Stadt Köln
Die Regelung in Köln ist sehr klar formuliert und benachteiligt keine Familien: "Für die Festlegung der Betreuungsart der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt das Alter des Kindes am Stichtag 01.11. eines Kindergartenjahres. Für Kinder, die in einem Kindergartenjahr zwei bzw. drei Jahre alt werden, wird bis zum Monat vor der Vollendung des zweiten bzw. dritten Lebensjahres der höhere Beitrag der jüngeren Altersstufe und ab dem Geburtsmonat der niedrigere Beitrag der jeweils nächsten Altersstufe erhoben."
Quelle: Satzung abrufbar unter: www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtrecht/das-koelner-stadtrecht-nach-themen-kinder-jugend?letter=S