schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen WI.0006.19 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Es ist vorgesehen, so die Mail vom Landtagsamt des Bayerischen Landtags, dass die Petition am Donnerstag 07.12.2023 in der ÖFFENTLICHEN Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung Bayerischen Landtags behandelt wird:
Die Sitzung findet im Maximilianeum, Saal 1, statt und beginnt um 09:15 Uhr.
Jedoch: "Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Sie können deshalb als Zuhörerin bzw. Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Nur wenn der Ausschuss es für erforderlich hält, kann Ihnen im Einzelfall die Gelegenheit eingeräumt werden, Ihr Anliegen kurz mündlich zu erläutern. Der Ausschuss kann auch noch kurzfristig die Öffentlichkeit ausschließen, sofern er dafür eine Notwendigkeit sieht."
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Tippfehler ausgebessert und den letzten Absatz in der Beschreibung ergänzt.
Neuer Petitionstext:
Mit dieser Petition bittebitten wir das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energieie,Energie, die Rückzahlungspflicht von Corona-Soforthilfeleistungen aus dem Jahr 2020 vorübergehend auszusetzen, bis rechtssichere und gerechte Lösungen für alle Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständigen geschaffen worden sind. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Unternehmen, Freiberufler, Soloselbstständige und kleinen Betriebe in dieser schwierigen Zeit die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherstellen und sichern zu können.
Bitte schließen Sie sich mit Ihrer Unterschrift der Petition an. Das geht hier online. Oder sie drucken das Unterschriftenformular aus, unterzeichnen und sammeln Unterschriften in Ihrem Unternehmen und Umfeld. Jede Stimme zählt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Bayern)