16.07.2019, 03:23
Pressemitteilung:
Warum Partizipation, wenn man auch Mehrheiten hat? #NotMyHochschulgesetz
NRW Landesregierung drückt Hochschulgesetz durchs Parlament
Bürger*innenbeteiligung ist in aller Munde. Auch im Koalitionsvertrag der NRW Regierungskoalition findet sich selbige wieder. Doch was sich auf dem Papier gut macht, wird in der Praxis ignoriert.
Beim neuen NRW Hochschulgesetz wurde sich nach vielfältiger Kritik zur Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers ohne vorherige Konsultierung der Betroffenengruppen anschließend bemüht, den Eindruck zu erwecken, auch Betroffene, beispielsweise Studierende, in die Beratungen einzubeziehen. Als Ergebnis gab es eine Vielzahl kritischer Anmerkungen zum Gesetzesentwurf, welche sich auch im Protokoll zur Anhörung im Gesetzgebungsverfahren wiederfinden.
Nun haben FDP & CDU in der letzten Wissenschaftsausschusssitzung mit der Maßgabe, dass keine Änderungen mehr machbar seien im Schnellverfahren mit einer Stimme Mehrheit ein Ausschussvotum erzwungen. Über das Gesetz wurde nun heute mit der gleichen Mehrheit im Parlament final abgestimmt. Dialogangebote vor diesem Tag haben nicht mehr stattgefunden, erarbeitete Ergebnisse und Kompromisse aus vorherigen Gesprächen wurden archiviert.
„Wir hatten uns eine andere Zusammenarbeit mit der Landesregierung gewünscht”, bedauert Landes-ASten-Treffen (LAT) - Koordinatorin Katrin Lögering. „Für uns war es bewusst wichtig, auch den Dialog mit der Politik zu suchen und ein Gesetz zu schaffen, welches gerade für besonders betroffene Gruppen, wie vor allem Studierende oder die Arbeitnehmer*innen im Hochschulwesen, eine Verbesserung darstellt. Dazu haben wir bewusst auch mit Fachpolitiker*innen und Regierungsfraktionen sowie dem zuständigen Ministerium vermehrt das Gespräch gesucht.”
Nun stehen die Studierenden sowie auch die Arbeitnehmer*innen als Verlierer*innen des neuen Gesetzes da: Zu geplanten Verschlechterungen im studentischen Alltag gehören die ab dann fehlende Regelung zur Gestaltung von Anwesenheitspflichten, die dauerhafte Gültigkeit ungesetzmäßig beschlossener Ordnungen nach einem Jahr ohne Rüge, verpflichtende Studienverlaufsvereinbarungen und die Einschränkung der Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden in den Hochschulgremien.
„Dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Abkehr von Massenvorlesungen in überfüllten Hörsälen, vergriffenen Fachbüchern in den Bibliotheken und die Verbesserung der Betreuungsrelation tatsächlich mit Gesetzesinitiativen angegangen würden, hatten wir nicht zu hoffen gewagt.”, kommentiert Jonas Neubürger, ebenfalls LAT-Koordinator, „Aber dass die Landesregierung stattdessen versucht, die Freiheit im Studium einzuschränken sowie Beteiligungsmöglichkeiten studentischer Gruppen zurückzufahren, war eine Überraschung.”
„Bei allen diesen Punkten gab es bereits intensive Gespräche und in vielen Fällen gangbare Kompromisse, nun wurden diese nicht mehr in der Debatte vorangetrieben. Wir können nur hoffen, dass Hochschulen die Änderungen der Landesregierung nur langsam oder gar nicht umsetzen und dass Studierende bei den nächsten Landtagswahlen den Versprechen der betroffenen Parteien weniger Glauben schenken”, hält Lögering fest.
Ähnlich wie beim sogenannten „Schulfrieden” wünschen wir uns in Nordrhein-Westfalen einen „Hochschulfrieden”, also ein beständiges Gesetz über Parteigrenzen hinweg mit guten Kompromisslösungen für alle an der Hochschule vertretenen Statusgruppen anstatt eine ideologisch geprägte Gesetzgebung, welche mögliche Koalitionswechsel nicht überdauert.”