30.04.2020, 00:25
Liebe Unterzeichnende und liebe Helfer/innen,
die Petition wird am Montag 4. Mai enden und sie geht mit einer Überraschung für uns in Baden-Württemberg und vielleicht einem ganz kleinen Erfolg zu Ende.
In der letzten Woche hatten viele Bistümer gemeldet, dass, in Absprache mit den Landesregierungen, die Gottesdienste in absehbarer Zeit wieder gefeiert werden können.
Zuallererst im Bundesland Sachsen seit dem 17. April, danach wurde in Thüringen das Verbot am 23.4. aufgehoben und das Bistum Erfurt hat kurz darauf die Gottesdienste wieder aufgenommen. In Köln und Münster beginnen die Bistümer wieder am 1. Mai und Rheinland Pfalz darf von staatlicher Seite schon am kommenden Sonntag wieder in der Kirche beten und feiern.
Zu unserer Überraschung wurde heute in Baden-Württemberg über eine Pressemitteilung bekannt, dass wieder "Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen" in den Kirchen ab 4. Mai stattfinden dürfen.
Ministerpräsident Kretschmann betont, was auch in den anderen Bundesländern vorausgegangen ist, dass "die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte (hierfür) die Grundlage“ seien.
Link: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ab-4-mai-wieder-gottesdienste-und-gebetsveranstaltungen/
Es fanden letzte Gespräche mit den Bischöfen beider Konfessionen am Dienstag statt, kurz vor der wieder aufgenommenen Sitzung des Landtages.
Was Erzbischof Burger aus dieser Möglichkeit machen wird, bleibt abzuwarten.
Interessant ist vielleicht für den ein oder anderen, dass schon seit dem 24.4. ein Papier der DBK vorliegt, das als Empfehlung von Schutzmaßnahmen gedacht ist und das in Berlin vorgelegt wurde, gemeinsam mit anderen erarbeiteten Papieren verschiedener Diözesen. Jede Diözese ging hier sozusagen, wie ich finde berechtigt, ihren eigenen Weg. Zeit zum Vorbereiten solcher Papiere hatte man genug, lagen ja auch Vorschläge unserer Petition schon am 1. April bei den Bistümern vor. Außerdem ist ja allen Beteiligten bekannt, wann eine Landesverordnung zu Ende geht. Dennoch verzögern wohl einige Diözesen wie Fulda und Speyer die Wiederaufnahme der gottesdienstlichen Feiern trotz der Aufhebung der Verbote durch die Länder.
Auf Nachfrage am 27.4. beim Bistum Freiburg, warum auf der Bistumsseite im Internet nichts Aktuelles zu einem vorgesehenen Datum zu lesen sei, hat man geantwortet: "Sobald uns das Staatsministerium offiziell mitteilt, zu welchem Datum öffentlich gefeierte Gottesdienste in Baden-Württemberg wieder möglich sein werden, ist dieses auch auf unserer Homepage zu finden." Nun sind wir hier im Bistum Freiburg gespannt!
Gerade wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet (29.4., 21.15Uhr) :
Es darf kein generelles Verbot geben. Gottesdienste dürfen auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden.
Link: www.tagesschau.de/inland/gottesdienste-verfassungsgericht-101.html
Allen, die aktiv und im Gebt dazu beigetragen haben, dass sich manches bewegt hat, nochmals herzlichen Dank! Vor allem auch ein großes DANKE an einen Unterstützer, der es übernommen hat, eine Nachricht zur Petition den Abgeordneten einiger Landtage zukommen zu lassen.
Sicherlich haben viele kleine Bausteine dazu beigetragen, dass unser Anliegen durch die Mauern der Angst vordringen konnte und dass das Grundrecht auf freie Religionsausübung in Ansätzen wieder beachtet wird.
Bleiben wir im Gebet verbunden und stützen wir alle Bemühungen, der Angst zu wehren und einer vernünftigen Einschätzung der Krise Gehör zu verschaffen. Es wird noch dauern und es braucht weitere Anstrengungen, bis wir zu einer gottesdienstlichen Normalität zurückkehren dürfen.
Danke für alle stärkenden Zuschriften für mich und meine Frau auf diesem weiten und beschwerlichen Weg!
In diesem Anliegen immer verbunden grüßt Sie alle ganz herzlich
Johannes Schmerbeck