die Petition wird am Montag 4. Mai enden und sie geht mit einer Überraschung für uns in Baden-Württemberg und vielleicht einem ganz kleinen Erfolg zu Ende.
In der letzten Woche hatten viele Bistümer gemeldet, dass, in Absprache mit den Landesregierungen, die Gottesdienste in absehbarer Zeit wieder gefeiert werden können.
Zuallererst im Bundesland Sachsen seit dem 17. April, danach wurde in Thüringen das Verbot am 23.4. aufgehoben und das Bistum Erfurt hat kurz darauf die Gottesdienste wieder aufgenommen. In Köln und Münster beginnen die Bistümer wieder am 1. Mai und Rheinland Pfalz darf von staatlicher Seite schon am kommenden Sonntag wieder in der Kirche beten und feiern.
Zu unserer Überraschung wurde heute in Baden-Württemberg über eine Pressemitteilung bekannt, dass wieder "Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen" in den Kirchen ab 4. Mai stattfinden dürfen.
Ministerpräsident Kretschmann betont, was auch in den anderen Bundesländern vorausgegangen ist, dass "die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte (hierfür) die Grundlage“ seien.
Link: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ab-4-mai-wieder-gottesdienste-und-gebetsveranstaltungen/
Es fanden letzte Gespräche mit den Bischöfen beider Konfessionen am Dienstag statt, kurz vor der wieder aufgenommenen Sitzung des Landtages.
Was Erzbischof Burger aus dieser Möglichkeit machen wird, bleibt abzuwarten.
Interessant ist vielleicht für den ein oder anderen, dass schon seit dem 24.4. ein Papier der DBK vorliegt, das als Empfehlung von Schutzmaßnahmen gedacht ist und das in Berlin vorgelegt wurde, gemeinsam mit anderen erarbeiteten Papieren verschiedener Diözesen. Jede Diözese ging hier sozusagen, wie ich finde berechtigt, ihren eigenen Weg. Zeit zum Vorbereiten solcher Papiere hatte man genug, lagen ja auch Vorschläge unserer Petition schon am 1. April bei den Bistümern vor. Außerdem ist ja allen Beteiligten bekannt, wann eine Landesverordnung zu Ende geht. Dennoch verzögern wohl einige Diözesen wie Fulda und Speyer die Wiederaufnahme der gottesdienstlichen Feiern trotz der Aufhebung der Verbote durch die Länder.
Auf Nachfrage am 27.4. beim Bistum Freiburg, warum auf der Bistumsseite im Internet nichts Aktuelles zu einem vorgesehenen Datum zu lesen sei, hat man geantwortet: "Sobald uns das Staatsministerium offiziell mitteilt, zu welchem Datum öffentlich gefeierte Gottesdienste in Baden-Württemberg wieder möglich sein werden, ist dieses auch auf unserer Homepage zu finden." Nun sind wir hier im Bistum Freiburg gespannt!
Gerade wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet (29.4., 21.15Uhr) :
Es darf kein generelles Verbot geben. Gottesdienste dürfen auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden.
Link: www.tagesschau.de/inland/gottesdienste-verfassungsgericht-101.html
Allen, die aktiv und im Gebt dazu beigetragen haben, dass sich manches bewegt hat, nochmals herzlichen Dank! Vor allem auch ein großes DANKE an einen Unterstützer, der es übernommen hat, eine Nachricht zur Petition den Abgeordneten einiger Landtage zukommen zu lassen.
Sicherlich haben viele kleine Bausteine dazu beigetragen, dass unser Anliegen durch die Mauern der Angst vordringen konnte und dass das Grundrecht auf freie Religionsausübung in Ansätzen wieder beachtet wird.
Bleiben wir im Gebet verbunden und stützen wir alle Bemühungen, der Angst zu wehren und einer vernünftigen Einschätzung der Krise Gehör zu verschaffen. Es wird noch dauern und es braucht weitere Anstrengungen, bis wir zu einer gottesdienstlichen Normalität zurückkehren dürfen.
