Außenpolitik

Keine Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID 19

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

7.865 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7.865 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

31.03.2020, 12:56

Guten Morgen liebe Mitzeichner,

hier ein Artikel aus der lessentiel
www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/19-tage-regel-fur-grenzganger-wird-ausgesetzt-17468273

Ich werde nun die Petition erweitern und für eine dauerhafte Regelung weitermachen, ich hoffe ihr unterstützt mich weiter, den Belgien ist hier bereits auf dem Weg.

Hier die Begründung für die Erweiterung:

Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft Belgien und Frankreich anpassen.

Ansonsten benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Nur Arbeitnehmer großer
Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten der
deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die
enge Regelung verstößt meines Erachtens gegen die im EU Vertrag
garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Gedanken eines
vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten
internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern. Nur weil
man für seinen Arbeitgeber Treffen in Brüssel oder anderen
Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt

Viele Grüße und einen schönen Tag noch
Ralf Päßler


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