19.06.2014, 14:35
In der Senatssitzung am 18.06. wurde in allen streitigen Punkten bei der Musterprüfungsordnung im Sinne der Studierenden entschieden. Vor allem die von uns monierte Rücktrittsfrist von einer Woche konnte sich nicht durchsetzen.
Das heißt, dass alle zukünftigen Prüfungsordnungen keine Zwangsanmeldung zu Wiederholungsprüfungen, drei Prüfungsversuche plus Nachprüfung und einen Rücktritt durch Nichterscheinen enthalten werden.
Danke an alle anwesenden Studis, die mitdiskutiert haben, die Unterschriften gesammelt haben und alle die mitgeholfen haben, dass dieses Ergebnis möglich geworden ist.