Danke für alle stärkenden Zuschriften für mich und meine Frau auf diesem weiten und beschwerlichen Weg!
In diesem Anliegen immer verbunden grüßt Sie alle ganz herzlich
Johannes Schmerbeck
es bewegt sich leider wenig in unserem Anliegen, aber was sich bewegt, ist ganz entscheidend und gibt Hoffnung.
Auf Domradio.de findet sich ein sehr ermutigendes Interview, das zwar einen negativ konnotierten Titel trägt, wenn es von "Einlasskontrollen" spricht, das aber rundherum positiv von einem bedeutenden Schritt Sachsens berichtet, wo man am Montag, 20 April, wieder erste Gottesdienste mit 15 Gläubigen zugelassen hat. Pfarrer Gregor Giele erzählt, wie man, offensichtlich in kurzer Vorbereitungszeit, alles geregelt hat, um die Sicherheitsmaßnahmen zu erfüllen und gleichzeitig "endlich" wieder Gottesdienst zu feiern. Real, in Echtzeit! Der Titel könnte auch lauten: "Das Größte heißt für uns: "endlich!" Die Freude ist in jeder Zeile zu spüren und sie ist ansteckend: www.domradio.de/themen/bistuemer/2020-04-20/messe-nur-mit-einlasskontrolle-sachsen-feiert-wieder-gottesdienste
Ebenso ansteckend und inspirierend ist ein kreatives Video von jungen Katholiken in Österreich: youtu.be/eVeYxckz6zo
Den Ankündigungen einzelner Länder zufolge wird es auch in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bayern Anfang Mai wieder Möglichkeiten zu Gottesdiensten geben.
Von zwei Unterstützenden kam die Anregung, so etwas wie die "Montagsgebete" (Leipzig/ 1989) zu starten, und ich möchte mich diesem Vorschlag anschließen:
sollte Anfang Mai wieder alles verschoben und unser - nun 8000mal - geäußertes Anliegen keine Berücksichtigung finden, wäre es angebracht sofort eine öffentliche Initiative zu ergreifen.
Danke an alle, die dazu beigetragen haben, dass wir 8000 mal bekunden: wir halten Gottesdienste für möglich und wir trauen unseren Gemeinden zu, für eine Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen! Danke auch für die vielen, eindrucksvollen Bekenntnisse dazu, dass wir ohne Gottesdienst nicht leben können und nicht leben wollen und dass Gesundheit weiter gefasst werden muss, als dies unser Staat tut.
Danke für die vielen bestätigenden Zuschriften, vor allem nach der erneuten totalen Einschränkung durch die Bundesregierung am 15. April!
Darüber, dass unsere Petition in den letzten Tagen einen großen Zuspruch erfahren hat, bin ich sehr glücklich. Dankbar bin ich den Altbischöfen der evangelischen Kirche, die mit ihrer Unterschrift klar Position bezogen haben, dankbar bin ich für alle, die mit ihrer Unterschrift signalisieren, dass sie mit dem Kurs der Regierenden und der Leitungsebene der Kirchen nicht zufrieden sind.
1. Zunächst ein kleiner Rückblick:
Die letzten Tage glichen wirklich einer Achterbahnfahrt. Der Unmut in kirchlichen Reihen vermehrte sich und es gab Hoffnung, dass sich etwas bewegen könnte. Kardinal Wölki sagte in dieser Woche, dass er Lösungen für die Wiederaufnahme der Gottesdienste vorbereite und auch Bischf Bätzing, Vorsitzender der DBK, erklärte nach der Bekanntgabe des bis zum 4.Mai reichenden Verbots der Bundesregierung: "Mit Enttäuschung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften derzeit erhalten bleiben soll. Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit."
Außerdem beteuerte er: dass er in die Gespräche am Freitag „Lösungsvorschläge einbringen“ würde, wie Infektionsschutz und Religionsausübung in Einklang zu bringen seien. www.kath.net/news/71333
Ein klares Signal, dass auch Bischof Bätzing davon ausging, dass es Lockerungen für die Kirche geben muss. Und zwar nicht erst nach dem 4. Mai.
