Region: Rheinberg
Erfolg
Familie

Diskriminierungsfreie Elternbeiträge In Rheinberg!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Frank Tatzel, Stadtverwaltung Rheinberg, Dezernat I, Beigeordnete Rosemarie Kaltenbach, Giesen, Monika

156 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

156 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Neuigkeiten

06.08.2020, 13:27

Wir haben im Feld "Beschreibung" eine Anpassung vorgenommen.


Neuer Petitionstext: Maßgebend für die Festsetzung der Elternbeiträge in den Kommunen sind das gesamte Jahreseinkommen der Eltern und das Alter des Kindes. Mit dem 3. Geburtstag des Kindes kehrt für Familien eine erhebliche finanzielle Entlastung ein, da die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ab Vollendung des 3. Lebensjahres deutlich niedriger sind.
ANDERS IN RHEINBERG!
Hier leistet sich die Stadt in der „Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen“ eine Regelung, die alle Kinder, die nach dem 31.10. eines jeweiligen Jahres ihren Geburtstag haben, diskriminiert und die Familien erheblich finanziell benachteiligt. Der Beitrag wird erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres angepasst. Infolge dieser Regelung zahlen Eltern nach dem 3. Geburtstag ihres Kindes weiterhin Beiträge, als wäre das Kind noch unter 3 Jahren. Liegt der Geburtstag z.B. im November, so sind es noch weitere 9 Monate, in denen die Familien für sie faktisch nicht mehr geltende Beiträge bezahlen müssen.
___
Auszug aus der Satzung:
§ 7 Beitragspflicht
(1) Tageseinrichtung für Kinder:
Die Beitragspflicht für die Kindertageseinrichtung entsteht mit der Aufnahme des
Kindes und besteht grundsätzlich für jeweils ein Kindergartenjahr (01.08. - 31.07.)
oder solange der Platz vorgehalten wird.
Kinder, die vor Vollendung des dritten Lebensjahres in eine Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen werden und die dann bis einschließlich zum 31. Oktober des gleichen Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, zahlen nur den Elternbeitrag für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres.
www.rheinberg.de/C12571B100359048/files/etb_satzung.pdf/$file/etb_satzung.pdf?OpenElement
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Die Regelung ist geschickt formuliert. Im Klartext bedeutet diese: Ist Ihr Kind erst nach dem 31.10. geboren, bezahlen Sie die Beiträge für „Kinder unter 3 Jahren“ bis zum 31.07. des Folgejahres. **Der tatsächlicher Geburtstag des Kindes spielt keine Rolle und wird daher nicht berücksichtigt.**
**Wir – die betroffenen Eltern – wollen diese Situation nicht hinnehmen!
hinnehmen!

Wir wollen ab dem Geburtstag unseres Kindes nur den Beitrag für die Betreuung bezahlen, der uns faktisch betrifft. Wird das Kind 3 Jahre alt, muss der Beitrag automatisch angepasst werden!**
Eine Fristsetzung zum 31. Oktober, die uns bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres (31.07. des Folgejahres) benachteiligt, nehmen wir nicht hin!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 55 (41 in Rheinberg)


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