31.05.2022, 14:51
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Befürworter dieser Petition,
ein langer Weg liegt hinter uns. Wir gehen davon aus, dass die Petition - die wir beständig reflektiert und weiterentwickelt haben - im Juni behandelt wird. Für den produktiven Austausch und die vielfältige Unterstützung möchten wir uns bei der GEW - insbesondere bei Florian Kohl, Mario Schwandt und Bernhard Baudler - bedanken.
Wir haben uns nun mit einem „Offenen Brief" noch einmal an die Ausschussmitglieder für Fragen des öffentlichen Dienstes gewandt und sind hierbei auf die anspruchsvolle Zusatzausbildung und das BayEUG Artikel 60 eingegangen. In diesem Gesetz werden die Tätigkeiten und die Einsatzfelder der Heilpädagogischen Unterrichtshilfen und Heilpädagogischen Förderlehrer*innen beschrieben.
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten sonderpädagogischem Förderbedarf - unabhängig vom Einsatzort - ist eine herausfordernde und höchst anspruchsvolle Tätigkeit. Die Gesetzesformulierung im BayEUG wird unserer Meinung nach dem Anforderungsprofil in keinster Weise gerecht und ist in der vorgegebenen Umsetzung weit entfernt von der Realität in der Praxis.
Wir können Sie nur auffordern: Setzen Sie sich mit der Gesetzesvorlage auseinander! Suchen Sie das Gespräch mit den Schulleitungen und den Verantwortlichen an den Regierungen! Kontaktieren Sie den Personalrat!
Das Referat Förderschulen am Ministerium für Unterricht und Kultus - zu dem wir auch das Gespräch gesucht haben - beschränkt sich auf die Aussage, dass die Schulleitungen zur Umsetzung des BayEUG angehalten werden und verweist ansonsten auf die politischen Verantwortlichen!