Die Petiton liegt übrigens, das sei hier nochmals betont, allen Bischöfen seit dem 1. April vor, seither konnte man schon über Lösungswege nachdenken.
Das Ergebnis am Freitag war und ist unerklärlich und eine herbe Enttäuschung:
Nach der Unterredung mit Vertretern der Regierung und der Glaubensgemeinschaften wurde das Ergebnis so zusammengefasst: "Wir sind froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will"
Lassen Sie mich hierzu zwei wichtige Schritte der letzten acht Tage hervorheben: Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Einschränkung von Grundrechten wie des Versammlungsrechtes nicht rechtmäßig ist, deswegen konnten Demonstrationen in Gießen, Hamburg und Stuttgart entgegen der ersten Ablehung der Verwaltungsgerichtshöfe stattfinden.
Außerdem hat das BGV in seiner Urteilsbegründung im Eilantrag des Instituts Philipp Neri aus Berlin festgestellt, dass „die Klage weder unzulässig noch unbegründet“ ist.
Am 10. April wurde entschieden:
„Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html
Dies war 7 Tage vor dem Gespräch von Bischof Bätzing mit der Bundesregierung!
2. Anregungen:
Deswegen meine große Bitte an alle Juristen oder Verwandte und Freunde von Juristen unter den Unterstützer*innen: Bitte prüft eine Klage gegen diese neuen Regelungen vom 17. April, die wiederum öffentliche Gottesdienste in jeder Form verbieten. Ein undifferenziertes öffentliches Gottesdienstverbot verstößt gegen das Recht auf freie Religionsausübung und die zu wahrende Verhältnismäßigkeit.
Das vorgeschobene Problem, dass man zunächst Lösungswege suchen müsse, gibt es überhaupt nicht. Bischof Bätzing hatte Lösungswege schon vorbereitet, Sachsen beginnt ab Montag mit der Wiederzulassung von Gottesdiensten.
Denn, wie es die Petition aufzeigt und wie es für alle Geschäfte gilt, sind einfach die Vorschriften der Infektionsschutzverordnung für die Corona-Krise einzuhalten, was in jeder Gemeinde vor Ort auch umsetzbar ist. Aber gerade deswegen sind wir als Gläubige gefordert, weiterhin für die sofortige Wiederaufnahme der Gottesdienste einzutreten. Vielleicht könnte man dem Beispiel in Stuttgart heute folgen und auf die Rechtsverletzung aufmerksam machen, indem wir vielleicht weniger mit lautstarken Parolen, sondern eher mit Liedern und Gebeten auf unser Anliegen aufmerksam machen könnten.
Aufgrund der weiteren Verzögerung möchte ich die Laufzeit der Petition mindestens bis zum 4. Mai verlängern.
Angesichts der sonstigen Lockerungen bleiben die gegenwärtigen Verordnungen eine schwerwiegende Beeinträchtigung unseres Grundrechts auf freie Religionsausübung und eine fortwährende Verletzung der Verhältnismäßigkeit.
nochmals möchte ich darüber informieren, dass die Petition seit dem 7. April beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde. Leider kam, außer einer automatisierten Bestätigungsmail über den Eingang, keine Reaktion.
Sie können das Anliegen, das seit heute dringender ist denn je, auch weiterhin unterstützen:
1. indem Sie weiterhin Unterschriften sammeln
2. indem Sie persönlich Ihre Abgeordneten im Bundestag und im Landtag anschreiben
3. indem Sie selbst eine Petition bei Ihrem Landtag einreichen. (Folgende Landtage haben die Petition schon erhalten: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Hamburg. ) Wer in seinem Bundesland einreichen möchte, darf gerne bei mir den Petitionstext anfordern, ich stelle ihn gerne zur Verfügung.
