28.07.2022, 12:39
Bauausschuss-Sitzung zum Weender Tor/ Wall am 07.07.22: Votum für Einhaltung des rechtsgültigen B-Plans bei geplantem Wettbewerb des Investors.
Verwaltungsausschuss-Sitzung am 11.07.22: Votum des Bauausschusses wurde gecancelt.
Dazu die Zusammenfassung eines Schreibens an die Oberbürgermeisterin:
Detlef Johannson (Wohnanlieger auf dem Wall und Mitglied des Verwaltungsbeirates der Eigentümergemeinschaft Weender Straße) hat sich kurz vor Beginn der Ausschussberatungen über neue „Rahmenbedingungen“ der Verwaltung als Basis für eine vorgesehene Änderung des erst seit 2019 geltenden Bebauungsplans Weender Tor West mit einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Petra Broistedt gewandt.
Er kritisiert vehement, dass im „Schnellverfahren“ in zwei Sitzungen (davon die entscheidende nicht-öffentlich) binnen fünf Tagen die Weichen für ein Änderungsverfahren gestellt werden, gegen das in der Göttinger Öffentlichkeit und durch eine Online-Petition zuvor energisch protestiert worden sei – und das ohne Bürgerbeteiligung, die von der Oberbürgermeisterin in ihrem Wahlkampf immer wieder zugesagt worden sei. Nun wolle sie im Gegenteil die Organisation der Bürgerbeteiligung auch noch dem Investor überlassen, ohne ihm dafür Standards vorzugeben. Das sei respektlos und willkürlich. Die Oberbürgermeisterin drohe ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren, weil sie ihr gegebenes Wort nicht halte. Den Mehrheitsfraktionen im Rat wirft Johannson vor, zwar immer wieder über Transparenz und Beteiligung zu reden, aber letztlich dann doch im Alleingang und ohne Beteiligung Entscheidungen zu treffen, um Investoreninteressen zu Lasten einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Sinne des Gemeinwohls zu bedienen.
Johannson befasst sich auch mit der Rolle der Sparkasse Göttingen, die als Co-Investor Geld gegen geltendes Baurecht „ihrer Stadt“ eingesetzt habe und jetzt für ihr anmaßendes Verhalten durch die Stadt auch noch belohnt werden solle.
Er fragt, welche der vorgesehenen Nutzungen an diesem Standort so unverzichtbar sei, dass eine so drastische Anhebung der zulässigen Bruttogeschossfläche nötig werde. Der Wohnungsbau (an einer Hauptverkehrsstraße im Vorfeld einer der verkehrsstärksten Kreuzungen ?), die Gastronomie (im unmittelbaren Umfeld von sechs Restaurants, Bars, Cafes und Diskotheken?) oder ein Hotel (auf Grundlage welcher Bedarfsanalyse?).
Sein Fazit: Die Stadt richte ihre Planungen nach eigenen Worten an der „ökonomischen Tragfähigkeit“ (also für den Investor) aus, nicht unter Beteiligung ihrer Bürger/innen und schon gar nicht an deren Wünschen und Interessen.
( Brief vom Verfasser wegen der begrenzten Textzeichenzahl zusammengefasst)