04.07.2014, 12:16
Sehr geehrte Unterzeichner der Petition für die Beibehaltung der Hochbegabtenzüge in Baden-Württemberg,
seit längerem haben Sie nichts von der Petition gehört, die wir im Januar 2014 im Kultusministerium eingereicht haben. Damals erhielten wir die Antwort, dass nicht daran gedacht werde, die Hochbegabtenzüge einzustellen.
Das hat uns nur teilweise beruhigt. Deshalb sind wir weiter am Ball.
Aktuell gibt es an verschiedenen Standorten von Hochbegabtenzügen, vor allem in kleineren Städten, das Problem, dass die Schülerzahlen, die für Eingangsklassen gemeldet sind, nicht die geforderten 16 erreichen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, kommen diese Klassen nicht zustande. Da macht das Kultusministerium keine Ausnahmen.
Besonders betroffen sind davon besonders Rottweil und Lahr, soweit wir das wissen. In beiden Städten kommt hinzu, dass die Infrastruktur des ÖPNV es für Schüler schwer macht, ihre Schule problemlos zu erreichen. Für manche Eltern ist das ein KO-Kriterium gegen den Hochbegabtenzug.
Unsere Bitte deshalb, machen Sie sich an Ihrem Schulort in Baden-Württemberg schlau und sprechen eventuell die Eltern von getesteten hochbegabten Schülern an, ob der Zug für sie nicht doch in Frage kommt und was noch zu regeln wäre.
Die Klassengrößenzahl von 16 gilt für alle Klassen an Baden-Württembergischen Gymnasien als Minimalzahl, eben auch für Hochbegabte. Halten Sie es für durchsetzbar, per neuer Petition vom Kultusminister und vom Kultusministerium eine kleinere Zahl für Hochbegabtenklassen zu fordern?
Beste Grüße
Dieter E. Gellermann
18.01.2014, 09:39
Liebe Unterzeichner der Petition zum Erhalt der Petition zum Erhalt der Hochbegabtenzüge (HBZ) in Baden-Württemberg,
beim letzten Posting haben sich kleine Fehler eingeschlichen. Damit Sie den "richtigen" Wortlaut erhalten, hier nochmals der Text mit Korrekturen:
Vier Vertreterinnen und Vertreter der Petenten sprachen 45 Minuten mit vier Vertretern des Kultusministeriums. Das Treffen war informativ und offen. Die Ministeriumsvertreter lobten das Vorgehen bei der Petition. Sie bemerkten auch, dass der Status so genauer beschrieben werden konnte.
Am gleichen Tag hat Kultusminister Stoch alle Eltern von Kindern an Hochbegabtenzügen einen Brief verschickt, in dem der Fortbestand der HBZ ohne Kürzung versprochen wurde. Im Lauf der nächsten zwei Jahre wird der Schulversuch weitergeführt und im Juli 2015 soll eine neue Evaluierung stattfinden. Frühestens dann ist es möglich, über die Verankerung von HBZ in den Schulgesetzen zu befinden.
Das Schreiben an die Eltern liegt den Initiatoren dieser Petition vor und kann als PDF-Datei über deg@d-e-g.de angefordert werden. Die Initiatoren versprachen, weiter am Ball zu bleiben.
17.01.2014, 18:15
Vier Vertreterinnen und Vertreter der Petenten sprachen 45 Minuten mit vier Vertretern des Kultusministeriums. Das Treffen war informativ und offen. Die Ministeriumsvertreter lobten das Vorgehen bei der Petition. Sie bemerkten auch, dass der Status so genauer beschrieben werden konnte.
Am gleichen Tag hat Kultusminister Stoch alle Eltern von Kindern an Hochbegabtenzügen verschickt, in dem der Fortbestand der HBZ ohne Kürzung versprochen wurde. Im Lauf der nächsten zwei Jahre wird der Schulversuch weitergeführt und im Juli 2015 soll eine neue Evaluierung stattfinden. Frühestens dann ist es möglich, über die Verankerung von BHZ in den Schulgesetzen zu befinden.
Das Schreiben an die Eltern liegt den Initiatoren dieser Petition vor und kann als PDF-Datei angefordert werden. Die Initiatoren versprachen, weiter am Ball zu bleiben.
15.01.2014, 12:36
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Petition,
eine Unterschriftenaktion wird mit der Übergabe an den Adressaten abgeschlossen. Das ist jetzt terminlich vereinbart.
