19.12.2024, 00:03
Auf unseren Antrag vom 16.10.24 hat das Landratsamt Tübingen in einem Bescheid vom 10.12.24 signalisiert, dass die Verkürzung der Einreisesperre von 30 auf 6 Monate möglich ist.
Es weihnachtet ein wenig, oder: Was lange währt, wird vielleicht am Ende gut. Nachdem wir am 16.10.24 den Antrag auf Aufhebung des Einreiseverbots mit dem Ziel der Zulassung der Fortsetzung der Ausbildung für die Georgierin Megi P. und ihre Kinder bei der Ausländerbehörde Landkreis Tübingen gestellt hatten, erhielten wir bereits am 6.11. von hoher Stelle die Auskunft, dass ein Bescheid ergangen sei, der bereits dem Mössinger OB Michael Bulander zur Kenntnis gegeben worden sei. Nach weiteren mehrmaligen Versprechungen, die nicht ganz der Wahrheit entsprachen, kam der Bescheid schließlich am 18.12. in unserem Briefkasten an.
Zunächst die gute Nachricht: Das Landratsamt beabsichtigt, den Antrag zwar der Form nach abzulehnen, jedoch die Einreisesperre von Megi P. und ihren Kindern von 30 auf 6 Monate ab dem Tag der Abschiebung (12.9.24) zu reduzieren. Doch es wurde vorerst nur ein Anhörungsverfahren eröffnet, zu dem bis 12.1.25 eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Erst danach wird eine Entscheidung getroffen. Wenn die Entscheidung so fallen würde, könnte Megi mit ihren Kindern ab dem 12. März 2025 wieder einreisen - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind. Diese sind im Wesentlichen:
- es muss ein Visumantrag bei der Deutschen Botschaft gestellt werden
- damit der Visumantrag angenommen wird, muss Wohnraum vorhanden sein - hierfür brauchen wir sicher die Mithilfe der befreundeten Familien und der Mössinger Bürgerschaft
- insgesamt muss der Nachweis der vollständigen Lebensunterhaltssicherung erbracht werden - es ist zu erwarten, dass dies auf der Basis eines Ausbildungslohns allein nicht erreichbar ist
- aller Wahrscheinlichkeit nach müssen vor Erteilung des Visums auch noch die Kosten für die (sinnlose...) Abschiebung bezahlt worden sein
Wir gehen davon aus, dass das Visumverfahren eine gewisse Zeit dauern wird und Schwierigkeiten mit sich bringen wird, werden aber alles dafür tun, damit die Wiedereinreise spätestens zum Beginn des nächsten Ausbildungs- und Schuljahrs möglich sein wird. Der Ausbildungsbetrieb hat bereits signalisiert, dass eine Wiederaufnahme von Megi gerne unterstützt wird.
Der Bescheid des Landratsamts kann auf Anfrage bei info@menschen-rechte-tue.org in anonymisierter Form eingesehen werden.
Bitte helfen Sie mit einer Spende: Wir gehen davon aus, dass für das Erreichen der Wiedereinreise auch mehrere tausend Euro für Visum, Reisekosten, Abschiebungskosten usw. gebraucht werden. Wir freuen uns daher über kleine und große Spenden auf unser Konto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
Volksbank in der Region
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02
BIC: GENODES1VBH
ggf. Verwendungszweck: Ausbildung statt Abschiebung - MegiP
Wir sammeln auch weiter Unterschriften für die Petition "Für die sofortige Fortsetzung der Ausbildung"
openpetition.de/MegiP