29.12.2016, 04:42
Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,
ich frage mich, ob ein Gesetz einer zentral überwachten 24-Stunden-Meldepflicht/Beratung bei Krankenhausverlegungen richtig verstanden wird und ob es dabei verschiedene Gestaltungen gibt und auch die Frage, ob man sich einschreiben kann für das Inkraftsetzen eines solchen Gesetzes. Ich habe in meiner Therapie den Krisenplan und die Liste für Warnzeichen für einen Rückfall kennengelernt, aber ob ich davon wirklich Nutzen ziehe, ist mir nicht klar. Und ich frage mich, warum Notfallpläne oder warum nicht?
Ob ich bei meiner Frage einfach nur verwirrt bin, weiß ich gerade auch nicht.
Es ist nur auffällig, daß nicht alle Patienten tatsächlich Patientenbedarf haben.
Weitere Meinungen hierzu könnten hilfreich sein oder auch Tipps und Ratschläge, die nicht immer Schläge sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Daria Zagorski
die Petentin