Gesundheit

Gesetz einer zentral überwachten 24-Stunden-Meldepflicht/Beratung bei Krankenhausverlegungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags

11 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

11 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

02.12.2018, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


01.12.2017, 01:24

Sehr geehrte Abonenntinnen und Abonennten,

ich bitte um Ihre Mithilfe.

Wie würden Sie sich wohl aufgehoben fühlen in dieser medizinischen Erneuerung/Besserung?

Sollen die zuständigen Ärzte sowohl telefonisch in ihrer Praxis als auch über einen Pager informiert werden über alle oder spezielle Verlegungen,
damit diese praxisübergreifend über das Notwendige Wohl ihrer Patienten aufgeklärt sind und informiert bevor der Arztbericht herein flattert,
weil die Hausärzte, nicht selten Internisten oder irre ich mich in diesem Punkt,
auch bestimmte wichtige Details nochmals untermauern müssen,
bei sehr signifikanten medizinischen Maßnahmen?!!!

Wie denken Sie als betroffenes Klientel darüber?


29.12.2016, 04:42

Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,

ich frage mich, ob ein Gesetz einer zentral überwachten 24-Stunden-Meldepflicht/Beratung bei Krankenhausverlegungen richtig verstanden wird und ob es dabei verschiedene Gestaltungen gibt und auch die Frage, ob man sich einschreiben kann für das Inkraftsetzen eines solchen Gesetzes. Ich habe in meiner Therapie den Krisenplan und die Liste für Warnzeichen für einen Rückfall kennengelernt, aber ob ich davon wirklich Nutzen ziehe, ist mir nicht klar. Und ich frage mich, warum Notfallpläne oder warum nicht?

Ob ich bei meiner Frage einfach nur verwirrt bin, weiß ich gerade auch nicht.

Es ist nur auffällig, daß nicht alle Patienten tatsächlich Patientenbedarf haben.

Weitere Meinungen hierzu könnten hilfreich sein oder auch Tipps und Ratschläge, die nicht immer Schläge sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Daria Zagorski
die Petentin


23.05.2016, 17:02

Korrektur der Anrede


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Frau Ministerin für Gesundheit,
sehr geehrter Herr Minister für Gesundheit,
Die Petition möge bitte in Kraft treten für ein Gesetz für eine zentral überwachte 24-Stunden-Meldepflicht bei Krankenhausverlegungen innerhalb und außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung gegenüber einer Stelle, die dafür eingerichtet werden soll, damit es nicht zu nicht empfehlenswerten oder tödlichen Verlegungen kommt bzw. besser über das Risiko beraten wird und auch Entscheidungsträger wie zum Beispiel Angehörige oder Betreuer, ob gesetzlich oder ehrenamtlich miteinbezogen werden.
Das Gesetz soll anfänglich in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten, wo der Fall meines Vater stattfand und Zug um Zug auch auf die anderen Bundesländer und bestensfalls und mindestens auf die gesamte EU konkretisiert werden. Jeder Mensch, ob straffällig oder nicht ist wichtig im Lebensnetzwerk.
Ferner muß per Krankenaktenprotokoll der Zustand des Patienten implizit und explizit protokolliert bei Verlegung mitgegeben bzw. auf dem schnellsten Wege nachgereicht werden, notfalls digital. Hierfür wäre eine digitale Struktur sinnvoll, wofür die technischen bisherigen Erfindungen ausreichen sollten. Im Idealfall ist das digitale Protokoll schon vor Ort abrufbar vor Eintreffen des Patienten. Es sollte jederzeit, überall und von jedem Medizinisch Befugten Einsicht möglich sein, auch in den kompletten Medizinischen Werdegang des Patienten und das Widerspruchsrecht von Patient und dem beigeordneten oder gewählten Fürsprecher oder Betreuer des Patienten muß unberührt bleiben bis zum letztmöglichen Entscheidungsmoment, falls der Behandlungseingriff und die -Erlaubnis nicht eindeutig sind für Grünes Licht.



18.05.2016, 22:20

Titeländerung


Neuer Titel: Für das Gesetz einer zentral überwachten 24-Stunden-Meldepflicht/Beratung bei Krankenhausverlegungen



17.05.2016, 06:46

Titeländerung


Neuer Titel: Für das Gesetz für eine einer zentral überwachte überwachten 24-Stunden-Meldepflicht/Beratung bei Krankenhausverlegungen



17.05.2016, 06:32

Grund der Änderung ist das Krankenaktenprotokoll sowie die Berücksichtigung der Widerspruchsmöglichkeit und die Umsetzung dessen auf digitalem Niveau.

