Region: Rheinberg
Erfolg
Familie

Diskriminierungsfreie Elternbeiträge In Rheinberg!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Frank Tatzel, Stadtverwaltung Rheinberg, Dezernat I, Beigeordnete Rosemarie Kaltenbach, Giesen, Monika

156 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

156 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

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Neuigkeiten

29.01.2021, 11:52

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

ich bin sehr dankbar für Eure Unterstützung (!!!) und darf Euch eine sehr gute Nachricht überbringen:

Die Verwaltung der Stadt Rheinberg wird die von uns geforderte Umstellung der Ü3 Beiträge in der neuen Fassung der Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, die ab dem 01.08.2021 in Kraft treten soll, umsetzen. Die Ü3-Beiträge sollen ab dem Folgemonat, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wurde, erhoben und nicht wie bisher erst mit dem Beginn des neuen Kindergartenjahres umgestellt werden.

Entscheidungen der zuständigen Gremien im Überblick:

1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.12.2020*:

"Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung in der neuen Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen berücksichtigt, dass der Beitrag für die Ü3-Betreuung ab dem Folgemonat, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wurde, erhoben wird"

Alle Fraktionen haben diese Entscheidung unterstütz. Weitre Details zu der Sitzung und Einzelheiten zu der Abstimmung sind der Niederschrift zu entnehmen (ab Seite 15): ris.rheinberg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTn0jjxQ9D1SCunwfWN4rnsBEaXtgw5Ly9MguQFhD5IL/Oeffentliche_Protokollunterlagen_Jugendhilfeausschuss_09.12.2020.pdf

*Anmerkung: Da diese Entscheidung finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der Stadt haben würde, musste diese Frage vom Rat der Stadt behandelt werden.

2. Sitzung des Rates am 15.12.2020:

„Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss:

Der Rat beschließt, dass die Verwaltung in der neuen Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen berücksichtigt, dass der Beitrag für die Ü3-Betreuung ab dem Folgemonat, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wurde, erhoben wird.“

Weitere Details im Protokoll der Sitzung (ab Seite 15): ris.rheinberg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTn0jjxQ9D1SCunwfWN4rnsBEaXtgw5Ly9MguQFhD5IL/Oeffentliche_Protokollunterlagen_Jugendhilfeausschuss_09.12.2020.pdf

An dieser Stelle möchte ich mich zudem für die zahlreichen Kommentare bedanken. Diese wurden zusammen mit dem Ergebnis der Petition dem Bürgermeister Herrn Dietmar Heyde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.12.2020 übergeben.

Beste Grüße und bleibt bitte alle gesund!
Tetyana Kellerhoff


19.11.2020, 13:25

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses in Rheinberg wurde auf den 09.12.2020 verschoben (ursprünglicher Termin 24.11.2020), deshalb soll die Petition bis zu diesem Termin verlängert werden.


Neues Zeichnungsende: 08.12.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 155 (123 in Rheinberg)



21.09.2020, 13:54

Dauer der Petition wurde verlängert, da wir uns an den Termin für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses richten (24.11.2010).


Neues Zeichnungsende: 25.11.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 108 (85 in Rheinberg)


06.08.2020, 13:29

Wir haben im Feld "Beschreibung" eine Anpassung vorgenommen.