4. indem wir über das folgende Zitat des baden-württembergischen Ministerpräsidenten W. Kretschmann über Gottesdienste in Corona-Zeiten nachdenken: "Es gibt immer Bewährungsproben, auch für Religionsgemeinschaften. Aber es muss der Anspruch des modernen Verfassungsstaates sein, dass er den Bürger nicht vor die Frage stellt: Muss ich jetzt Gott mehr gehorchen als den Menschen? Der Staat darf die Gläubigen gar nicht in so ein Dilemma bringen."
Bei all den unerfreulichen Entwicklungen des heutigen Tages möchte ich etwas Erfreuliches mit allen Unterstützern teilen:
- Anbei schicke ich als pdf-Datei den Bericht bei "Idea Spektrum", der auf die Initiative des ev. Pastors und ehemaligen Dozenten Herrn Dr. W. Neuer morgen erscheint.
- Ebenso sind zwei Artikel in den "Badischen Neuesten Nachrichten" (meist verbreitete Tageszeitung im nordbadischen Raum) heute, am 15. April, erschienen, die sachlich über die Petition berichten unter dem Titel "Petition soll Kirchen wieder öffnen helfen" und "Appell an die Politik".
Für alle mutmachenden Zuschriften bedanke ich mich und bitte herzlich darum, nicht nachzulassen, dem gemeinsamen Anliegen in Gesellschaft, Staat und Kirche Gehör zu verschaffen und für dieses Anliegen zu beten.
wir haben 4000 Unterschriften schon erreicht! Das ist viel, aber für die Einreichung beim Bundestag wären 5000 ein lohnenswertes Ziel.
Da sich im Moment vieles im Land bewegt, ist der Zeitpunkt günstig: in Hessen und Bayern klagen zwei Personen bei den Verwaltungsgerichtshöfen und es soll noch bis Gründonnerstag im Eilverfahren entschieden werden, in Berlin hat eine katholische Gemeinde geklagt und ebenso auf Eilantrag hin ein Entscheidung vor Ostern in die Wege geleitet. Genauso ermutigend ist, dass eine Heidelberger Rechtsanwältin in einer Pressemitteilung angekündigt hat, beim Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen, auch wegen fehlender Daten.
Es scheint also ein günstiger Zeitpunkt zu sein, mit der Petition an den Bundestag heranzutreten. (Dies kann zu jedem Zeitpunkt geschehen, unabhängig von der erreichten Zahl der Unterschriften).
Deshalb noch einmal die dringende Bitte an jeden/jede Unterstützer/in:
wenn jede/r noch eine Person finden könnte, die bereit wäre, die Petition zu unterschreiben, dann wären wir morgen schon bei 8000!
Am Dienstag geht sie dann in den Petitionsausschuss mit einem Link auf die Homepage von Open-Petition. D.h. wir sammeln auch nach der Einreichung weiter.
Weitere "News":
Letzte Woche erhielten alle deutschen katholischen Bischöfe Kenntnis von der Petition durch ein gesondertes Schreiben.
Und im Lauf dieser Woche reichen Einzelpersonen die Petition auch bei den Landtagen ein.
Ein herzliches Danke für alle Eure Unterstützung und ich vertraue auch weiterhin auf eure tatkräftige Mithilfe im gemeinsamen Anliegen.
1. Aufgrund der Anfragen und Rückmeldungen, ist zu bemerken, dass viele Menschen wohl nur die Überschrift lesen und bei dem Wort "Gottesdienst" an eine gut gefüllte Kirche denken - und dann die Petition ablehnen, weil sie dies als Gefährdung empfinden würden. Der Schwerpunkt der Petition liegt aber auf dem undifferenzierten staatlichen "Rund-um-Verbot", das der Kirche keine Möglichkeit mehr lässt, überhaupt gemeinsam zu beten. Deshalb habe ich meine persönliche Erfahrung
vorangestellt.
Die Petition habe ich aus meiner katholischen Perspektive verfasst. Auch evangelische Christen wollen die Petition gerne unterstützen. Auf die Anregung eines evangelischen Pastors hin, möchte ich explizit betonen, dass es gut wäre, wenn auch evangelische Christen sich dem Anliegen anschließen könnten. Ich habe die dem Text deshalb einen entsprechenden Passus hinzugefügt und wenige Stellen in diesem Sinne verändert.
