Kommunen sind falscher Adressat der Petition
Viele Städte und Gemeinde stellen Flächennutzungspläne zur Windkraftsteuerung auf. Der Eindruck, der entsteht ist, dass Kommunen die Windkraft auf dem Gemeindegebiet ermöglichen wollen. Tatsache ist, dass sie lediglich steuern, genauer gesagt die potentiellen Flächen reduzieren können. Eine Ausschlussplanung ist nicht möglich. Plant eine Gemeinde nicht, sind Windkraftanlagen zunächst überall zulässig. Die Petition sollte sich daher an den Bund richten, der am 8.8.2020 den § 35 BauGB geändert und darin die Steuerungsmöglichkeiten der Länder noch weiter eingeschränkt hat.