Die Staatlichen Kunstsammlungen (SKD) und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) vertreten durch Staatsministerin Barbara Klepsch
wie versprochen, übersende ich Ihnen die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (siehe Anlage). Zu dem Thema gab es mehrere Petitionen, sodass sie als Mehrfach-Sammelpetition behandelt wurde. Soweit mir bekannt, hat sie der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Richter erstellt und die CDU hat dieser nach langem Ringen und auch Zweifeln dennoch uneingeschränkt zugestimmt.
Ich möchte das hier nicht weiter kommentieren, lesen Sie die Beschlussempfehlung und machen sich Ihr eigenes Bild.
Ich darf mich mit dieser E-Mail bei Ihnen verabschieden und bedanke mich für die großartige Unterstützung.
Auch wenn die Petition letztendlich nicht erfolgreich war, so hat sie unzweifelhaft eine Debatte angestoßen. Das Thema bleibt also weiterhin aktuell.
nach zweieinhalb Jahren hat der Landtag am 2. Mai über unsere Petition abgestimmt. Leider nicht in unserem Sinne.
Obwohl es nach meiner Einschätzung in der CDU-Fraktion durchaus Sympathien für unsere Position gab, hat die CDU leider nicht den Mut gehabt, sich im Sinne einer Mehrheit der Bürger zu positionieren oder sich zumindest bei der Abstimmung zu enthalten. Dies hätte ausgereicht, um unserer Petition abzuhelfen. Die Stellungnahme von Herrn Hösl (Berichterstatter der CDU-Fraktion bis Februar 2024), jetzt Mitglied der Freien Wähler, spricht aus meiner Sicht für sich.
Es steht mir nicht zu, das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion intensiver zu bewerten, ich kann nur sagen, dass ich sehr enttäuscht bin und dieses Verhalten für mich entsprechend einordnen werde.
In der Anlage finden Sie die Stellungnahmen der einzelnen Berichterstatter. Der ausführliche Bericht liegt mir noch nicht vor. Sobald er zur Verfügung steht, werde ich ihn gleichermaßen an Sie weiterleiten.
Frau Prof. Dr. Mende hat mir auf mein Schreiben vom 13. November geantwortet. Den Text, dessen Inhalt aus meiner Sicht für sich spricht, habe ich zum Anlass genommen, das Angebot der SKD anzunehmen und drei Fragen an
forschungssprechstunde@skd.museum
zu stellen.
Die drei Fragen und die E-Mail von Frau Prof. Dr. Mende entnehmen Sie bitte aus der Anlage.
Vielleicht haben Sie auch noch Fragen, die Ihnen auf der Seele brennen.
Nur keine falsche Scheu, nutzen Sie das Angebot der SKD und fragen Sie!
Sie hören schon wieder von mir, diesmal übersende ich Ihnen mein Schreiben an Prof. Dr. Mende. Sie ist die Forschungsdirektoren der Staatlichen Kunstsammlungen.
In dem MDR-Beitrag vom 7.11.2023 sagte Sie wörtlich:
„Ich sehe das wirklich aufgeladen und auch ein Stück weit instrumentalisiert. Es ist eine ganz übliche wissenschaftliche Praxis, dass Begrifflichkeiten auf ihre Aktualität hin überprüft werden, es ist eben auch nicht so, dass das zensiert ist, oder wie in dem Bildartikel von ‚Kastrierung‘ gesprochen wird, sondern gerade in der online-Version kann man den historischen Titel abrufen. … Weil wir uns diesen Transformationsprozessen, die auch sich auch in der Sprache abbilden natürlich stellen müssen. Weil jede Generation legt den Fokus auf andere Begrifflichkeiten, reflektiert Begrifflichkeiten.“
Ich sah mich daraufhin veranlasst, Frau Prof. Mende anzuschreiben (siehe Anlage).
Mal sehen, welche Antwort ich bekomme. Ich werde sie sofort in den Versteiler stellen.