Die Übergabe wird am Freitag, 17.01.2014 um 10:30 Uhr im Kultusministerium
Thouretstraße 6 (Postquartier), D – 70173 Stuttgart, stattfinden. Empfänger wird der Abteilungsleiter für Allgemeinbildende Schulen, Herr Ministerialdirigent Dr. Johannes Bergner sein.
Wer die Petenden dabei unterstützen möchte, kann das an der Thouretstraße machen. Eine Teilnahme an der Übergabe direkt im Ministerium ist leider nicht möglich.
Wir haben die Presse zu unserer Versammlung eingeladen und stehen für Fragen zur Verfügung.
Danke nochmals an alle Unterstützer. Wir werden am Ball bleiben, damit die pädagogische Situation für Hochbegabte sich nicht verschlechtert.
Mit freundlichen Grüßen
11.01.2014, 12:46
Sehr geehrte Unterstützer,
danke für Ihre Teilnahme an der Petition "Für die Beibehaltung der Hochbegabtenzüge in Baden-Württemberg". Die Unterschriftenlisten werden gerade bearbeitet und ausgedruckt. Nächste Woche sollen sie im Kultusministerium in Stuttgart übergeben werden.
Näheres in Kürze hier im Petitions-Blog
Mit feundlichen Grüßen
Dieter E. Gellermann
für die Aktiven aus Beratungsstellen, Elternverbänden und -initiativen
14.12.2013, 18:53
Redaktionelle Änderung: Streichung eines Wortes
Neue Begründung: 1) Ein wenig Mathematik in der Pädagogik
Seit dem Schuljahr 2006/07 wurden insgesamt 15 Hochbegabtenzüge an verschiedenen Gymnasien in Baden-Württemberg eingerichtet.
Für Eltern hochbegabter Kinder sind die Informationen bezüglich der Hochbegabtenzüge auf dem Landesbildungsserver Baden Württemberg im Moment allerdings ausgesprochen verwirrend: Einerseits erscheint die Bezeichnung Hochbegabtenzüge (insgesamt 6 Gymnasien), andererseits wird auch von Hochbegabtenklassen (9 Gymnasien) gesprochen.
(Quelle: www.schulebw.de/unterricht/paedagogik/begabtenfoerderung/foerderprogrammbw/klassen Stand vom 12.12.2013)
Ein paar Klicks und ein paar Seiten weiter ist nur noch von Hochbegabtenklassen die Rede und zwar an allen 15 Gymnasien, an denen jeweils ein Hochbegabtenzug eingerichtet wurde.
(Quelle: www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Hochbegabtengymnasien
Stand vom 12.12.2013)
Im Schulrecht sind aber Hochbegabtenklassen etwas deutlich anderes als Hochbegabtenzüge:
In einer neu einzurichtenden 5. Klasse des Hochbegabtenzugs sind 16 Kinder für eine „vollständige Hochbegabtenklasse“ ausreichend.
Spräche man nur noch von „Hochbegabtenklassen“ und nicht mehr von der Bezeichnung „Hochbegabtenzug“, bekommt der Klassenteiler von derzeit 30 Schülern Bedeutung:
Aus der Gesamtzahl der Schüler in der Jahrgangsstufe 5 (alle Regelschüler und hochbegabte Schüler in Summe) wird die Anzahl der Jahrgangsklassen ermittelt. Bei einer Schülerzahl von z. B. 118 bedeutet dies, dass 4 Klassen gebildet werden würden. (118 Schüler : 30 = 4 Klassen)
Für die sich daraus ergebende Klassenanzahl werden den Schulen Lehrer zugeteilt. Über die Klasseneinteilung und der damit verbundenen Zuteilung von Lehrern wird jedes Jahr neu entschieden.
Da in den kommenden Jahren insgesamt weniger Schüler in den Schulen erwartet werden, scheint die Landesregierung durch die geschickte Umformulierung von „Hochbegabtenzügen“ in „Hochbegabtenklassen“ veränderte Tatsachen schaffen zu wollen.
Sind nach den neuen Plänen der Landesregierung in unserem Zahlenbeispiel nun 16 hochbegabte Kinder vorhanden sein, vorhanden, sieht die Rechnung wie folgt aus:
118 Schüler : 30 = 4 Klassen, es werden also 4 Klassen gebildet.
Sollte von den 4 Klassen nun eine Hochbegabtenklasse mit nur 16 Kindern gebildet werden, müssten die restlichen 102 Schüler auf 3 Klassen verteilt werden.
Wir hätten also 34 Schüler in 3 Regelklassen und in der Hochbegabtenklasse 16 Schüler.
Diese ungerechte Umverteilung wird keinem Schüler, keiner Lehrkraft, keiner Schulkonferenz und keiner Schulgemeinschaft zuzumuten sein.
