badener CDU-Stadträtin Cornelia von Loga. „Die heute schon über 240 Meter hohen Windindustrieanlagen erzeugen mehr Lärm und Infraschall als die früheren, kleineren Anlagen. Zum Schutz unserer Gesundheit müssen größere Anlagen mit größeren Mindestabständen einhergehen.“
Die Mitglieder und Mandatsträger der CDU Baden-Württemberg sowie alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Initiative zu unterstützen. Ziel ist, die Forderung nach einer 10H-Regel für Baden-Württemberg in das CDU-Wahlprogramm für die Landtagswahl 2021 aufzunehmen.
„Wenn das windschwächste Bundesland ohne Rücksicht auf Bevölkerung und Natur zum Windindustrieland umgebaut wird, werden die Menschen ihre Heimat und Landschaften nicht mehr wieder erkennen. Sie wären flächendeckend von Großindustrieanlagen umgeben, Schall und Infraschall inklusive. Die Energiewende macht nur im Einklang mit Mensch und Natur Sinn. Der gesundheitliche Vorsorgegrundsatz, Vernunft und Wirtschaftlichkeit müssen der Maßstab sein“, sind sich die Initiatoren von 10H-für-BW einig.
Es wird beklagt, dass durch die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie durch den Bau von Windkraftanlagen folgende Grundrechte massiv verletzt werden:
Artikel 2 Abs. 2 Abs. 2 —> Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
Artikel 20 a GG —> Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere…
Artikel 34 Absatz 1 des Einigungsvertrags —> ...Aufgabe der Gesetzgeber, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen (…) zu schützen.
Die Zusammenfassung der Klageschrift
1. Zielsetzung des EEG komplett verfehlt. Das Ziel, das Klima zu schützen wurde nicht erreicht.
Der Ausbau der EE hat das Klima nicht geschützt. Eine Klimawirksamkeit ist nicht nachweisbar, der CO2 Gehalt der Atmosphäre stieg von 0,036 % auf 0,038 %, der Temperaturanstieg wurde nicht begrenzt.
2. Verstoß gegen Artikel 20a GG. Die Umwelt wurde nicht geschützt. Das Gegenteil ist der Fall. Schutzgüter wurden massiv geschädigt. Mensch, Natur und Umwelt. Mehrere 1000 ha Wald wurden gerodet, damit hoch wirksame CO2-Senken vernichtet, tausende von km² versiegelt, Insekten tonnenweise geschreddert, geschützte Arten zum Töten freigegeben. Eine katastrophale Bilanz für den Umweltschutz.
3. Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 2 GG und Artikel 34 Absatz 1 des Einigungsvertrages und geltendes Bundesrecht. Tausende Menschen wurden aus Ihren Häusern vertrieben, ihrer Gesundheit beraubt. Der Kläger hat anhand von seriösen wissenschaftlichen Studien und Publikationen die Gesundheitsschädigung durch den von Windenergieanlagen emittierten Infraschall bewiesen.
4. Zielsetzung verfehlt: Kostenexplosion bei den Haushaltsstrompreisen. Die Kosten der Stromversorgung wurden nicht gesenkt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Kosten der Stromversorgung sind inzwischen die höchsten weltweit. Der volkswirtschaftliche Schaden durch den Ausbau der EE ist exorbitant.
5. Eine Abwägung zwischen Nutzen und Schaden hat es nie gegeben. Ein kompletter Abwägungsausfall. Abwägungsdefizite in beliebiger Anzahl. Im Fall der Gesundheitsschädigungen, hervorgerufen durch Infraschall-Emissionen von Windenergieanlagen katastrophale Abwägungsfehleinschätzung respektive Abwägungsdisproportionalität. Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 2 GG und Artikel 34 Absatz 1 des Einigungsvertrages.
Im Lichte der vorliegenden Fakten kann nicht die Rede davon sein, dass der Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse ist, dem Gemeinwohl dient oder verhältnismäßig ist.