Wenn Sie, genau wie ich, es eigenartig finden, dass kein einziges Buch der kursächsischen Hofkunst in dem abgebildeten Regal zu sehen ist, und Sie vielleicht über derlei Literatur verfügen, scheuen Sie sich nicht, Frau Dr. Mende diese Fachliteratur zu übersenden.
Die Adresse steht ja in dem Anschreiben.
es ist kaum zu fassen, der Petitionsausschuss hat unsere Petition noch nicht abgeschlossen, aber die Staatlichen Kunstsammlungen (SKD) machen einfach weiter...
BILD hat dazu bereits am 5. November berichtet:
Das ignorante Verhalten der SKD hat mich dazu veranlasst, einige grundsätzliche Fragen an die Vorsitzende des Petitionsausschusses zu übersenden (siehe Anlage).
Ich bin auf die Antwort gespannt und werde Sie auf alle Fälle auf dem Laufenden halten.
der Petitionsausschuss hat mir eine „kurze Zwischennachricht“ zugesandt, aus der hervorgeht, dass die Sachverhaltsrecherchen vorerst beendet sind. Sobald sich der Ausschuss eine abschließende Meinung gebildet hat, wird er dem Plenum des Sächsischen Landtages seinen Petitionsbericht sowie seine Entscheidung vorlegen.
Ich habe diese Mitteilung und den Focus-Gastbeitrag der geladenen Sachverständigen Prof. Dr. Foroutan (www.bim.hu-berlin.de/de/aktuelles/nachrichten/naika-foroutan-ueber-ein-einwanderungsland-das-per-se-niemandem-gehoert) zum Anlass genommen, die Mitglieder des Petitionsausschusses noch einmal persönlich anzuschreiben (siehe Anlage), um meine Bedenken hinsichtlich einer Beschlussempfehlung ohne Zuhilfenahme eines entsprechenden Rechtsgutachtens anzumelden.
Ich denke, bei diesem inzwischen sehr emotional und ideologisch aufgeladenen Thema wäre eine rechtliche Einordnung auch für zukünftige Entscheidungen der Sächsischen Kunstsammlungen Dresden sehr hilfreich.
Mal sehen, ob der Petitionsausschuss meinen Argumenten folgen wird, es bleibt auf alle Fälle weiterhin spanend.
Sie haben zwar lange nichts von dem aktuellen Bearbeitungsstand der Petition gehört, das bedeutet aber nicht, dass in der Zwischenzeit nichts passiert ist- im Gegenteil:
Der Petitionsausschuss hatte am 6. März 2023 eine zweistündige der Anhörung im Landtag anberaumt. Sicherlich wäre es im Sinne der Petenten gewesen, diese Anhörung öffentlich stattfinden zu lassen, aber dazu konnte sich die Mehrheit des Petitionsausschusses
(www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/157)
leider nicht durchringen. (Eine kurze Zusammenfassung der Anhörung finden Sie in der beigefügten E-Mail)
Dennoch war es ein Meilenstein bei der weiteren Bearbeitung unseres Anliegens. Ich war nach der Anhörung zuversichtlich, dass mein Wunsch, zur Ausfertigung eines Gutachtens entsprochen wird. Das Gutachten sollte klären, ob die Umbenennungsaktivitäten der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) rechtlich zulässig waren. Im Kern geht es dabei um die Frage, unterliegt die SKD bei den Umbenennungen dem Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetz
(www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4355-Saechsisches-Verwaltungsorganisationsgesetz#p12)
oder fällt die Umbennung in den Schutzbereich von Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz.
Leider hat sich der Petitionsausschuss bisher noch nicht dafür entscheiden können, dieses Gutachten zu beauftragen. Auch ist in der Sache noch keine Entscheidung getroffen worden.
Das ist sowohl ein gutes als auch ein schlechtes Zeichen.