Neuer Titel: Große Kirchen - keine Gottesdienste: Verbot von Gottesdiensten "Rund-um-Verbot" in der Kirche muss aufgehoben werden
Neuer Petitionstext: **Gemeinsames Beten muss in der Krisenzeit bei Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden!**
Es war der 16. März und wie jeden Abend versammelten sich 6-7 Personen zu einem kleinen Abendgebet (Stundengebet). Schon am nächsten Tag wussten wir, das war das letzte Mal für lange Zeit gewesen. Die Landesregierung hat nach den Richtlinien des Bundes eine Verordnung erlassen. Jegliche Zusammenkunft in der Kirche ist ab jetzt verboten. Kein Abendgebet mehr, kein Taizé-Gebet, keine stille Anbetung, kein Rosenkranz, und, was für Katholiken gravierend ist, auch keine Eucharistiefeier mehr - auch nicht zu zehnt!
***So sehr wir die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen auch in der Kirche unterstützen, so sehr sind wir der Überzeugung, dass ein gemeinsamer Gottesdienst auch in der Krisenzeit unter Einhaltung der verlangten Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.***
Es gibt in unserem Land keine Räume, die im Alltag genutzt werden, welche größer wären als unsere Kirchen. Eine durchschnittliche Dorfkirche hat in Deutschland 300-600 Plätze. Dennoch gilt hier, was im Staat momentan überall gilt: für Zusammenkünfte geschlossen! Alle Bistümer mussten sämtliche Gottesdienste absagen und selbst die Ostergottesdienste, die das zentrale Geheimnis des christlichen Glaubens feiern und erneuern, sind den Verordnungen schon gleich zu Beginn der Krise zum Opfer gefallen.
Wer genauer hinschaut, muss feststellen, dass die Politiker, die das beschlossen haben, nicht genau hingeschaut, also nicht differenziert haben.
Eine christliche Kirche hat viele Arten von „Gottesdiensten“.
Hierzu „Gottesdiensten“. Wie oben schon genannt gehören beipielsweise dazu beispielweise
die Eucharistische Anbetung, die eine stille Form des Gebetes ist ist, der Rosenkranz (meditatives laut gesprochenes Gebet) und das Stundengebet (gemeinsames Singen der Psalmen) Psalmen) oder das Taizégebet.
Zu diesen Formen gemeinsamen Betens versammeln sich i.d.R. 3 bis 20 30 Gläubige.
Auch für evangelische Christen ist der Gottesdienst das Zentrum christlicher Glaubenspraxis, da er die besondere Gemeinschaft mit dem gekreuzigten und auferstandenen Christus in der Verkündigung des Wortes Gottes und im heiligen Abendmahl, im Gebet und im gemeinsamen Singen zum Ausdruck bringt. Er ist deshalb unverzichtbar! Es geht im Gottesdienst also nicht lediglich um eine „religiöse“ Versammlung von Bürgern, auf die man jederzeit auch verzichten könnte.
Und so stellt sich die Frage, wieso wider jede Vernunft eine „Zusammenkunft“ verboten wird, bei welcher alle Anwesenden ohne Probleme den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten können? Wenn es erforderlich wäre, könnte man in einer Kirche von durchschnittlich 200 Plätzen mühelos einen Abstand von 4 Metern einhalten und so 30 Personen unterbringen. Man berührt sich gegenseitig nicht, man spricht nicht miteinander und man berührt, wenn man achtsam ist, nicht einmal die Kirchenbank. Wieso also sollte man dort nicht gemeinsam laut beten dürfen? Und etwas anderes will Gottesdienst nicht sein.
Wir fordern deswegen:
1. Sowohl die Die Bundes- wie auch die Landesregierungen werden aufgefordert, die Kirchen als Orte des Gebetes zu schützen und deren Öffnung weiterhin zu gewährleisten.
