Region: Stuttgart
Bild der Petition Gegen Outcourcing (oder Auslagerung v. Unternehmensteilen nur eingeschränkt zulassen)
Minderheitenschutz

Gegen Outcourcing (oder Auslagerung v. Unternehmensteilen nur eingeschränkt zulassen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ver.di Landesbezirk Stuttgart

114 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

114 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


24.06.2014, 19:03

Liebe Unterstützer u. Mit-Unterzeichner der Petition gegen Outsourcing,
für Eure bisherige Unterstützung der Petition vielen Dank, wenn auch leider zu dem Thema zu wenig Unterschriften zusammenkamen, um die Petition einzureichen.
Was zukünftig folgt: Über Demos (z. B. 1. Mai), Kundgebungen u. Öffentlichkeitsarbeit bei verschiedenen Organisationen
u. Arbeiterinnen folgt 2014/15 eine weitere Petition gegen Prekäre Unternehmensformen (geg. Outsourcing, geg. Werkverträge, Leiharbeit u. gegen das Gesetz der Tarifeinheit).

Mit solidarischen Grüßen
Dagmar Schneider


13.09.2013, 22:16

In Stuttgart ist es z. B. bei meiner Erfahrung als Arbeitnehmerin so, dass immer mehr Sozialunternehmen "Outsourcing" beitreiben, um ehemals schwer vermittelbaren Arbeitnehmern u. schwerbehinderten Arbeitnehmern das Recht zu nehmen, einen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter zu wählen. Auch Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen sollen das Recht behalten, einen Schwerbehindertenvertreter u. Betriebsrat zu wählen.
Denn besonders, wenn es um "berufliche Wiedereingliederung", "medizinische Reha" oder "leidensgerechte Arbeitszeiten/Tätigkeiten" geht, sollen Betriebsräte u./oder Schwerbehindertenvertreter Arbeitskollegen am Arbeitsplatz in Ihren Rechte unterstützen.
Arbeitnehmer, Erwerbslose und andere Betroffene unterstützt diese Petition und plant Aktionen.
Neuer Petitionstext: Da ich selber als schwerbehinderte Arbeitnehmerin nun schon fast 5 Jahren bei einem kirchlichen Outsourcingunternehmen in Stuttgart beschäftigt bin, erfahre auch ich es in dieser Zeit, dass es fast aussichtslos ist, den Arbeitskollegen klar zu machen, dass diese trotz Auslagerung des Unternehmens das Recht haben, einen Betriebsrat zu bilden.

Außenstehende, andere Beschäftigte von "Outsourcingunternehmen" oder kirchlichen Tochtergesellschaften, vernetzt Euch, wehrt Euch (z. B. durch eine Demo), damit egal welches ausgelagerte Unternehmen -es seinen Bescchäftigten nie verbieten darf, einen Betriebsrat zu wählen. Es ist doch bestimmt im Interesse aller Arbeitnehmer, Außenstehenden oder Erwerbslosen, dass sich diese Tochtergesellschaften als Arbeitgeber da rechtlich keine Sonderstellung erhoffen. Ein Trotz dem Unternehmerrecht des "Auslagerns" soll per Gesetz der Betriebsrat könnte z. B. zumindest evtl. versuchen zu erreichen, dass nicht zuviele ein Mitbestimmungsrecht erhalten, welche Unternehmensteile ausgelagert werden. werden dürfen.
Denn bei Arbeitgebern, die Unternehmensteile beliebig auslagern können, werden beeinträchtigte Arbeitnehmer zu billigen Arbeitskräften oder sind austauschbar.
Mit freundlichem Gruß u. Aufruf
Dagmar Schneider Neue Begründung: Arbeitnehmer, egal welche Qullifikation sie haben oder auch wenn sie "Beeinträchtigt (Behindert)" sind, sollten eine Person am Arbeitsplatz haben, die sie bei arbeitsrechtlichen Problemen in ihren Rechten unterstützt und auch Änderungen z. B. an Arbeitsbedingungen
vorschlägt.
Beschäftigte von ausgelagerten Unternehmen oder "Arbeitnehmer mit Werkvertrag" haben bei Ihrer Firma auch kein Recht auf einen "Tarifvertrag" (sollen Arbeitgeber wirklich soviel Möglichkeiten auf Tarifflucht bekommen, sicher nein!)


