22.04.2020, 13:44
Hinweis eines Nutzers auf § 7 Abs. 5 NRettDG. Hinweis hierzu in den Petitionstext eingefügt.
Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
Ehrenamtliche Einsatzkräfte und Helfer von Hilfsorganisationen, wie beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter Samariter Bund, der Johanniter Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst (uvm.) (im Folgenden kurz als "Helfer" bezeichnet) - wir alle kennen sie. Sie vollbringen in ihren entsprechenden Bereichen immense Leistungen, die nicht selten wichtig für Leib und Leben der zivilen Bevölkerung, aber auch für Einsatzkräfte von Feuerwehr und Co. unabdingbar sind.
Beispielsweise kümmern sie sich um Notunterkünfte, Versorgung von Verletzten und Einsatzkräften, Verpflegung ebenjener, sie betreuen Geschädigte - nicht zuletzt auch nach dem Verlust geliebter Menschen. Sie unterstützen Rettungsdienst, Feuerwehr, THW und Co.
Sie sind da bei Bombenräumungen, Großbränden, Hochwasser, Epidemien & Pandemien, wenn die Trinkwasser- oder Stromversorgung wegbricht und in vielen anderen Fällen.
Kurz gesagt: Deutschlands ehrenamtliche Helfer leisten großartiges. Zum Dank werden diese Personen jedoch belächelt und benachteiligt: Einem Helfer gebührt nach derzeitigem Rechtsstand (außerhalb des Katastrophenfalls) keine Freistellung, keine finanzielle Ersatzleistung, nicht mal die verbindliche Möglichkeit sich nach einem Einsatz auf eigene "Kosten" (Urlaub, Überstunden etc.) freinehmen zu können.
Eine - unseres Erachtens nach vollkommen unzureichende und löcherige Maßgabe sowohl bzgl. der betroffenen Gruppierungen als auch bzgl. der Finanzierung - wie sie im § 7 Abs. 5 NRettDG niedergeschrieben ist, ist hier nicht zielführend und bietet keinerlei Stärkung des Ehrenamtes, sondern eine zusätzliche Last für die Hilfsorganisationen.
Gerade in Zeiten, in denen sich Schadensereignisse häufen und in denen aktuell mit SARS-CoV-2 eine erhebliche Belastung auf Haupt- und Ehrenamtliche Kräfte zukommt ist eine Freistellung im Einsatzfall und zur einhaltung Einhaltung der Ruhezeit danach unter Fortzahlung der Bezüge durchaus angezeigt.
Die Finanzierung ist - obgleich Sie die Fortzahlung der Bezüge zunächst leisten - hierbei nicht den Arbeitgebern und im Endeffekt auch nicht den privaten Rettungsdiensten oder anerkannten Hilfsorganisationen anzulasten. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass der Arbeitgeber Arbeitgeber, RettD und/oder HiOrg sich die entstandenen Kosten durch den Arbeitszeitausfall bzw. die Lohnfortzahlung über Kommune oder Land ausgleichen lassen kann. können.
Darum fordern wir rechtliche Sicherheit für Helfer: Freistellung im Einsatzfall unter voller Fortzahlung der Bezüge. Freistellung zur Einhaltung der Ruhezeiten nach Einsätzen. Solidarität gegenüber den Helfern, deren Hilfe auch Sie, liebe Entscheidungsträger, urplötzlich benötigen könnten.
Darum fordern wir: Die gesetzlich geregelte **Helfergleichstellung in Niedersachsen. Jetzt!** - nicht nur bei ausgerufenem Katastrophenfall.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 668 (565 in Niedersachsen)