2. Wenn eine Kirche ausreichend Raum bietet, muss das gemeinsame Beten mehrerer Christen erlaubt sein, wenn ein Abstand von mind. 2 m gewährleistet wird. Dies könnte z.B. durch die Markierung von Sitzplätzen in den Bankreihen geregelt werden.
3. Wenn eine Kirche groß genug ist, z.B. 200 Sitzplätze hat, muss eine gottesdienstliche Feier mit 20-30 Personen möglich sein. Die Gemeinde vor Ort regelt die Aufteilung der Gläubigen auf die verschiedenen Gottesdienste. Jede(r) Gläubige hätte dann einmal in der Woche die Möglichkeit einen Gottesdienst zu besuchen.
4. Eintreten und Verlassen der Kirche sind so zu regeln, dass es zu keinen Kontakten kommt und das Einhalten der Abstände von 2m gewährleistet wird. Dies kann beispielsweise durch einen Ordnungsdienst am Eingang erreicht werden. Die Gläubigen verlassen nach Ende der Feier die Örtlichkeiten und kehren in ihre Häuser zurück. Kontakte müssen vermieden werden (außerhalb und ebenso innerhalb der Feier).
5. Wenn die Gesamtsituation sich stabilisiert hat, aber noch Einschränkungen nötig sind, wäre es möglich, für den Sonntagsgottesdienst für Katholiken und Protestanten eine größere Zahl von Heiligen Messen Gottesdiensten zu feiern, so dass eine Höchstzahl an Besuchern eingehalten werden kann.
Ein Live-Stream-Gottesdienst stellt keine wirkliche Alternative über Monate hinweg dar.
6. Sollten die derzeitigen Verbote aufrechterhalten werden, muss die Landesregierung nachweisen, dass eine Ansteckungsgefahr bei 2m Abstand in sehr großen und hohen Kirchenräumen real gegeben ist.
Neue Begründung: Für gläubige Christen ist das gemeinsame Beten in der Kirche mehr als nur ein Gemeinschaftserlebnis, auf das man gut und gerne auch ein paar Wochen verzichten könnte. Das Gebet und der Gottesdienst sind notwendig und unverzichtbar, um die Nähe Gottes zu erfahren und um spirituell gesund zu bleiben. Wir Christen wissen um die Kraft und Wirksamkeit des gemeinsamen Gebetes, das im Namen Jesu und in seiner Gegenwart, an die wir glauben, verrichtet wird und dessen äußere Form wir als Nahrung und spirituelle Stärkung für Leib und Seele dringend benötigen. Keinesfalls kann der religiöse Kult mit entbehrlichen oder aufschiebbaren Versammlungen gleichgesetzt werden. Politiker müssen hier mit mehr Augenmaß handeln und die spezifischen Gegebenheiten berücksichtigen, die ganz andere sind als bei den üblichen Zusammenkünften der Bürger.
Arbeit, Besprechungen und sonstige Zusammenkünfte können ins „Home-Office“ verlegt werden, der religiöse Kult nicht!
Mag der Einkauf im Supermarkt für uns alle wichtig sein, für betende Menschen gehört das gemeinsame, in der Gemeinschaft der Kirche vollzogene Gebet - genauso natürlich der Gottesdienst mit Wort und für Sakrament (für Katholiken die Heilige Messe Messe/ für Evangelische das Heilige Abendmahl)) - genauso unerlässlich zum Leben dazu wie die tägliche Nahrung. Es gibt materielle Nahrung und es gibt geistliche Nahrung, die man zum Leben braucht, und deshalb fordern wir die Landesregierungen und die Bischöfe dazu auf, den Gläubigen gemeinsame Gebetsformen Gebets- und die Heilige Messe Gottesdienstformen wenigstens in einem Mindestmaß wieder zu gewährleisten und das schwer beschädigte Grundrecht auf Religionsausübung wiederherzustellen, ohne die Sicherheit der Menschen zu beeinträchtigen. Alle Maßnahmen, die zum Schutz der Bürger beim Einkauf oder beim Arztbesuch gelten, können auch in den Kirchen Geltung haben und umgesetzt werden.
