911 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ehrenamtliche Einsatzkräfte und Helfer von Hilfsorganisationen, wie beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter Samariter Bund, der Johanniter Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst (uvm.) (im Folgenden kurz als "Helfer" bezeichnet) - wir alle kennen sie. Sie vollbringen in ihren entsprechenden Bereichen immense Leistungen, die nicht selten wichtig für Leib und Leben der zivilen Bevölkerung, aber auch für Einsatzkräfte von Feuerwehr und Co. unabdingbar sind.
Beispielsweise kümmern sie sich um Notunterkünfte, Versorgung von Verletzten und Einsatzkräften, Verpflegung ebenjener, sie betreuen Geschädigte - nicht zuletzt auch nach dem Verlust geliebter Menschen. Sie unterstützen Rettungsdienst, Feuerwehr, THW und Co. Sie sind da bei Bombenräumungen, Großbränden, Hochwasser, Epidemien & Pandemien, wenn die Trinkwasser- oder Stromversorgung wegbricht und in vielen anderen Fällen.
Kurz gesagt: Deutschlands ehrenamtliche Helfer leisten großartiges. Zum Dank werden diese Personen jedoch belächelt und benachteiligt: Einem Helfer gebührt nach derzeitigem Rechtsstand (außerhalb des Katastrophenfalls) keine Freistellung, keine finanzielle Ersatzleistung, nicht mal die verbindliche Möglichkeit sich nach einem Einsatz auf eigene "Kosten" (Urlaub, Überstunden etc.) freinehmen zu können. Eine - unseres Erachtens nach vollkommen unzureichende und löcherige Maßgabe sowohl bzgl. der betroffenen Gruppierungen als auch bzgl. der Finanzierung - wie sie im § 7 Abs. 5 NRettDG niedergeschrieben ist, ist hier nicht zielführend und bietet keinerlei Stärkung des Ehrenamtes, sondern eine zusätzliche Last für die Hilfsorganisationen.
Gerade in Zeiten, in denen sich Schadensereignisse häufen und in denen aktuell mit SARS-CoV-2 eine erhebliche Belastung auf Haupt- und Ehrenamtliche Kräfte zukommt ist eine Freistellung im Einsatzfall und zur Einhaltung der Ruhezeit danach unter Fortzahlung der Bezüge durchaus angezeigt. Die Finanzierung ist - obgleich Sie die Fortzahlung der Bezüge zunächst leisten - hierbei nicht den Arbeitgebern und im Endeffekt auch nicht den privaten Rettungsdiensten oder anerkannten Hilfsorganisationen anzulasten. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass Arbeitgeber, RettD und/oder HiOrg sich die entstandenen Kosten durch den Arbeitszeitausfall bzw. die Lohnfortzahlung über Kommune oder Land ausgleichen lassen können.
Darum fordern wir rechtliche Sicherheit für Helfer: Freistellung im Einsatzfall unter voller Fortzahlung der Bezüge. Freistellung zur Einhaltung der Ruhezeiten nach Einsätzen. Solidarität gegenüber den Helfern, deren Hilfe auch Sie, liebe Entscheidungsträger, urplötzlich benötigen könnten.
Darum fordern wir: Die gesetzlich geregelte Helfergleichstellung in Niedersachsen. Jetzt! - nicht nur bei ausgerufenem Katastrophenfall.
Begründung
Wie bereits genannt leisten die ehrenamtlichen Helfer erstaunliches und gehen im Zuge ihrer Tätigkeiten nicht selten an die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit. All dies tun sie aus Hilfsbereitschaft und der Überzeugung, dass keinem Menschen Not und Leid gebührt, heraus. All dies tun sie, um Schäden von Mensch, Tier und materiellen Gütern abzuwenden oder das Leid zu lindern.
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise sind im Einsatzfall unter Fortzahlung der Bezüge von ihrer hauptberuflichen Tätigkeit freigestellt, um dem Ehrenamt nachzukommen. Mitglieder verschiedenster Hilfsorganisationen hingegen sind auch im Alarmfall (außerhalb des Katastrophenfalles) auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen und stoßen mit Begründungen und Bitten nicht selten auf Unverständnis und eine ablehnende Haltung.
Für das Fortbestehen des Hilfeleistungssystems, welches durch die ehrenamtlichen Helfer der verschiedenen Hilfsorganisationen abgebildet wird, ist eine Helfergleichstellung unerlässlich. Bei den aktuell bestehenden Regelungen entsteht den ehrenamtlichen Helfern oft ein nicht unerheblicher Nachteil, welcher nicht zuletzt die Motivation nachhaltig negativ beeinflusst und massiv zum Rückgang der Helferzahlen beiträgt.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.03.2020
Petition endet:
22.06.2020
Region:
Niedersachsen
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 18.07.2020Sehr geehrte UnterstützerInnen,
mittlerweile hat man sich seitens des Ministeriums zu dieser Petition überraschend positiv geäußert.
Zwar wird der Petition nicht direkt entsprochen, dennnoch gibt es folgende Infos seitens des Ministeriums zu vermelden:
- Aktuell befindet sich eine Änderung des NKatSG im Beratungsgang, welche die Helferrechte erheblich erweitern und auch "Hilfeleistungen unterhalb des Katastrophenfalles" einbeziehen soll. Konkret genannt wird hier der Katastrophenvoralarm sowie "außergewöhnliche Ereignisse, welche mit Mitteln der Gefahrenabwehr nicht mehr zu bewältigen sind".
- Ferner wurde eine Enquetekommission "Ehrenamt" vom niedersächsischen Landtag ins Leben gerufen, welche bis zum 30.06.2021 folgende Ziele hat:
... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 23.06.2020Liebe Unterstützende,
kurz und knapp: Die Petition wurde soeben beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingereicht.
Nun gilt es abzuwarten.
Mit bestem Gruß -
Petition in Zeichnung - Unser Anliegen verbreiten
am 16.06.2020Sehr geehrte UnterstützerInnen,
die letzten sieben Tage der Frist zur Unterschriftensammlung sind angebrochen und ich muss zugeben, dass ich doch ein wenig enttäuscht bin.
Nicht nur wegen der recht niedrigen Zahl an Unterschriften, sondern auch wegen der fehlenden Bereitschaft das Anliegen zu verbreiten. Jeder kann mal in die Verlegenheit kommen, entsprechende Hilfe zu benötigen. Da sollte es doch ein leichtes sein, einmal auf dem Link openpetition.de/!HelferNDS aufmerksam zu machen.
Mit 28% der UnterstützerInnen haben wir ca. 241 Personen, die das Anliegen - ihrer Angaben nach - gerne verbreiten möchten. Ich bitte Sie und Euch also, dies nun auch noch letztmalig mit Nachdruck zu tun. Machen Sie Freunde, Verwandte, auf Social Media... weiter
Debatte
Das Anliegen an sich ist sicherlich richtig; bei der Helfergleichstellung gibt es (an verschiedenen Stellen) noch Ungleichheiten, die dringend angegangen werden müssten. ABER: Eine Petition kann nur Erfolg haben, wenn Sie auf einem stabilen inhaltlichen Fundament ruht. Und das sehe ich hier leider nicht. § 7 Abs. 5 NRettDG trifft für einen großen Teil der der problematischen Fälle eine durchaus angemessene Regelung. Ja, diese Regel hat Lücken, die geschlossen werden müssen. Aber eine Petition, die diese Regelung offensichtlich gar nicht berücksichtigt, hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg.