Region: Augsburg
Bild der Petition Für eine menschenwürdige, kommunale Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Augsburg
Minderheitenschutz

Für eine menschenwürdige, kommunale Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Augsburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat Augsburg

545 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

545 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


08.11.2011, 18:47

Anhang hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Vor dem Hintergrund der in der Begründung genannten Situation möge der Augsburger Stadtrat beschließen, dass sich die Stadt Augsburg mit Nachdruck dafür einsetzt, dass:


1. in Augsburg alle großen Unterkünfte mit Lagercharakter geschlossen und durch kleinere Unterkünfte mit Wohncharakter (kleine, abgeschlossene Wohneinheiten, die Selbstorganisation und -verantwortung ermöglichen – wie beispielsweise in der Windprechtstraße) ersetzt werden. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Calmbergstraße wird spätestens zum 31.12.2012 geschlossen.


2. die Mindeststandards nach Leitlinie des bayerischen Sozialministeriums vom 1. März 2010 für alle Unterkünfte in Augsburg als verbindlich erklärt und weiterentwickelt werden. Grundlage für die Weiterentwicklung können die Richtlinien von Tür an Tür sein.


Alle Unterkünfte werden regelmäßig auf die Einhaltung dieser Leitlinie hin überprüft. Die Überprüfungsergebnisse sind öffentlich zu machen. Weiterhin setzt sich der Stadtrat in der Zukunft dafür ein, dass die Richtlinie 2003/9/EG verpflichtend umgesetzt wird, die die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerber_innen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt.


3. Die Stadt Augsburg setzt sich in Zukunft dafür ein, dass das bisherige System der staatlichen Unterbringung in Regierungsverantwortung zugunsten eines dezentralen Unterbringungsangebotes in Eigenverantwortung der kreisfreien Städte und Landkreise in Schwaben ersetzt wird (siehe Konzeptpapier des Landkreises Coburgiii). Die Stadt Augsburg sucht zu diesem Zweck den Kontakt und die Kommunikation mit anderen Städten und Gemeinden.


4. Flüchtlinge aus staatlichen Unterkünften, die eine Privatwohnung suchen, benötigen Unterstützung und sollten in das bestehende städtische „Wohnhilfeprojekt“, unter Einbeziehung von Freiwilligen integriert werden. Die Stadt Augsburg finanziert hauptamtliche Unterstützung von Wohnungssuchenden mit und ohne Migrationshintergrund. Als Orientierungshilfe dienen hierfür Erfahrungen des Augsburger Wohnbüros, das bis Ende der 90ger Jahre diese Aufgabe übernahm sowie die ‚Save-Me-Kampagne' in München.


5. Die Stadt Augsburg gewährt im Rahmen ihres Ermessens Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch für Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis und stellt ansonsten ausreichend Mittel der Armutsprävention zu Verfügung, um Personen, die keinen Zugang zu diesen Leistungen bekommen können, ausreichend zu unterstützen.


6. Die Bauplanungen der Stadt müssen Flüchtlingswohnungen langfristig vorsehen. Bei Neubauplanungen und im sozialen Wohnungsbau ist die Einbeziehung von Minderheiten, wie die der Flüchtlinge, verpflichtend. Flüchtlingen muss grundsätzlich der Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Für die Trägerschaft von Sammelunterkünften soll das Subsidiaritätsprinzip gelten, d.h. gemeinnützige oder kommunale Trägerschaft sollen staatlicher Trägerschaft vorgezogen werden.


Augsburger Forum Flucht und Asyl


07.11.2011



Anhang:


Bayerische Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen von Tür an Tür von 1996 unter: thourl.de/15


Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten unter www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_9_eg.html


Infos zum Coburger Modell unter www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/das-coburger-modell.html.
href="http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/das-coburger-modell.html" rel="nofollow">www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/das-coburger-modell.html


Infos über das Augsburger Wohnbüro unter tuer-an-tuer.de/tuer-an-tuer-wohnprojekte


‚Save me – eine Stadt sagt ja‘ unter www.save-me-muenchen.de/


08.11.2011, 18:46

Anhang hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Vor dem Hintergrund der in der Begründung genannten Situation möge der Augsburger Stadtrat beschließen, dass sich die Stadt Augsburg mit Nachdruck dafür einsetzt, dass:


1. in Augsburg alle großen Unterkünfte mit Lagercharakter geschlossen und durch kleinere Unterkünfte mit Wohncharakter (kleine, abgeschlossene Wohneinheiten, die Selbstorganisation und -verantwortung ermöglichen – wie beispielsweise in der Windprechtstraße) ersetzt werden. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Calmbergstraße wird spätestens zum 31.12.2012 geschlossen.


2. die Mindeststandards nach Leitlinie des bayerischen Sozialministeriums vom 1. März 2010 für alle Unterkünfte in Augsburg als verbindlich erklärt und weiterentwickelt werden. Grundlage für die Weiterentwicklung können die Richtlinien von Tür an Tür sein.


Alle Unterkünfte werden regelmäßig auf die Einhaltung dieser Leitlinie hin überprüft. Die Überprüfungsergebnisse sind öffentlich zu machen. Weiterhin setzt sich der Stadtrat in der Zukunft dafür ein, dass die Richtlinie 2003/9/EG verpflichtend umgesetzt wird, die die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerber_innen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt.


3. Die Stadt Augsburg setzt sich in Zukunft dafür ein, dass das bisherige System der staatlichen Unterbringung in Regierungsverantwortung zugunsten eines dezentralen Unterbringungsangebotes in Eigenverantwortung der kreisfreien Städte und Landkreise in Schwaben ersetzt wird (siehe Konzeptpapier des Landkreises Coburgiii). Die Stadt Augsburg sucht zu diesem Zweck den Kontakt und die Kommunikation mit anderen Städten und Gemeinden.


4. Flüchtlinge aus staatlichen Unterkünften, die eine Privatwohnung suchen, benötigen Unterstützung und sollten in das bestehende städtische „Wohnhilfeprojekt“, unter Einbeziehung von Freiwilligen integriert werden. Die Stadt Augsburg finanziert hauptamtliche Unterstützung von Wohnungssuchenden mit und ohne Migrationshintergrund. Als Orientierungshilfe dienen hierfür Erfahrungen des Augsburger Wohnbüros, das bis Ende der 90ger Jahre diese Aufgabe übernahm sowie die ‚Save-Me-Kampagne' in München.


5. Die Stadt Augsburg gewährt im Rahmen ihres Ermessens Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch für Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis und stellt ansonsten ausreichend Mittel der Armutsprävention zu Verfügung, um Personen, die keinen Zugang zu diesen Leistungen bekommen können, ausreichend zu unterstützen.


6. Die Bauplanungen der Stadt müssen Flüchtlingswohnungen langfristig vorsehen. Bei Neubauplanungen und im sozialen Wohnungsbau ist die Einbeziehung von Minderheiten, wie die der Flüchtlinge, verpflichtend. Flüchtlingen muss grundsätzlich der Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Für die Trägerschaft von Sammelunterkünften soll das Subsidiaritätsprinzip gelten, d.h. gemeinnützige oder kommunale Trägerschaft sollen staatlicher Trägerschaft vorgezogen werden.


Augsburger Forum Flucht und Asyl


07.11.2011



Anhang:


Bayerische Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen von Tür an Tür von 1996 unter: thourl.de/15


Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten unter www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_9_eg.html.
href="http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_9_eg.html" rel="nofollow">www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_9_eg.html


Infos zum Coburger Modell unter www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/das-coburger-modell.html.


Infos über das Augsburger Wohnbüro unter tuer-an-tuer.de/tuer-an-tuer-wohnprojekte


‚Save me – eine Stadt sagt ja‘ unter www.save-me-muenchen.de/


08.11.2011, 18:45

Anhang hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Vor dem Hintergrund der in der Begründung genannten Situation möge der Augsburger Stadtrat beschließen, dass sich die Stadt Augsburg mit Nachdruck dafür einsetzt, dass:


1. in Augsburg alle großen Unterkünfte mit Lagercharakter geschlossen und durch kleinere Unterkünfte mit Wohncharakter (kleine, abgeschlossene Wohneinheiten, die Selbstorganisation und -verantwortung ermöglichen – wie beispielsweise in der Windprechtstraße) ersetzt werden. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Calmbergstraße wird spätestens zum 31.12.2012 geschlossen.


2. die Mindeststandards nach Leitlinie des bayerischen Sozialministeriums vom 1. März 2010 für alle Unterkünfte in Augsburg als verbindlich erklärt und weiterentwickelt werden. Grundlage für die Weiterentwicklung können die Richtlinien von Tür an Tür sein.