Man kann in den großräumigen Kirchen gemeinsam laut beten und **gleichzeitig die vorgeschriebenen Abstandsgebote und Kontaktverbote einhalten**. Ohne das geringste Problem.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3644 (3376 in Deutschland)
zunächst vielen Dank, dass so viele die Petition mit ihrer Unterschrift schon unterstützt haben. Auch haben mich viele Zuschriften erreicht, die zum Ausdruck bringen, dass sie sehr dankbar sind, dass es eine Initiative gibt, die ihr Anliegen in der Öffentlichkeit und gegenüber den staatlichen Behörden zum Ausdruck bringt.
***Hier einige Neuigkeiten aus der Presse zum Thema „Rechtmäßigkeit“ und Verhältnismäßigkeit“ ***
1. Über eine andere wichtige Initiative möchte ich gerne informieren: ein Mann hat in Hessen gegen das Verbot von "Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen (...)". geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof muss sich nun mit der Rechtmäßigkeit der Verordnung beschäftigen. Der Antrag soll noch vor Ostern entschieden werden.
2. In einem Interview der Frankfurter Rundschau hat sich die deutsche Straf- und Verfassungsrechtlerin Dr. Jessica Hamed dazu geäußert, dass Maßnahmen wie allgemeine Ausgangssperren und Kontaktverbote ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsgrundrechte und damit vermutlich „allesamt rechtswidrig“ seien.
Auschnitt aus dem Interview:
Hätte ich mit einer Klage gegen die Einschränkungen einen Chance?
Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.
3. Auch der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber weist in der Stuttgarter Zeitung darauf hin, dass ein völliges Verbot religiöser Treffen mehr Gefahren als Nutzen für eine Corona-Prävention bergen könnte.
„Verbote religiöser Zusammenkünfte müssten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und „bei aller Anerkennung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch hinreichenden Raum für die Entfaltung der Religionsfreiheit belassen“.Diese sei wie kaum eine andere grundrechtlich geschützte Freiheit auf eine gemeinsame Ausübung durch mehrere Menschen angelegt und angewiesen. „Daher darf es nicht zu einer flächendeckenden Untersagung der Religionsausübung in Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit kommen.“, so die SZ.
Noch eine wichtige Anregung habe ich erhalten. Um unser gemeinsames Anliegen auch im politischen Raum besser kommunizieren zu können, bedarf es in einer Zeit, in der sich viele hinter Verordnungen verstecken, der persönlichen Ansprache der Bundes- und Landtagsabgeordneten. ***Bitte schreiben Sie Ihre jeweiligen Abgeordneten persönlich an***.
Immer wieder erreichen mich Anfragen, ob diese Petition auf andere deutschsprachige Länder ausgeweitet werden kann. Dies ist so nicht möglich, weil die Petition immer einen Adressaten braucht. In diesem Falle ist es der deutsche Bundestag. Falls jemand eine solche Petition starten will, kann ich gerne die Vorlage zur Verfügung stellen.
Auf die Anregung eines evangelischen Pastors hin, möchte ich explizit betonen, dass es gut wäre, wenn auch evangelische Christen sich dem Anliegen anschließen könnten.
Ich habe deswegen den Text noch einmal geprüft und ergänzt, damit wirklich deutlich wird, dass das ein ***Anliegen aller gläubigen Christen*** ist, egal welcher Konfession.
Laden Sie bitte gerne auch evangelische Christen ein, zu unterschreiben, auch wenn die Petition bisher eher meinem katholischen Blickwinkel entsprungen ist.
Bitte helfen Sie alle weiterhin mit, dass unser Anliegen viele Menschen erreicht. Jeder, der noch andere kontaktieren kann, sollte das unbedingt tun. Wir brauchen noch dringend weitere Unterstützer.
ein zweiter Tippfehler! Trotz sorgfältigem Durchlesen ist er mir entgangen....
