08.11.2011, 18:45
Anhang hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Vor dem Hintergrund der in der Begründung genannten Situation möge der Augsburger Stadtrat beschließen, dass sich die Stadt Augsburg mit Nachdruck dafür einsetzt, dass:
1. in Augsburg alle großen Unterkünfte mit Lagercharakter geschlossen und durch kleinere Unterkünfte mit Wohncharakter (kleine, abgeschlossene Wohneinheiten, die Selbstorganisation und -verantwortung ermöglichen – wie beispielsweise in der Windprechtstraße) ersetzt werden. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Calmbergstraße wird spätestens zum 31.12.2012 geschlossen.
2. die Mindeststandards nach Leitlinie des bayerischen Sozialministeriums vom 1. März 2010 für alle Unterkünfte in Augsburg als verbindlich erklärt und weiterentwickelt werden. Grundlage für die Weiterentwicklung können die Richtlinien von Tür an Tür sein.
Alle Unterkünfte werden regelmäßig auf die Einhaltung dieser Leitlinie hin überprüft. Die Überprüfungsergebnisse sind öffentlich zu machen. Weiterhin setzt sich der Stadtrat in der Zukunft dafür ein, dass die Richtlinie 2003/9/EGii 2003/9/EG verpflichtend umgesetzt wird, die die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerber_innen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt.
3. Die Stadt Augsburg setzt sich in Zukunft dafür ein, dass das bisherige System der staatlichen Unterbringung in Regierungsverantwortung zugunsten eines dezentralen Unterbringungsangebotes in Eigenverantwortung der kreisfreien Städte und Landkreise in Schwaben ersetzt wird (siehe Konzeptpapier des Landkreises Coburgiii). Die Stadt Augsburg sucht zu diesem Zweck den Kontakt und die Kommunikation mit anderen Städten und Gemeinden.
4. Flüchtlinge aus staatlichen Unterkünften, die eine Privatwohnung suchen, benötigen Unterstützung und sollten in das bestehende städtische „Wohnhilfeprojekt“, unter Einbeziehung von Freiwilligen integriert werden. Die Stadt Augsburg finanziert hauptamtliche Unterstützung von Wohnungssuchenden mit und ohne Migrationshintergrund. Als Orientierungshilfe dienen hierfür Erfahrungen des Augsburger Wohnbüros, das bis Ende der 90ger Jahre diese Aufgabe übernahm sowie die ‚Save-Me-Kampagne' in München.
5. Die Stadt Augsburg gewährt im Rahmen ihres Ermessens Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch für Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis und stellt ansonsten ausreichend Mittel der Armutsprävention zu Verfügung, um Personen, die keinen Zugang zu diesen Leistungen bekommen können, ausreichend zu unterstützen.
6. Die Bauplanungen der Stadt müssen Flüchtlingswohnungen langfristig vorsehen. Bei Neubauplanungen und im sozialen Wohnungsbau ist die Einbeziehung von Minderheiten, wie die der Flüchtlinge, verpflichtend. Flüchtlingen muss grundsätzlich der Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Für die Trägerschaft von Sammelunterkünften soll das Subsidiaritätsprinzip gelten, d.h. gemeinnützige oder kommunale Trägerschaft sollen staatlicher Trägerschaft vorgezogen werden.
Augsburger Forum Flucht und Asyl
07.11.2011
Anhang:
Bayerische Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen von Tür an Tür von 1996 unter: thourl.de/15
Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten unter www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_9_eg.html.
Infos zum Coburger Modell unter www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/das-coburger-modell.html.
Infos über das Augsburger Wohnbüro unter tuer-an-tuer.de/tuer-an-tuer-wohnprojekte
‚Save me – eine Stadt sagt ja‘ unter www.save-me-muenchen.de/