Alle Unterkünfte werden regelmäßig auf die Einhaltung dieser Leitlinie hin überprüft. Die Überprüfungsergebnisse sind öffentlich zu machen. Weiterhin setzt sich der Stadtrat in der Zukunft dafür ein, dass die Richtlinie 2003/9/EGii 2003/9/EG verpflichtend umgesetzt wird, die die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerber_innen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt.


3. Die Stadt Augsburg setzt sich in Zukunft dafür ein, dass das bisherige System der staatlichen Unterbringung in Regierungsverantwortung zugunsten eines dezentralen Unterbringungsangebotes in Eigenverantwortung der kreisfreien Städte und Landkreise in Schwaben ersetzt wird (siehe Konzeptpapier des Landkreises Coburgiii). Die Stadt Augsburg sucht zu diesem Zweck den Kontakt und die Kommunikation mit anderen Städten und Gemeinden.


4. Flüchtlinge aus staatlichen Unterkünften, die eine Privatwohnung suchen, benötigen Unterstützung und sollten in das bestehende städtische „Wohnhilfeprojekt“, unter Einbeziehung von Freiwilligen integriert werden. Die Stadt Augsburg finanziert hauptamtliche Unterstützung von Wohnungssuchenden mit und ohne Migrationshintergrund. Als Orientierungshilfe dienen hierfür Erfahrungen des Augsburger Wohnbüros, das bis Ende der 90ger Jahre diese Aufgabe übernahm sowie die ‚Save-Me-Kampagne' in München.


5. Die Stadt Augsburg gewährt im Rahmen ihres Ermessens Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch für Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis und stellt ansonsten ausreichend Mittel der Armutsprävention zu Verfügung, um Personen, die keinen Zugang zu diesen Leistungen bekommen können, ausreichend zu unterstützen.


6. Die Bauplanungen der Stadt müssen Flüchtlingswohnungen langfristig vorsehen. Bei Neubauplanungen und im sozialen Wohnungsbau ist die Einbeziehung von Minderheiten, wie die der Flüchtlinge, verpflichtend. Flüchtlingen muss grundsätzlich der Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Für die Trägerschaft von Sammelunterkünften soll das Subsidiaritätsprinzip gelten, d.h. gemeinnützige oder kommunale Trägerschaft sollen staatlicher Trägerschaft vorgezogen werden.


Augsburger Forum Flucht und Asyl


07.11.2011



Anhang:


Bayerische Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen von Tür an Tür von 1996 unter: thourl.de/15


Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten unter www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_9_eg.html.


Infos zum Coburger Modell unter www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/das-coburger-modell.html.


Infos über das Augsburger Wohnbüro unter tuer-an-tuer.de/tuer-an-tuer-wohnprojekte


‚Save me – eine Stadt sagt ja‘ unter www.save-me-muenchen.de/


08.11.2011, 18:43

Anhang hinzugefügt
Neuer Petitionstext: Vor dem Hintergrund der in der Begründung genannten Situation möge der Augsburger Stadtrat beschließen, dass sich die Stadt Augsburg mit Nachdruck dafür einsetzt, dass:


1. in Augsburg alle großen Unterkünfte mit Lagercharakter geschlossen und durch kleinere Unterkünfte mit Wohncharakter (kleine, abgeschlossene Wohneinheiten, die Selbstorganisation und -verantwortung ermöglichen – wie beispielsweise in der Windprechtstraße) ersetzt werden. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Calmbergstraße wird spätestens zum 31.12.2012 geschlossen.


2. die Mindeststandards nach Leitlinie des bayerischen Sozialministeriums vom 1. März 2010 für alle Unterkünfte in Augsburg als verbindlich erklärt und weiterentwickelt werden. Grundlage für die Weiterentwicklung können die Richtlinien von Tür an Tür sein.
sein.


Alle Unterkünfte werden regelmäßig auf die Einhaltung dieser Leitlinie hin überprüft. Die Überprüfungsergebnisse sind öffentlich zu machen. Weiterhin setzt sich der Stadtrat in der Zukunft dafür ein, dass die Richtlinie 2003/9/EG 2003/9/EGii verpflichtend umgesetzt wird, die die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerber_innen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt.


