17.05.2016, 06:32
Grund der Änderung ist das Krankenaktenprotokoll sowie die Berücksichtigung der Widerspruchsmöglichkeit und die Umsetzung dessen auf digitalem Niveau.
Viele Menschen und Patienten mögen dem wohl widersprechen, da sie ungern als Gläserner Patient behandelt und gesehen werden wollen, doch wir können nicht von der Wirtschaft TRANSPARENZ VERLANGEN UND ERWARTEN und SELBST EIN VERSTECKSPIEL im ERNSTFALL veranstalten wollen.
Jeder seriöse Mediziner unterliegt dem Hippokratischen Eid und der Schweigepflicht bis zur notwendigen Änderung solcher.
Das natürliche Schamgefühl ist immer gut, ehrlich und aufrichtig.
Neuer Petitionstext: Die Petition möge bitte in Kraft treten für ein Gesetz für eine zentral überwachte 24-Stunden-Meldepflicht bei Krankenhausverlegungen innerhalb und außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung gegenüber einer Stelle, die dafür eingerichtet werden soll, damit es nicht zu nicht empfehlenswerten oder tödlichen Verlegungen kommt bzw. besser über das Risiko beraten wird und auch Entscheidungsträger wie zum Beispiel Angehörige oder Betreuer, ob gesetzlich oder ehrenamtlich miteinbezogen werden.
Das Gesetz soll anfänglich in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten, wo der Fall meines Vater stattfand und Zug um Zug auch auf die anderen Bundesländer und bestensfalls und mindestens auf die gesamte EU konkretisiert werden. Jeder Mensch, ob straffällig oder nicht ist wichtig im Lebensnetzwerk.
Ferner muß per Krankenaktenprotokoll der Zustand des Patienten implizit und explizit protokolliert bei Verlegung mitgegeben bzw. auf dem schnellsten Wege nachgereicht werden, notfalls digital. Hierfür wäre eine digitale Struktur sinnvoll, wofür die technischen bisherigen Erfindungen ausreichen sollten. Im Idealfall ist das digitale Protokoll schon vor Ort abrufbar vor Eintreffen des Patienten. Es sollte jederzeit, überall und von jedem Medizinisch Befugten Einsicht möglich sein, auch in den kompletten Medizinischen Werdegang des Patienten und das Widerspruchsrecht von Patient und dem beigeordneten oder gewählten Fürsprecher oder Betreuer des Patienten muß unberührt bleiben bis zum letztmöglichen Entscheidungsmoment, falls der Behandlungseingriff und die -Erlaubnis nicht eindeutig sind für Grünes Licht.