27.03.2020, 01:21
ein zweiter Tippfehler! Trotz sorgfältigem Durchlesen ist er mir entgangen....
Neuer Petitionstext: **Gemeinsames Beten muss in der Krisenzeit bei Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden!**
Es gibt in unserem Land keine Räume, die im Alltag genutzt werden, welche größer wären als unsere Kirchen. Eine durchschnittlich durchschnittliche Dorfkirche hat in Deutschland 300-600 Plätze. Dennoch gilt hier, was im Staat momentan überall gilt: für Zusammenkünfte geschlossen! Alle Bistümer mussten sämtliche Gottesdienste absagen und selbst die Ostergottesdienste, die das zentrale Geheimnis des christlichen Glaubens feiern und erneuern, sind den Verordnungen schon gleich zu Beginn der Krise zum Opfer gefallen.
Wer genauer hinschaut, muss feststellen, dass die Politiker, die das beschlossen haben, nicht genau hingeschaut, also nicht differenziert haben.
Eine christliche Kirche hat viele Arten von „Gottesdiensten“.
Hierzu gehören beipielsweise
die Eucharistische Anbetung, die eine stille Form des Gebetes ist
der Rosenkranz (meditatives laut gesprochenes Gebet) und
das Stundengebet (gemeinsames Singen der Psalmen)
Zu diesen Formen gemeinsamen Betens versammeln sich i.d.R. 3 bis 20 Gläubige.
Und so stellt sich die Frage, wieso wider jede Vernunft eine „Zusammenkunft“ verboten wird, bei welcher alle Anwesenden ohne Probleme den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten können? Wenn es erforderlich wäre, könnte man in einer Kirche von durchschnittlich 200 Plätzen mühelos einen Abstand von 4 Metern einhalten und so 30 Personen unterbringen. Man berührt sich gegenseitig nicht, man spricht nicht miteinander und man berührt, wenn man achtsam ist, nicht einmal die Kirchenbank. Wieso also sollte man dort nicht gemeinsam laut beten dürfen? Und etwas anderes will Gottesdienst nicht sein.
Wir fordern deswegen:
1. Sowohl die Bundes- wie auch die Landesregierungen werden aufgefordert, die Kirchen als Orte des Gebetes zu schützen und deren Öffnung weiterhin zu gewährleisten.
2. Wenn eine Kirche ausreichend Raum bietet, muss das gemeinsame Beten mehrerer Christen erlaubt sein, wenn ein Abstand von mind. 2 m gewährleistet wird. Dies könnte z.B. durch die Markierung von Sitzplätzen in den Bankreihen geregelt werden.
3. Wenn eine Kirche groß genug ist, z.B. 200 Sitzplätze hat, muss eine gottesdienstliche Feier mit 20-30 Personen möglich sein. Die Gemeinde vor Ort regelt die Aufteilung der Gläubigen auf die verschiedenen Gottesdienste. Jede(r) Gläubige hätte dann einmal in der Woche die Möglichkeit einen Gottesdienst zu besuchen.
4. Eintreten und Verlassen der Kirche sind so zu regeln, dass es zu keinen Kontakten kommt und das Einhalten der Abstände von 2m gewährleistet wird. Dies kann beispielsweise durch einen Ordnungsdienst am Eingang erreicht werden. Die Gläubigen verlassen nach Ende der Feier die Örtlichkeiten und kehren in ihre Häuser zurück. Kontakte müssen vermieden werden (außerhalb und ebenso innerhalb der Feier).
5. Wenn die Gesamtsituation sich stabilisiert hat, aber noch Einschränkungen nötig sind, wäre es möglich, für den Sonntagsgottesdienst für Katholiken eine größere Zahl von Heiligen Messen zu feiern, so dass eine Höchstzahl an Besuchern eingehalten werden kann.
Ein Live-Stream-Gottesdienst stellt keine wirkliche Alternative über Monate hinweg dar.
6. Sollten die derzeitigen Verbote aufrechterhalten werden, muss die Landesregierung nachweisen, dass eine Ansteckungsgefahr bei 2m Abstand in sehr großen und hohen Kirchenräumen real gegeben ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)