3. Die Stadt Augsburg setzt sich in Zukunft dafür ein, dass das bisherige System der staatlichen Unterbringung in Regierungsverantwortung zugunsten eines dezentralen Unterbringungsangebotes in Eigenverantwortung der kreisfreien Städte und Landkreise in Schwaben ersetzt wird (siehe Konzeptpapier des Landkreises Coburg ). Coburgiii). Die Stadt Augsburg sucht zu diesem Zweck den Kontakt und die Kommunikation mit anderen Städten und Gemeinden.


4. Flüchtlinge aus staatlichen Unterkünften, die eine Privatwohnung suchen, benötigen Unterstützung und sollten in das bestehende städtische „Wohnhilfeprojekt“, unter Einbeziehung von Freiwilligen integriert werden. Die Stadt Augsburg finanziert hauptamtliche Unterstützung von Wohnungssuchenden mit und ohne Migrationshintergrund. Als Orientierungshilfe dienen hierfür Erfahrungen des Augsburger Wohnbüros , Wohnbüros, das bis Ende der 90ger Jahre diese Aufgabe übernahm sowie die ‚Save-Me-Kampagne‘ ‚Save-Me-Kampagne' in München.


5. Die Stadt Augsburg gewährt im Rahmen ihres Ermessens Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch für Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und stellt ansonsten ausreichend Mittel der Armutsprävention zu Verfügung, um Personen, die keinen Zugang zu diesen Leistungen bekommen können, ausreichend zu unterstützen.


6. Die Bauplanungen der Stadt müssen Flüchtlingswohnungen langfristig vorsehen. Bei Neubauplanungen und im sozialen Wohnungsbau ist die Einbeziehung von Minderheiten, wie die der Flüchtlinge, verpflichtend. Flüchtlingen muss grundsätzlich der Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Für die Trägerschaft von Sammelunterkünften soll das Subsidiaritätsprinzip gelten, d.h. gemeinnützige oder kommunale Trägerschaft sollen staatlicher Trägerschaft vorgezogen werden.


Augsburger Forum Flucht und Asyl


07.11.2011



Anhang:


Bayerische Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen von Tür an Tür von 1996 unter: thourl.de/15


Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten unter www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_9_eg.html.


Infos zum Coburger Modell unter www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressebericht/items/das-coburger-modell.html.


Infos über das Augsburger Wohnbüro unter tuer-an-tuer.de/tuer-an-tuer-wohnprojekte


‚Save me – eine Stadt sagt ja‘ unter www.save-me-muenchen.de/ Neue Begründung: Nach wie vor ist die Unterbringungssituation für Flüchtlinge in Schwaben, insbesondere in Augsburg, in weiten Teilen unzureichend und menschenunwürdig. Die Lage hat sich aktuell weiter verschlechtert



- durch
- durch eine deutliche Reduzierung der vorhandenen Unterkunftsplätze in Schwaben in den vergangenen Jahren, in der falschen Annahme weiterhin sinkender Asyl-bewerber_innenzahlen


- aufgrund
- aufgrund eines seit 2007/2008 wieder ansteigende Flüchtlingsaufkommen insbesondere aus Kriegsgebieten wie Somalia, Irak, Syrien, Libyen und Afghanistan


- durch
- durch die damit verbundene Vollbelegung der Unterkünfte in Schwaben, die zu einer spürbar zunehmenden Enge und wachsendem Stress in den Unterkünften geführt hat


- durch
- durch eine weitere Reduzierung der verfügbaren Plätze aufgrund geplanter, weiterer Schließungen, wie der der ehemaligen Flakkaserne in der Neusässer Straße in Augsburg


- durch
durch die immer katastrophaler werdenden Zustände in der nicht zu angemessenen Kosten sanierbaren Gemeinschaftsunterkunft Calmbergstraße


- durch
- durch eine fehlende gesetzliche Verpflichtung der Städte und Landkreise in Schwaben, die zu wenige oder gar keine Flüchtlinge aufnehmen, Verantwortung für die Unterbringung von Asylsuchenden zu übernehmen


- durch
- durch fehlende verpflichtende Mindeststandards für alle Gemeinschaftsunterkünfte in Bayern


Vor dem Hintergrund dieser Situation möge der Augsburger Stadtrat beschließen, dass sich die Stadt Augsburg mit Nachdruck dafür einsetzt.


Augsburg, den 07. 11. 2011 Bayern


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