Neuer Petitionstext: **Gemeinsames Beten muss in der Krisenzeit bei Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden!**
Es gibt in unserem Land keine Räume, die im Alltag genutzt werden, welche größer wären als unsere Kirchen. Eine durchschnittlich durchschnittliche Dorfkirche hat in Deutschland 300-600 Plätze. Dennoch gilt hier, was im Staat momentan überall gilt: für Zusammenkünfte geschlossen! Alle Bistümer mussten sämtliche Gottesdienste absagen und selbst die Ostergottesdienste, die das zentrale Geheimnis des christlichen Glaubens feiern und erneuern, sind den Verordnungen schon gleich zu Beginn der Krise zum Opfer gefallen.
Wer genauer hinschaut, muss feststellen, dass die Politiker, die das beschlossen haben, nicht genau hingeschaut, also nicht differenziert haben.
Eine christliche Kirche hat viele Arten von „Gottesdiensten“.
Hierzu gehören beipielsweise
die Eucharistische Anbetung, die eine stille Form des Gebetes ist
der Rosenkranz (meditatives laut gesprochenes Gebet) und
das Stundengebet (gemeinsames Singen der Psalmen)
Zu diesen Formen gemeinsamen Betens versammeln sich i.d.R. 3 bis 20 Gläubige.
Und so stellt sich die Frage, wieso wider jede Vernunft eine „Zusammenkunft“ verboten wird, bei welcher alle Anwesenden ohne Probleme den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten können? Wenn es erforderlich wäre, könnte man in einer Kirche von durchschnittlich 200 Plätzen mühelos einen Abstand von 4 Metern einhalten und so 30 Personen unterbringen. Man berührt sich gegenseitig nicht, man spricht nicht miteinander und man berührt, wenn man achtsam ist, nicht einmal die Kirchenbank. Wieso also sollte man dort nicht gemeinsam laut beten dürfen? Und etwas anderes will Gottesdienst nicht sein.
Wir fordern deswegen:
1. Sowohl die Bundes- wie auch die Landesregierungen werden aufgefordert, die Kirchen als Orte des Gebetes zu schützen und deren Öffnung weiterhin zu gewährleisten.
2. Wenn eine Kirche ausreichend Raum bietet, muss das gemeinsame Beten mehrerer Christen erlaubt sein, wenn ein Abstand von mind. 2 m gewährleistet wird. Dies könnte z.B. durch die Markierung von Sitzplätzen in den Bankreihen geregelt werden.
3. Wenn eine Kirche groß genug ist, z.B. 200 Sitzplätze hat, muss eine gottesdienstliche Feier mit 20-30 Personen möglich sein. Die Gemeinde vor Ort regelt die Aufteilung der Gläubigen auf die verschiedenen Gottesdienste. Jede(r) Gläubige hätte dann einmal in der Woche die Möglichkeit einen Gottesdienst zu besuchen.
4. Eintreten und Verlassen der Kirche sind so zu regeln, dass es zu keinen Kontakten kommt und das Einhalten der Abstände von 2m gewährleistet wird. Dies kann beispielsweise durch einen Ordnungsdienst am Eingang erreicht werden. Die Gläubigen verlassen nach Ende der Feier die Örtlichkeiten und kehren in ihre Häuser zurück. Kontakte müssen vermieden werden (außerhalb und ebenso innerhalb der Feier).
5. Wenn die Gesamtsituation sich stabilisiert hat, aber noch Einschränkungen nötig sind, wäre es möglich, für den Sonntagsgottesdienst für Katholiken eine größere Zahl von Heiligen Messen zu feiern, so dass eine Höchstzahl an Besuchern eingehalten werden kann.
Ein Live-Stream-Gottesdienst stellt keine wirkliche Alternative über Monate hinweg dar.
6. Sollten die derzeitigen Verbote aufrechterhalten werden, muss die Landesregierung nachweisen, dass eine Ansteckungsgefahr bei 2m Abstand in sehr großen und hohen Kirchenräumen real gegeben ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)