Gut, weil es zeigt, dass diesem Thema ein erheblicher Stellenwert beigemessen wird, denn immerhin sind weitere Umbenennungen bisher ausgeblieben.
Schlecht, weil die Gefahr besteht, dass die CDU ihre Entscheidung aus Rücksicht auf die bestehende „Afghanistan“-Koalition im Sinne der bereits erfolgten Umbenennungen fällen könnte.
Wäre ich Strategieberater der sächsischen CDU, würde ich ihr im Hinblick auf die 2024 bevorstehende Landtagswahl dringend davon abraten, es sei denn, sie will die AfD in Sachsen zu einem weiteren Stimmenzuwachs verhelfen.
Letztendlich muss das die CDU aber selbst entscheiden, ob sie sich wegen des Koalitionsfriedens einem gemeinsamen Votums mit der AfD widersetzt, um den Preis, dass die Umbenennungen zukünftig noch an Fahrt aufnehmen werden.
Eine Stimmenthaltung der CDU im Petitionsausschuss würde der "Umbenneritis" der SKD auch ein Ende setzen.
Ich hoffe, die sächsische Union ist sich bewusst, für jeden politisch erkauften Kompromiss zahlt man an der Wahlurne auch einen Preis.
Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes bemängelte: „Dass in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden es an Verständnis fehlt, Teil der Staatsverwaltung zu sein. Scheinbar ordnet man sich dem Schöngeistigen musealen Bereich zu, aber museale Leidenschaft ersetzt keine Kenntnisse im Verwaltungsorganisationsrecht.“
Sie sehen also, die SKD wird selbst vom Sächsichen Rechnungshof hinsichtlich ihres behördlichen Selbstbildes deutlich kritisiert.
Was können wir nun tun?
Die sächsischen Petenten sollten vielleicht Kontakt mit ihrem CDU-Landtagsabgeordneten oder sofern es diesen nicht gibt, mit dem jeweiligen CDU-Kreisverband aufnehmen. Als Gesprächseinstieg könnte mein als Anlage 2 (nachfolgend im Text bei Anlage 1) beigefügtes Schreiben an den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) dienen.
Daraus geht hervor, dass die Gruppierung, die die ganze Umbenennungsaktion seinerzeit ins Rollen gebracht hat, aus einem sehr zweifelhaften und umstrittenen Umfeld entstammt.
Eine Antwort des Präsidenten des LfV steht noch aus.
Sie sehen, alles ist noch offen, es ist noch nichts entschieden, bleiben wir weiterhin standhaft und starten mit Zuversicht in die Sommerferien.
es gibt Neuigkeiten!
Im Zuge meiner Anfrage über den aktuellen Bearbeitungsstand unserer Petition wurde mir seitens der Landtagsverwaltung lediglich das beiliegende Dokument übersandt. Es handelt sich um ein Antwortschreiben der zuständigen Ministerin vom 13. Dezember 2021.
Ich habe nicht nur gestaunt, dass das Schreiben vom vergangenen Jahr ist:
Es war nicht an mich, sondern an eine Petentin aus Baden-Württemberg gerichtet, die eine gleichlautende Petition an den Petitionsausschuss gerichtet hatte. Auf fernmündliche Nachfrage beim sächsischen Petitionsdienst wurde mir mitgeteilt, dass es mehrere Petitionen zum gleichen Thema gibt. Sie sehen also, wir sind nicht allein. Das Thema treibt die Bürger in ganz Deutschland um!
Wie geht es weiter?
Der Petitionsdienst teilte mir mit, dass sich der Petitionsausschuss Anfang September mit unserer Petition befasst hat. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/157
konnten sich allerdings nicht auf eine gemeinsame Entscheidung einigen und so wurde für November ein erneuter Termin zur Entscheidung anberaumt.
Ich werte dies als ein positives Zeichen. Offensichtlich gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Mitgliedern des Petitionsausschusses, den die Stellungnahme und Begründung der Fachministerin zur Petition nicht überzeugt.
