893 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Bayrischer Landtag
Mit dieser Petition bitten wir das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, die Rückzahlungspflicht von Corona-Soforthilfeleistungen aus dem Jahr 2020 vorübergehend auszusetzen, bis rechtssichere und gerechte Lösungen für alle Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständigen geschaffen worden sind. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Unternehmen, Freiberufler, Soloselbstständige und kleinen Betriebe in dieser schwierigen Zeit die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherstellen und sichern zu können.
Bitte schließen Sie sich mit Ihrer Unterschrift der Petition an. Das geht hier online. Oder sie drucken das Unterschriftenformular aus, unterzeichnen und sammeln Unterschriften in Ihrem Unternehmen und Umfeld. Jede Stimme zählt.
Begründung
Die Corona-Soforthilfen im Jahr 2020 waren für viele Unternehmer, Soloselbstständige und Freiberufler in Bayern existenzsichernd. Während der Corona-Krise war die Unterstützung dringend nötig, um laufende Geschäftskosten zu decken und Arbeitsplätze zu sichern. Sie sollten die wirtschaftliche Stabilität und Resilienz der Unternehmen und Soloselbstständigen während der Krise unterstützen und langfristige Schäden für die Wirtschaft verhindern. Sie wurden außerdem als schnelle unbürokratische finanzielle Unterstützung in der Krise angekündigt.
In der öffentlichen Kommunikation wurden die Soforthilfen stets als Unterstützung dargestellt, die nicht zurückgezahlt werden müssen und zu denen es auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren geben würde. Die Soforthilfen wurden nach sorgfältiger Prüfung seitens der Regierung als Unterstützung für Unternehmen in der COVID-19-Pandemie gewährt und die Verfahren für die Verwaltung grundsätzlich als abgeschlossen erklärt. Die aktuell behördlich durchgeführte Überprüfung der Corona-Soforthilfen bei 260.000 Unternehmen in Bayern untergräbt folglich das Vertrauen in staatliche Unterstützungsprogramme und kann somit die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig beeinträchtigen.
Darüber hinaus fehlt auch rechtlich die Grundlage, denn die allermeisten Bescheide sehen keine allgemeine Rückzahlungspflicht vor. Diese ist dort nur im Fall der Überkompensation durch andere Hilfsprogramme festgelegt. Es fehlt daher an einer hinreichend deutlichen Grundlage für die Rückzahlungspflicht im Bewilligungsbescheid. Ein solcher Hinweis ist aber Voraussetzung für die Rückforderung durch die Behörden. Auch die Grundlagen für eine Rückforderung wurden mangelhaft festgelegt. Diese Unklarheiten dürfen aber keinesfalls zu Lasten der Unternehmen gehen.
Die aktuellen Rückforderungen dieser Hilfe gefährdet erneut nicht nur Existenzen, sondern auch die globale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Bayern. Außerdem gibt es an vielen Stellen weiterhin Ungleichbehandlungen und unklare oder willkürliche Regelungen, beispielsweise beim Erlass der Rückzahlungen bei wenig verdienenden Unternehmen oder Soloselbständigen. Denn auch hier muss auf die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes geachtet werden.
Regelungen zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfeleistungen für Freiberufler, Soloselbstständige und kleine Betriebe sollten auf vernünftige und sachliche Kriterien gestützt sein, die fair und gerecht darauf abzielen, dass weder willkürliche noch unverhältnismäßige Behandlung erfolgt. Finanzielle Unterstützung ist dort zu gewähren, wo sie dringend benötigt wird. Dafür braucht es die sorgfältige, faire und korrekte Erfassung der wirtschaftlichen Situation.
Insgesamt bitten wir hiermit um eine Aussetzung der Rückzahlungspflicht von Corona-Soforthilfeleistungen aus dem Jahr 2020, so lange, bis rechtssichere und gerechte Lösungen für alle Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständigen geschaffen worden sind. Außerdem sollte eine gerechte und faire Lösung gefunden werden, die den Wirtschaftsstandort Bayern stärkt, indem sie den unterschiedlichen Bedürfnissen und Herausforderungen unserer Unternehmungen gerecht wird.
Durch gemeinsame Anstrengungen und Zusammenarbeit wollen wir zu einer positiven und nachhaltigen Lösung kommen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
26.05.2023
Petition endet:
25.08.2023
Region:
Bayern
Kategorie:
Wirtschaft
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 25.03.2024Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 07.12.2023Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen WI.0006.19 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 04.12.2023Es ist vorgesehen, so die Mail vom Landtagsamt des Bayerischen Landtags, dass die Petition am Donnerstag 07.12.2023 in der ÖFFENTLICHEN Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung Bayerischen Landtags behandelt wird:
Die Sitzung findet im Maximilianeum, Saal 1, statt und beginnt um 09:15 Uhr.
Jedoch: "Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Sie können deshalb als Zuhörerin bzw. Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Nur wenn der Ausschuss es für erforderlich hält, kann Ihnen im Einzelfall die Gelegenheit eingeräumt werden, Ihr Anliegen... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.