Viele Menschen und Patienten mögen dem wohl widersprechen, da sie ungern als Gläserner Patient behandelt und gesehen werden wollen, doch wir können nicht von der Wirtschaft TRANSPARENZ VERLANGEN UND ERWARTEN und SELBST EIN VERSTECKSPIEL im ERNSTFALL veranstalten wollen.

Jeder seriöse Mediziner unterliegt dem Hippokratischen Eid und der Schweigepflicht bis zur notwendigen Änderung solcher.

Das natürliche Schamgefühl ist immer gut, ehrlich und aufrichtig.


Neuer Petitionstext: Die Petition möge bitte in Kraft treten für ein Gesetz für eine zentral überwachte 24-Stunden-Meldepflicht bei Krankenhausverlegungen innerhalb und außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung gegenüber einer Stelle, die dafür eingerichtet werden soll, damit es nicht zu nicht empfehlenswerten oder tödlichen Verlegungen kommt bzw. besser über das Risiko beraten wird und auch Entscheidungsträger wie zum Beispiel Angehörige oder Betreuer, ob gesetzlich oder ehrenamtlich miteinbezogen werden.
Das Gesetz soll anfänglich in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten, wo der Fall meines Vater stattfand und Zug um Zug auch auf die anderen Bundesländer und bestensfalls und mindestens auf die gesamte EU konkretisiert werden. Jeder Mensch, ob straffällig oder nicht ist wichtig im Lebensnetzwerk.
Ferner muß per Krankenaktenprotokoll der Zustand des Patienten implizit und explizit protokolliert bei Verlegung mitgegeben bzw. auf dem schnellsten Wege nachgereicht werden, notfalls digital. Hierfür wäre eine digitale Struktur sinnvoll, wofür die technischen bisherigen Erfindungen ausreichen sollten. Im Idealfall ist das digitale Protokoll schon vor Ort abrufbar vor Eintreffen des Patienten. Es sollte jederzeit, überall und von jedem Medizinisch Befugten Einsicht möglich sein, auch in den kompletten Medizinischen Werdegang des Patienten und das Widerspruchsrecht von Patient und dem beigeordneten oder gewählten Fürsprecher oder Betreuer des Patienten muß unberührt bleiben bis zum letztmöglichen Entscheidungsmoment, falls der Behandlungseingriff und die -Erlaubnis nicht eindeutig sind für Grünes Licht.



14.05.2016, 01:10

Ich habe noch einen letzten Absatz eingefügt in die Beschreibung, weil die Schrittfolge auch wichtig ist und auch hier ein Umsetzungsanspruch besteht.


Neuer Petitionstext: Die Petition möge bitte in Kraft treten für ein Gesetz für eine zentral überwachte 24-Stunden-Meldepflicht bei Krankenhausverlegungen innerhalb und außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung gegenüber einer Stelle, die dafür eingerichtet werden soll, damit es nicht zu nicht empfehlenswerten oder tödlichen Verlegungen kommt bzw. besser über das Risiko beraten wird und auch Entscheidungsträger wie zum Beispiel Angehörige oder Betreuer, ob gesetzlich oder ehrenamtlich miteinbezogen werden.
Das Gesetz soll anfänglich in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten, wo der Fall meines Vater stattfand und Zug um Zug auch auf die anderen Bundesländer und bestensfalls und mindestens auf die gesamte EU konkretisiert werden. Jeder Mensch, ob straffällig oder nicht ist wichtig im Lebensnetzwerk.



13.05.2016, 03:29

Die Änderung betrifft jetzt die Petition als Neues Gesetz.


Neuer Titel: Für Gesetz für eine zentral überwachte 24-Stunden-Meldepflicht/Beratung bei Krankenhausverlegungen


Neuer Petitionstext: Die Petition möge bitte in Kraft treten für ein Gesetz für eine zentral überwachte 24-Stunden-Meldepflicht bei Krankenhausverlegungen innerhalb und außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung gegenüber einer Stelle, die dafür eingerichtet werden soll, damit es nicht zu nicht empfehlenswerten oder tödlichen Verlegungen kommt bzw. besser über das Risiko beraten wird und auch Entscheidungsträger wie zum Beispiel Angehörige oder Betreuer, ob gesetzlich oder ehrenamtlich miteinbezogen werden.



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