Was können wir tun?
Schreiben Sie, sofern Sie in Sachsen wohnen, Ihre örtlichen Landtagsabgeordneten an, und fragen Sie, wie er oder sie zu der Umbenennung steht. Über nachfolgendem Link können Sie Ihren örtlichen Volksvertreter herausfinden: www.landtag.sachsen.de/de/abgeordnete/abgeordnetensuche/suche-nach-wahlkreisen
Die Zeit bis zur nächsten Befassung des Petitionsausschusses sollten wir unbedingt nutzen, um noch einmal unser Anliegen zu bekräftigen und bei den jeweiligen Entscheidungsträgern die Bereitschaft zu wecken, unsere Position zu unterstützen. Nutzen Sie dazu gerne das beiliegende Schreiben der Sächsischen Staatsministerin für Kultur und Tourismus und fragen Ihren Abgeordneten konkret an, ob er oder sie die Beurteilung (Seite 2) der Ministerin teilt, oder anderer Meinung ist. Lassen Sie sich die Antwort bitte schriftlich geben.
Gerne können Sie mir die jeweiligen Antworten der Abgeordneten zusenden.
Ich werde diese entsprechend dokumentieren und kommunizieren.
sicherlich haben Sie auch von der am 23. August stattgefundenen Anklebe-Aktion der sogenannten „Umweltaktivisten“ an dem Bilderrahmen der Sixtinischen Madonna in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) gehört. Glücklicherweise scheint der Sachschaden überschaubar ausgefallen zu sein.
Allerdings zeigt diese Aktion allzu deutlich, unser Kulturgut wird nicht nur auf sprachlicher Ebene, sondern auch physisch angegriffen.
Fairerweise kann man hier aber der Direktorin der Staatlichen Kunstsammlungen keinen Vorwurf machen, auch wenn ich enttäuscht darüber bin, dass es keine öffentliche Missbilligung dieser wohl kalkulierten Sachbeschädigung durch die Kunstsammlungen gab. Zumindest ist mir keine bekannt.
Aber wenn selbst Kunsthistoriker, wie der Berliner Michael Diers in dieser Sachbeschädigung einen legitimen Protest sehen www.mdr.de/kultur/ausflug-tipps/audio-dresden-klimaaktion-madonna-skd-ackermann-sicherheit-100.html
und der Mitteldeutsche Rundfunk sogar einen aktivistischen Kommentar von Frau Rebecca Nordin Mencke veröffentlicht, www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kommentar-sixtinische-madonna-klima-protest-letzte-generation-100.html
braucht man sich nicht wundern, wenn der SKD der Mut fehlt, die Dinge klar und deutlich zu benennen, was sie sind, nämlich Straftaten!
Ich denke, es ist Sache der bürgerlichen Zivilgesellschaft, den Staatlichen Kunstsammlungen zu verdeutlichen, dass wir als Bürger solche Aktionen zutiefst ablehnen und der Museumsleitung dies auch durch persönliche Aktivitäten rückkoppeln.
Immerhin gibt es ja auch Stimmen, wie die von Thomas Schmoll, die diese Aktion kritisieren. www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Kunst-zerstoeren-ehe-die-Welt-untergeht-article23544662.html
Was genau den Mitteldeutschen Rundfunk angetrieben hat, diese aktivistischen und nach meiner Einschätzung sogar strafrechtlich relevanten Einlassungen von Frau Mencke zu veröffentlichen, bleibt das Geheimnis der Programmverantwortlichen.
Inwieweit so ein Kommentar auch gegen § 6 Absatz 1 des MDR-Staatsvertrags verstößt, wäre an anderer Stelle ggf. vor dem MDR-Rundfunkrat zu behandeln.
Ich für meinen Teil habe mich entschieden, Strafanzeige wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) gegen Frau Mencke zu stellen und bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig reagieren wird.