Region: Göttingen
Bauen

Ein "Investoren-Monstrum" am Göttinger Historischen Wall geht gar nicht

Petition richtet sich an
neu gewählte Oberbürgermeisterin, neu gewählter Rat der Stadt
2.173 Unterstützende 1.702 in Göttingen

Sammlung beendet

2.173 Unterstützende 1.702 in Göttingen

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

28.09.2022, 20:03

"Göttinger Wähler*innen haben Fragen an Sie"

Dieses Schreiben haben wir heute, 28.09.2022 per e-mail an die Göttinger Kandidat*innen für die Nds. Landtagswahl am 09.10.2022 (Frau Margraf/SPD, Frau Hermann/CDU, Herrn Thegeder/FDP) gesandt.
Wir werden Sie über Antworten informieren.

Wir sind die Initiativ- und Unterstützungsgruppe, die sich u.a. auf der Internetplattform OpenPetition für eine Bebauung des sog. Grotefend-Areals nach den Maßgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr 2019 einsetzt. Im Rahmen unserer vielfältigen Aktivitäten sind wir auf Themen / Fragen gestoßen, die auch landespolitisch Relevanz haben könnten. Deshalb fragen wir Sie um Ihre Meinung / Einschätzung – im Übrigen auch mit Blick auf unsere Wahlentscheidung am 9. Oktober.
Wir haben die Absicht, unsere Fragen und Ihre Antworten auf unserer Internetplattform zu veröffentlichen. Sollten Sie nicht antworten, werden wir also den rund 2.500 auf dieser Plattform registrierten Zustimmenden mitteilen müssen: Die Kandidatin / der Kandidat hat nicht geantwortet.
Unsere Fragen betreffen die Themenfelder Planungsrecht (1), Bürgerbeteiligung (2) und Sparkassenrecht (3). Wir konkretisieren den Hintergrund unserer Fragen am Beispiel des geplanten Projektes am Weender Tor.
Planungsrecht:
Zum Hintergrund: Die Verwaltung und eine Ratsmehrheit planen, den erst seit 2019 rechtskräftigen Bebauungsplan zu ändern, um einer deutlich massiveren Bebauung einen Rechtsrahmen zu geben. Eine Bebauung dieses Ausmaßes wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern und von der Nds. Architektenkammer als städtebauliche Katastrophe betrachtet.
Unsere Fragen: Ist Verlässlichkeit kein Gebot der Stadtplanung? Ein „junger“ Bebauungsplan, auf dessen Geltung sich die Öffentlichkeit und Anlieger/innen verlassen haben, wird Investoreninteressen (die Stadt selbst spricht in ihrer zuletzt beschlossenen Vorlage von „ökonomischer Tragfähigkeit“) geopfert. Städtische Rahmenplanung (hier: das Innenstadtleitbild u.a. zum Schutz des historischen Naturdenkmals „Wall“) wird grob missachtet. Entspricht das Ihren Vorstellungen von Stadtplanung im 21. Jahrhundert? Kann / sollte der Landesgesetzgeber solchen Willkürplanungen Einhalt gebieten?
Wie beurteilen Sie das Verhalten Ihrer Ratsfraktion, die mit ihren Stimmen dafür gesorgt hat, dass Profitinteressen von Investoren mehr gelten als ein nachhaltiger Städtebau?
Bürgerbeteiligung:
Zum Hintergrund: Zur Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung hat die Ratsmehrheit im Verwaltungsausschuss (also in nicht-öffentlicher Sitzung) neue Rahmenbedingungen für eine Bebauung beschlossen (u.a. die Erhöhung der Bruttogeschossfläche um 5.000 auf künftig 12.000 Quadratmeter). Der Beschluss erfolgte quasi im Eilverfahren kurz vor der Sommerpause und er erfolgte vor allem ohne vorherige Bürgerbeteiligung.
Unsere Fragen: Wir betrachten diesen Umgang mit den Interessen und Rechten der Öffentlichkeit als skandalös. Entspricht dieses Vorgehen Ihren Vorstellungen von Bürgerbeteiligung? Teilen Sie unsere Empörung? (Bitte verweisen Sie uns nicht auf die gesetzliche vorgeschriebene Beteiligung im angestrebten Änderungsverfahren. Das ist durch die bereits beschlossenen Rahmenbedingungen nicht mehr entscheidungsoffen.)
Wie beurteilen Sie das Verhalten Ihrer Ratsfraktion, die mit ihren Stimmen für einen Ausschluss von Öffentlichkeit und Beteiligung gesorgt hat?
Sparkassenrecht:
Zum Hintergrund: Die Sparkasse Göttingen ist wichtiger Co-Investor des Projekts. Die Stadt Göttingen ist eines von zwei Mitgliedern des Zweckverbandes, der die Sparkasse trägt. Dennoch hat die Sparkasse (quasi öffentlich-rechtliches) Geld in die Hand genommen, um gegen die Interessen der Stadt ( bekundet durch den rechtskräftigen Bebauungsplan von 2019) zu investieren.
Unsere Fragen: Halten Sie ein solches Verhalten der Sparkasse für angemessen? Sollten sich kommunale Kreditinstitute wie privatwirtschaftliche Investoren verhalten? Oder sollte der Landesgesetzgeber einem solchen Gebaren einen Riegel vorschieben?
Wie beurteilen Sie das Verhalten Ihrer Ratsfraktion, die dieses anmaßende Verhalten der Sparkasse nicht nur klaglos hinnimmt, sondern durch eine Zustimmung zu einer Planänderung auch noch belohnt?
Da Sie künftig landespolitisch aktiv sein wollen, schon jetzt aber kommunalpolitisch engagiert sind, dürften Sie mit den Themen vertraut sein. Wir hoffen deshalb auf eine zeitnahe Beantwortung, die wir unseren zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern gern zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Dahms, Detlef Johannson, Christian Krause-Gründel, Karola Schefft, Hansjochen Schwieger, Renate Willenbrock-Heier


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