Region: Kraichtal
Umwelt

Keine Windrad-Giganten in Kraichtal

Petition richtet sich an
Kommunale Entscheider, Grundstücksbesitzer und Menschen, die sich für den Schutz und Erhalt von Natur, Gesundheit und Heimat einsetzen.
432 Unterstützende 178 in Kraichtal

Sammlung beendet

432 Unterstützende 178 in Kraichtal

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

22.10.2020, 18:49

Wer verhindern möchte, dass zukünftig Windräder ohne Recht auf Einwand der betroffenen Bürger/innen gebaut werden können, sollte den u.a. Textvorschlag - oder besser: einen individuell angepassten - an seinen entsprechenden Bundestagsabgeordneten senden. Zu finden unter: www.bundestag.de/abgeordnete.


Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter ……,

ich wende mich an Sie mit der eindringlichen Bitte um Unterstützung. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur EEG-Novellierung zeichnet sich eine äußerst besorgniserregende Entwicklung ab. Im aktuellen Entwurf zur Novelle des EEG-Gesetzes sind Passagen zu finden, wonach die Errichtung neuer Windkraftanlagen der nationalen Sicherheit dienen würde und damit höchstes öffentliches Interesse darstellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage, und ich bitte Sie deswegen die anbei verlinkten Stellungnahme der Bundesinitiative Vernunftkraft ab Seite 4 (unter "B. Ergänzende Anmerkungen") aufmerksam zu lesen.

www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2020/09/Stellungnahme-zur-EEG-Novelle-2020-1.pdf

Sollte dieser Passus zum Gesetz werden, kann die Windindustrie von der Politik kaum noch kontrolliert werden. Es stellt aus meiner Sicht eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung der wirtschaftlichen Interessen der Windkraftindustrie dar. Damit verbunden werden die demokratischen Rechte von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern fundamental eingeschränkt. Einsprüche von verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die sich durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf in ihrer Gesundheit bedroht sehen, haben dann kaum mehr eine Chance anerkannt zu werden. Darüber hinaus wird das Töten von Tieren billigend in Kauf genommen, und Naturschutzbelange werden unaufhaltbar vernachlässigt - denn weder geschützte Tiere noch Naturschutzbelange dürfen sich der „öffentlichen Sicherheit“ in den Weg stellen. Jedes Bemühen um eine vernünftige Energiepolitik ist damit zum Scheitern verurteilt.

Das ist nicht akzeptabel. Darum bitte ich Sie dringend um Unterstützung. Der Wortlaut:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“

darf keine parlamentarische Mehrheit finden!

Bitte verhindern Sie, dass dieser Passus rechtskräftig wird.

Einen solchen Gesetzesentwurf empfinde ich als eine inakzeptable Beschneidung der demokratischen Rechte von uns Menschen zugunsten einer durch jahrelange Subventionen stark gewordenen Lobby.

Aufschlussreich ist auch, wie der Text nach der Verbändeanhörung nochmals zugunsten der Windlobby verändert wurde. Dieser Text lag der Verbändeanhörung vom 14.09.2020 bis zum 17.09.2020 zugrunde:
„§1 Absatz (5) Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“
Aus der „Nutzung von Energie“ wurde in der Zwischenzeit die „Errichtung von Anlagen“.
Vermutlich ist diese versteckte, gleichwohl fundamentale Änderung in dem 160-seitigen Werk nur von wenigen MdBs bemerkt worden.

Im Energiewirtschaftsgesetz §1 Abs. 4, Nr. 3 ist seit vielen Jahren bereits definiert, wie eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten ist:

3) (...) dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netz-verträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, (...)

Im Übrigen steht zu befürchten, dass der zur Diskussion stehende Passus (rot markiert) nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Ein entsprechendes Rechtsgutachten wird derzeit erstellt. Zum formellen Beteiligungsverfahren ist anzumerken, dass die am 14.09.2020 eingeleitete Länder- und Verbändeanhörung bis zum 17.09.2020 mit nur drei (!) Tagen Zeit inakzeptabel, da viel zu kurzfristig für die meist ehrenamtlich tätigen Verbandsmitglieder ist. Bei der EEG-Novelle handelt es sich um einen maßgebenden Gesetzentwurf mit 160 Seiten und gravierenden gesamtgesellschaftlichen sowie langfristig einschneidenden Auswirkungen.

Ich frage mich: Quo vadis Demokratie, wenn die Bürger nichts mehr zu sagen haben und die Interessen einer finanzstarken Lobby, die von den staatlichen Subventionen gut lebt, Vorrang haben.
Bitte lassen Sie nicht zu, dass wir in unseren Grundrechten eingeschränkt werden. Bitte beschädigen Sie nicht unseren Rechtsstaat.

Ich bitte Sie daher inständig: Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, unser Land und die Demokratie wahr und stimmen Sie der EEG-Novelle in dieser Form nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen


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