09.07.2013, 00:23

Mit der Petition gegen Outsourcing möchte ich nicht nur die Situation in meiner Firma schildern, sondern hoffe auch, dass an dieser Unternehmensform Mitstreiter von Umfairteilen, prekär Beschäftigte oder Arbeitnehmer in "prekärer Lebenslage" erkennen: Outsourcing verhindert auch das Ziel: existenzsichernde Arbeit fair teilen.
Neuer Titel: Gegen Outcourcing (gegen (oder Auslagerung von Unternehmensteilen) v. Unternehmensteilen nur eingeschränkt zulassen) Neuer Petitionstext: Das Outcourcing von Unternehmensteilen sollte daher verboten oder eingeschränkt werden,
da sonst Arbeitnehmer oft keine Vertretung durch die Mitarbeitervertretung nutzen können.
Als Da ich selber als schwerbehinderte Arbeitnehmerin arbeite ich seit nun schon fast 5 Jahren bei einem Tochterunternehmen (der OKIN GmbH). Der Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertreter ermöglichen kirchlichen Outsourcingunternehmen in Stuttgart beschäftigt bin, erfahre auch ich es in dieser Zeit, dass es fast aussichtslos ist, den Beschäftigten nicht, Arbeitskollegen klar zu machen, dass diese trotz Auslagerung des Unternehmens das Recht haben, einen Betriebsrat zu bilden.

Außenstehende, andere Beschäftigte von "Outsourcingunternehmen" oder kirchlichen Tochtergesellschaften, vernetzt Euch, wehrt Euch (z. B. durch eine Demo), damit egal welches ausgelagerte Unternehmen -es seinen Bescchäftigten nie verbieten darf, einen Betriebsrat zu wählen. Es ist doch bestimmt im Interesse aller Arbeitnehmer, Außenstehenden oder Erwerbslosen, dass sich diese Tochtergesellschaften als Arbeitgeber da rechtlich keine Sonderstellung erhoffen. Ein Betriebsrat könnte z. B. zumindest evtl. versuchen zu erreichen, dass nicht zuviele Unternehmensteile ausgelagert werden.
Denn bei Arbeitgebern, die auch in einem Outgesoursten Unternehmen beschäftigt seit und Euch in Euren Rechten auch schlecht vertreten fühlt, unterschreibt bitte die Petition. Unternehmensteile beliebig auslagern können, werden beeinträchtigte Arbeitnehmer zu billigen Arbeitskräften oder sind austauschbar.
Mit freundlichem Gruß u. Aufruf
Dagmar Schneider Neue Begründung: Das Auslagern von Unternehmensteilen gehört meiner Meinung nach daher eingeschränkt Arbeitnehmer, egal welche Qullifikation sie haben oder verboten, da Arbeitnehmer mit gesundheitlicher Beeinträchtigung durch ein "Berufliches Widereingliederungsmanagement" oft keine Möglichkeit auch wenn sie "Beeinträchtigt (Behindert)" sind, sollten eine Person am Arbeitsplatz haben, leidensgerecht umgesetzt zu werden. Also die sie bei dem Mutterunternehmen der Nikolauspflege ist es so, dass 2 Reinigungsbereiche arbeitsrechtlichen Problemen in Tochterunternehmen ausgelagert wurden. Ich arbeite bei dem Tochterunternehmen OKIN GmbH ihren Rechten unterstützt und finde es heftig, wenn der Schwerbehindertenvertreter uns Arbeitnehmer nicht in den Rechten vertritt, dass dann nicht mal Neuwahlen stattfinden können. auch Änderungen z. B. an Arbeitsbedingungen
Mit freundlichen Grüßen Dagmar Schneider vorschlägt.


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