Neuer Petitionstext: Maßgebend für die Festsetzung der Elternbeiträge in den Kommunen sind das gesamte Jahreseinkommen der Eltern und das Alter des Kindes. Mit dem 3. Geburtstag des Kindes kehrt für Familien eine erhebliche finanzielle Entlastung ein, da die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ab Vollendung des 3. Lebensjahres deutlich niedriger sind.
ANDERS IN RHEINBERG!
Hier leistet sich die Stadt in der „Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen“ eine Regelung, die alle Kinder, die nach dem 31.10. eines jeweiligen Jahres ihren Geburtstag haben, diskriminiert und die Familien erheblich finanziell benachteiligt. Der Beitrag wird erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres angepasst. Infolge dieser Regelung zahlen Eltern nach dem 3. Geburtstag ihres Kindes weiterhin Beiträge, als wäre das Kind noch unter 3 Jahren. Liegt der Geburtstag z.B. im November, so sind es noch weitere 9 Monate, in denen die Familien für sie faktisch nicht mehr geltende Beiträge bezahlen müssen.
___
Auszug aus der Satzung:
§ 7 Beitragspflicht
(1) Tageseinrichtung für Kinder:
Die Beitragspflicht für die Kindertageseinrichtung entsteht mit der Aufnahme des
Kindes und besteht grundsätzlich für jeweils ein Kindergartenjahr (01.08. - 31.07.)
oder solange der Platz vorgehalten wird.
Kinder, die vor Vollendung des dritten Lebensjahres in eine Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen werden und die dann bis einschließlich zum 31. Oktober des gleichen Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, zahlen nur den Elternbeitrag für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres.
www.rheinberg.de/C12571B100359048/files/etb_satzung.pdf/$file/etb_satzung.pdf?OpenElement
___
Die Regelung ist geschickt formuliert. Im Klartext bedeutet diese: Ist Ihr Kind erst nach dem 31.10. geboren, bezahlen Sie die Beiträge für „Kinder unter 3 Jahren“ bis zum 31.07. des Folgejahres. **Der tatsächlicher Geburtstag des Kindes spielt keine Rolle und wird daher nicht berücksichtigt.**
**Wir – die betroffenen Eltern – wollen diese Situation nicht hinnehmen!
hinnehmen!**

Wir **Wir wollen ab dem Geburtstag unseres Kindes nur den Beitrag für die Betreuung bezahlen, der uns faktisch betrifft. Wird das Kind 3 Jahre alt, muss der Beitrag automatisch angepasst werden!**
Eine Fristsetzung zum 31. Oktober, die uns bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres (31.07. des Folgejahres) benachteiligt, nehmen wir nicht hin!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 55 (41 in Rheinberg)


06.08.2020, 13:27

Wir haben im Feld "Beschreibung" eine Anpassung vorgenommen.


Neuer Petitionstext: Maßgebend für die Festsetzung der Elternbeiträge in den Kommunen sind das gesamte Jahreseinkommen der Eltern und das Alter des Kindes. Mit dem 3. Geburtstag des Kindes kehrt für Familien eine erhebliche finanzielle Entlastung ein, da die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ab Vollendung des 3. Lebensjahres deutlich niedriger sind.
ANDERS IN RHEINBERG!
Hier leistet sich die Stadt in der „Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen“ eine Regelung, die alle Kinder, die nach dem 31.10. eines jeweiligen Jahres ihren Geburtstag haben, diskriminiert und die Familien erheblich finanziell benachteiligt. Der Beitrag wird erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres angepasst. Infolge dieser Regelung zahlen Eltern nach dem 3. Geburtstag ihres Kindes weiterhin Beiträge, als wäre das Kind noch unter 3 Jahren. Liegt der Geburtstag z.B. im November, so sind es noch weitere 9 Monate, in denen die Familien für sie faktisch nicht mehr geltende Beiträge bezahlen müssen.
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Auszug aus der Satzung:
§ 7 Beitragspflicht
(1) Tageseinrichtung für Kinder:
Die Beitragspflicht für die Kindertageseinrichtung entsteht mit der Aufnahme des
Kindes und besteht grundsätzlich für jeweils ein Kindergartenjahr (01.08. - 31.07.)
oder solange der Platz vorgehalten wird.
Kinder, die vor Vollendung des dritten Lebensjahres in eine Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen werden und die dann bis einschließlich zum 31. Oktober des gleichen Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, zahlen nur den Elternbeitrag für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres.
www.rheinberg.de/C12571B100359048/files/etb_satzung.pdf/$file/etb_satzung.pdf?OpenElement
___
Die Regelung ist geschickt formuliert. Im Klartext bedeutet diese: Ist Ihr Kind erst nach dem 31.10. geboren, bezahlen Sie die Beiträge für „Kinder unter 3 Jahren“ bis zum 31.07. des Folgejahres. **Der tatsächlicher Geburtstag des Kindes spielt keine Rolle und wird daher nicht berücksichtigt.**
**Wir – die betroffenen Eltern – wollen diese Situation nicht hinnehmen!
hinnehmen!

Wir wollen ab dem Geburtstag unseres Kindes nur den Beitrag für die Betreuung bezahlen, der uns faktisch betrifft. Wird das Kind 3 Jahre alt, muss der Beitrag automatisch angepasst werden!**
Eine Fristsetzung zum 31. Oktober, die uns bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres (31.07. des Folgejahres) benachteiligt, nehmen wir nicht hin!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 55 (41 in Rheinberg)


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