28.08.2022, 21:46
Sehr geehrte Mitstreiter,
sicherlich haben Sie auch von der am 23. August stattgefundenen Anklebe-Aktion der sogenannten „Umweltaktivisten“ an dem Bilderrahmen der Sixtinischen Madonna in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) gehört. Glücklicherweise scheint der Sachschaden überschaubar ausgefallen zu sein.
Allerdings zeigt diese Aktion allzu deutlich, unser Kulturgut wird nicht nur auf sprachlicher Ebene, sondern auch physisch angegriffen.
Fairerweise kann man hier aber der Direktorin der Staatlichen Kunstsammlungen keinen Vorwurf machen, auch wenn ich enttäuscht darüber bin, dass es keine öffentliche Missbilligung dieser wohl kalkulierten Sachbeschädigung durch die Kunstsammlungen gab. Zumindest ist mir keine bekannt.
Aber wenn selbst Kunsthistoriker, wie der Berliner Michael Diers in dieser Sachbeschädigung einen legitimen Protest sehen
www.mdr.de/kultur/ausflug-tipps/audio-dresden-klimaaktion-madonna-skd-ackermann-sicherheit-100.html
und der Mitteldeutsche Rundfunk sogar einen aktivistischen Kommentar von Frau Rebecca Nordin Mencke veröffentlicht,
www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kommentar-sixtinische-madonna-klima-protest-letzte-generation-100.html
braucht man sich nicht wundern, wenn der SKD der Mut fehlt, die Dinge klar und deutlich zu benennen, was sie sind, nämlich Straftaten!
Ich denke, es ist Sache der bürgerlichen Zivilgesellschaft, den Staatlichen Kunstsammlungen zu verdeutlichen, dass wir als Bürger solche Aktionen zutiefst ablehnen und der Museumsleitung dies auch durch persönliche Aktivitäten rückkoppeln.
Immerhin gibt es ja auch Stimmen, wie die von Thomas Schmoll, die diese Aktion kritisieren.
www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Kunst-zerstoeren-ehe-die-Welt-untergeht-article23544662.html
Was genau den Mitteldeutschen Rundfunk angetrieben hat, diese aktivistischen und nach meiner Einschätzung sogar strafrechtlich relevanten Einlassungen von Frau Mencke zu veröffentlichen, bleibt das Geheimnis der Programmverantwortlichen.
Inwieweit so ein Kommentar auch gegen § 6 Absatz 1 des MDR-Staatsvertrags verstößt, wäre an anderer Stelle ggf. vor dem MDR-Rundfunkrat zu behandeln.
Ich für meinen Teil habe mich entschieden, Strafanzeige wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) gegen Frau Mencke zu stellen und bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig reagieren wird.
Glück Auf und bis bald