Als Konsequenz bedeutet das aller Voraussicht nach das Ende von speziellen Klassen für Hochbegabte!
2) Was spricht für Hochbegabtenzüge?
In der länderübergreifenden PULSS-Studie (Projekt zur Untersuchung des Lernens in der Sekundarstufe) wurde von 2008 bis 2012 an vier Standorten in Baden Württemberg Hochbegabtenzüge (Lahr, Stuttgart, Pforzheim, Ulm) und in Bayern Förderklassen für Hochbegabte (München, Gauting, Nürnberg, Würzburg) evaluiert.
Das Hauptaugenmerk dieser Studie liegt auf dem „…Vergleich dieser Schüler mit Hochbegabten, die reguläre Parallelklassen besuchten und von ihren Eltern trotz einer attestierten Hochbegabung in die Regelklasse geschickt wurden“. Der Würzburger Psychologieprofessor Wolfgang Schneider zieht folgendes Fazit: „Spezielle Klassen für hochbegabte Schüler an Gymnasien haben ganz klare Vorteile. Überall dort, wo es genügend Bevölkerung gibt – also vor allem in Großstädten – ist ihre Einrichtung empfehlenswert“.
An anderer Stelle bemerkt Herr Professor Schneider: „Die Ergebnisse laufen dem derzeitigen Trend zur Inklusion entgegen“. Stattdessen sprächen die Ergebnisse im Fall hoher intellektueller Fähigkeit eher für den entgegengesetzten Ansatz, einer Trennung nach Begabung und Fähigkeiten.
(Quelle: www.uni-wuerzburg.de/sonstiges/meldungen/single/artikel/gute-noten-2/
Stand vom 12.12.2013)
Aus Sicht des Schulrechts ist es in Baden-Württemberg ausgesprochen wichtig, dass der Begriff „Hochbegabtenzug“ erhalten bleibt, damit hochbegabte Schüler weiterhin gemeinsam in einer speziellen Klasse unterrichtet werden können.
14.12.2013, 15:26
Redaktionelle Änderung; Sinn ist beibehalten worden.
Neuer Titel: Für die Beibehaltung der Hochbegabtenzüge in Baden Württemberg Baden-Württemberg Neuer Petitionstext: Wir, - Aktive aus Beratungsstellen für Hochbegabung, von Elternverbänden und Elterninitiativen, - fordern für die Hochbegabtenzüge, so wie sie derzeit nach dem Einrichtungserlass bestehen, eine verbindliche gesetzliche Grundlage und deren Verankerung im Schulgesetz!
Wir protestieren gegen eine Änderung bzw. eine Aufhebung des Einrichtungserlasses!
Warum sehen wir eine Gefährdung für den Fortbestand der Hochbegabtenzüge?
Laut einer Information aus dem Kultusministerium wurden Ende November die Rektoren der Gymnasien in Baden-Württemberg innerhalb der Rektorendienstbesprechung informiert, dass ab 2014 die Hochbegabtenzüge in Hochbegabtenklassen umgewandelt werden sollen. Eine offizielle Stellungnahme von Herrn Kultusminister Stoch liegt derzeit noch nicht vor.
Aktuell laufen die Die aktuellen Hochbegabtenzüge immer noch als Schulversuch. Hierfür existiert ein entsprechender Einrichtungserlass, wurden errichtet aufgrund eines Einrichtungserlasses, der bis jetzt noch Gültigkeit besitzt. Für eine Veränderung der Hochbegabtenzüge muss dieser Es scheint so, als wolle das Kultusministerium nun diesen Einrichtungserlass geändert bzw. aufgehoben werden und daran wird wohl gerade im Kultusministerium gearbeitet. abändern oder sogar aufheben.
Im Schulrecht sind nämlich Hochbegabtenklassen etwas deutlich anderes als Hochbegabtenzüge.
Wir - die Unterstützer dieser Petition - wollen, dass die Hochbegabtenzüge erhalten bleiben, weil nur so eine einheitliche Schullaufbahn für hochbegabte Schülerinnen und Schüler möglich bleibt.
Mehr zur Berechnung von Klassenteiler und Stellenplanung in der Begründung. Dort finden Sie auch die Kernsätze der länderübergreifenden PULSS-Studie, die zu dem Schluss kommt, dass Hochbegabtenzüge sinnvoll und wichtig sind.
Protestieren Sie explizit gegen die Änderung bzw. Aufhebung des Einrichtungserlasses!
Setzen Sie sich für den Erhalt der Hochbegabtenzüge ein!